Suizid - Gibt es Situationen, wo die Rettungskräfte einen nicht mitnehmen dürfen (Selbstbestimmung)?

9 Antworten

Der Rettungsdienst, darf grundsätzlich niemanden dazu zwingen, gegen seinen Willen mitzukommen. Es bestehen allerdings die gesetzlich geregelten Hilfeleistungspflichten nach §323c Strafgesetzbuch (StGB) und für medizinisches Personal während seiner Berufsausübung darüber hinaus auch noch die Garantenstellung nach §13 StGB. Diese bestehen solange, bis der Patient das medizinische Personal rechtswirksam davon entbunden hat, gemäß seinem grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht. Das setzt wiederum die gegenwärtige Einwilligungs-/ Verweigerubgsfähigkeit voraus, welche in manchen Situationen, zum Beispiel auch bei einer starken Alkoholisierung, bei Drogenkonsum oder aber nuneinmal auch beim Vorliegen gewisser psychischer Erkrankungen zumindest vorrübergehend ausgeschlossen sein kann. Dies bedeutet, dass der Patient das medizinische Personal in diesen Situationen dann gerade nicht rechtmäßig von dessen gesetzlichen Hilfeleistungspflichten entbinden kann und diese somit weiterhin bestehen bleiben. Da das Rettungsdienstpersonal allerdings keine körperlichen Zwangsmaßnahmen anwenden darf, weil diese als hoheitliche Aufgaben dem Staat und seinen Vertretern obliegen, würde dann die Polizei hinzugezogen werden müssen oder auch eine andere Behörde, welche nach dem jeweiligen Landesrecht zu solchen Zwangsmaßnahmen befugt ist. Diese, würde dann den Transport auch entsprechend begleiten müssen. Unterlässt die Polizei die Zwangsmaßnahmen, dann liegt das in ihrem Zuständigkeitsbereich und diese trägt dann auch die Verantwortung für eventuelle Konsequenzen, die daraus bestehen.

Die ganze Thematik Suizid, stellt eine rechtlich sehr große Herausforderung dar, die man fast nicht rechtlich korrekt lösen kann. Menschen, die Suizid begehen wollen, hat man halt einfach über viele Jahre lang automatisch immer eine schwerwiegende psychische Erkrankung und eine ausgeschlossene Einwilligungs-/ Verweigerungsfähigkeit unterstellt. Im Februar 2021, hat allerdings das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht oder Selbstbestimmungsrecht explizit auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst und dies auch das Recht einschließt, sein Leben eigenhändig und gewollt und bewusst zu beenden, also einen Suizid zu begehen. Voraussetzung dafür, ist der freie Wille des Suizidenten. Dieser, kann in einer unmittelbaren Akutsituation allerdings nicht eindeutig festgestellt werden, sodass man sich kaum juristisch korrekt verhalten kann. Hilft man nicht und es stellt sich heraus, dass derjenige schon davor psychisch krank gewesen ist und man ihm somit hätte helfen müssen, dann ist es als unterlassene Hilfeleistung und als Tötung durch Unterlassung strafbar. Hilft man ihm und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass er nach seinem freien Willen gehandelt hat und somit auch das Recht zum Suzid gehabt hätte, dann ist es prinzipiell als (gefährliche) Körperverletzung und als Nötigung strafbar. Da der Gesetzgeber die Suizidhilfe noch nicht gesetzlich geregelt hat, dies ließ das BVerfGE möglich, ist es einfach vollkommen unklar, wann geholfen werden muss und wann nicht.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Daschi464  27.05.2025, 16:36

Dem ist nichts hinzuzufügen, sehr gut !

Der Rettungsdienst ist nicht dazu qualifiziert oder in der Position, die Zurechnungsfähigkeit einer Person abschließend zu bestimmen.

Wenn ein lebensbedrohlicher Zustand besteht und die Person nicht mitkommen möchte, ohne, dass die Person unzurechnungsfähig erscheint, fordern wir einen Notarzt an, der die Situation mit dem Patienten klärt.

Eine Person, die sich selbst das Leben nehmen will, nehmen wir definitiv mit. Hier müssen wir davon ausgehen, dass die Person entweder nicht psychisch gesund ist oder ein sonstiges Problem hat. Auch hier ist für die abschließende Diagnostik und Einschätzung ein Facharzt für Psychiatrie zuständig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abi Bio/Engl, Notfallsanitäterin i.A

Da wird immer mitgenommen, wenn du noch davon sprichst das du daraus einen Bilanz Suizid machen möchtest, darfst mir glauben kommst nicht nur in eine Klinik sondern darfst dir zu Beginn egal wie glaubwürdig du dann gegen Argumente lieferst allein zu Beginn dich auf 1 zu 1 Überwachung dich gefasst machen. Mir echt passiert und da dort keine Überwachungszimmer gab, und die Patienten Gänge auf Geschlecht geteilt waren mein Bett an dem halten, wo beide sich bei dem Stationsbüro treffen. Ich hatte sogar sexuelle Belästigung über mich ergehen lassen müssen von anderen Patienten, die sich zum warten auf meine Bett Kante setzten und ich unsittlich berührt wurde. Auf Wc stand jmd neben mir, idealerweise eine Frau der Pflege. Ich hatte zu der Zeit keine Jahreszeit und Temperatur passende Kleidung, die ich später von einer anderen Patientin Eltern geschenkt bekommen habe.

Das war nur ein Bruchteil des schlimmen Erlebnis, sei bewusst so eine Aussage kann mies werden. Ich hoffe da dieses Ereignis über 4 Jahre nun her ist, das es dort besser für die Patienten wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Betroffene, Hilfeleistung gestellt, persönliche Erfahrungen

AngelBritney 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 11:05

Tut mir leid, dass du diese Erfahrung gemacht hast. Sowas wünscht man niemanden. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute.

Dürfen die Rettungskräfte bei sowas immer die Person mitnehmen?

Meiner Meinung nach Nein.

Dann wird jedoch die Polizei hinzugezogen, und sie darf :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

AngelBritney 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 10:39

Du hattest mich fast bis ich das mit der Polizei gelesen habe. :)

DasOrakel  26.05.2025, 10:45
@AngelBritney

Man darf sich in einer christlich dominierten Gesellschaft nicht umbringen (wollen).

Das wird nicht akzeptiert.

Traurigerweise wird man definitiv mitgenommen und "gerettet".


Twihard2002  26.05.2025, 13:29

Die meisten nicht im Nachhinein ziemlich dankbar dafür. So traurig ist das garnicht

AngelBritney 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 13:57
@Twihard2002

Ich habe mehrere Erfahrungsberichte gelesen, wo die Patienten raus sind und sich noch schlimmer als vorher gefühlt haben, leider. Das wird wohl immer auf den Patienten und das Klinikum ankommen.