Rettungsdienst Transport verweigerung?

4 Antworten

Wie bei nahezu Allem, ist dass eine Einzelfallentscheidung. Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, können Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr durchaus rechtskräftig eine medizinisch indizierte Behandlung verweigern, dabei kommt es auf die individuelle Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit des minderjährigen Patienten an, er muss die Tragweite seiner Entscheidung vollständig überblicken und hiernach nach seinem freien Willen entscheiden können und weiterhin, spielen die gesundheitlichen Risiken bei einer Verweigerung eine Rolle, umso höher die damit verbundene Gesundheitsgefahr ist, umso eher, darf der Minderjährige NICHT selber entscheiden. Wenn man als Rettungsfachpersonal allerdings rechtlich auf Nummer sicher gehen möchte, dann müssen bis zum 18. Geburtstag die Erziehungsberechtigten entscheiden.

Das Vorgehen wäre folgendermaßen: von einem freiwilligen Transport überzeugen, wenn dieses Scheitert Abwägung, ob der minderjährige Patient in der Lage ist, die Entscheidung selber zu treffen, hierzu ggf. Hinzuziehung eines Notarztes. Das folgende Prozedere, ist von dieser Abwägung abhängig: Ist der Minderjährige verweigerungsfähig, dann gleiches Vorgehen wie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, d.h. Aufklärung über sämtliche mit einer Verweigerung verbundenen gesundheitlichen Risiken, Dokumentation der Aufklärung, Unterschreiben des Verweigerungsformulares durch den Patienten sofern möglich. Ist der Minderjährige hingegen als verweigerungsunfähig einzustufen, dann je nach medizinischem Zustand Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, welche die abschließende Entscheidung treffen oder wenn zeitlich nicht möglich Hinzuziehung der Polizei oder einer nach dem jeweiligen Landesrecht hierzu ermächtigten Behörde, z.B. Ordnungsamt, welches dann per Zwang einweisen kann. Selber eine Zwangseinweisung vornehmen, darf Rettungsfachpersonal nicht, es MUSS allerdings bei vorliegender Verweigerubgsunfähigkeit dann die Polizei benachrichten, um seinen gesetzlichen Hilfeleistungspflichten nachzukommen.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Bei kleineren Behandlungen kannst du (Wenn du ein gewisses Alter und eine gewisse Reife besitzt) kannst du auch den Transport verweigern. Jedoch liegt diese Entscheidung bei den Sanitätern selber, ob sie dich gehen lassen oder nicht. Sollten die Sanitäter darauf bestehen, dass du ins Krankenhaus musst, kannst du dies nicht verweigern. Hierfür müssten dann die Eltern zum Unfallort kommen und ein sogenanntes Entlassungsrevers unterschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
iwaniwanowitsch  09.09.2021, 09:28
Sollten die Sanitäter darauf bestehen, dass du ins Krankenhaus musst, kannst du dies nicht verweigern.

Ähm, nein. Jeder Mensch darf eine Behandlung verweigern und die Einsatzkräfte dürfen den Patienten definitiv nicht, absolut nicht und niemals zu etwas zwingen, egal wie alt der Patient ist.

Entlassungsrevers

Was bitte soll das denn sein? Habe ich in 12 Jahren Rettungsdienst noch nie gehört 😳 Entlassen werden kann der Patient nicht, da er nicht aufgenommen wurde und das Revers ist etwas an der Kleidung. Meinst du eine Transportverweigerung?

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Ab einem bestimmten Alter und wenn eine gewisse reife besteht, kann er selbst entscheiden welche Behandlung er an sich vornehmen lässt. Wenn er eine zwingend erforderliche Behandlung verweigert, kann man ihm die geistige reife absprechen

in dem Falle dürfen die die Eltern benachrichtigen

Felixsenior  17.01.2021, 18:00

Ist aber mega peinlich, wenn die Eltern mitbekommen, dass der Sohnemann als "hilflose Person" aufgefunden wurde.

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