Kann die Wartung der Gastherme auf mich als Mieter umgelegt werden?

Hallo liebe Leute,

Sachverhalt: Firma wurde beauftragt die Wartung durchzuführen, da dies einmal im Jahr erfolgen soll. Firma wurde von mir beauftragt. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss. Die Rechnung jetzt beträgt 116,33 €. So wie ich es verstanden hab muss jetzt mein Vermieter dies bezahlen, aber kann er die Kosten dann später bei der Betriebskostenabrechnung umlegen bzw. ist dies in den monatlichen Vorauszahlungen enthalten?

Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig, siehe § 27.1 Sonstige Vereinbarung(steht so im Vertrag). Dort steht aber nur dies: "Der Mieter hat davon Kenntnis, dass es sich bei der Mietsache um Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz handelt. Bezüglich der umlagefähigen Positionen akzeptiert der Mieter den Kostenverteilungsschlüssel des WEG-Verwalters für sich als binden. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft erkennt der Mieter verbindlich an."

Es gibt ja aber keinen Verteilungsschlüssel, weil jeder Mieter eine eigene Gastherme hat oder?

Also meine Fragen:

Dass ich die Kosten der Wartung erstmal nicht Zahle sondern der Vermieter ist richtig, oder? Auch wenn die Rechnung auf mich ausgestellt ist.

Können die Kosten, weil sie ja über 100 € liegen und ich sie nicht zahlen muss, dann vom Vermieter später umgelegt werden?

Ich habe im Internet die unterschiedlichsten Sachen gelesen, weswegen ich verwirrt bin und deshalb hier fragen muss. Diese Vertragssachen sind doch für einen Normalo der damit noch nie konfrontiert wurde, doch recht kompliziert.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

LG

Mietrecht, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Wartung, Gastherme
2x nötige Themenreparatur nach Wartung - wer zahlt?

Ich habe Mitte November meine Junkers Gastherme warten lassen. Mitte Dezember musste ich wegen Druckstörungen bzw. zeitweise komplettem Druckabfall in der Therme erneut den Installateur rufen, der ein defektes Expansionsgefäß getauscht hat und das Problem so (vorerst) behoben hat.

Jetzt, noch einmal ca. 2 Wochen später, habe ich aber dasselbe Problem schon wieder: Druck der Therme fällt beim Abkühlen komplett auf Null, Therme zeigt eine Störung an und lässt sich seit gestern überhaupt nicht mehr in Betrieb nehmen.

Installateur ist bereits verständigt, aber meine Frage: müsste ich nach einer Wartung UND einer (wegen demselben Problem angeordneten) Reparatur innerhalbe der letzten 1 1/2 Monate nicht langsam eine "Garantie" auf weitere Reparaturen haben?

Ich verstehe, dass ich Materialkosten wie zB ein neues Expansionsgefäß zahlen muss, aber zum dritten Mal innerhalb von ca. 6 Wochen Anfahrts- und Arbeitszeit zu zahlen, stört mich eigentlich schon! Ein (anscheinend) so grundlegendes Problem in der Therme hätte doch meiner Meinung nach im Rahme der letzten Reparatur bzw. überhaupt schon bei der Wartung festgestellt und behoben werden müssen - wozu lasse ich denn sonst eine Wartung machen?!

Hat jemand von euch mit einer solchen Situation Erfahrungen und kann mir sagen, wie ich hier "verhandeln" kann?

Vielen lieben Dank schon einmal!

Claudia

Reparatur, Wartung, Gastherme
Wartungspflichten des Mieters

Hallo an alle,

ich habe gerade ein Problem mit meinem Vermieter. Mein Vermieter möchte seine Immobilie verkaufen. Dagegen ist auch momentan nichts einzuwenden. Gestern sendete er mir eine Email mit dem Hinweis auf folgende Passage unseres Mietvertrages:

"Der Mieter hat auf seine Kosten die mitvermieteten Einrichtungen und Anlagen in den Mieträumen, wie Etagenheizung, Nachtstromheizung, Warmwasserversorgungsgeräte, usw., zu pflegen und 1 mal jährlich durch einen Fachmann reinigen und warten zu lassen. Die Wartungskosten trägt der Mieter nur bis zu DM 280,00 jährlich und auch nur, soweit der Vermieter selbst keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat und die Kosten als Betriebskosten erhebt"

Ich habe mich noch nie um Wartungsarbeiten gekümmert (genauso wie mein Vermieter), da ich dachte, dass das eine Angelegenheit für den Vermieter wäre. Ich habe auch niemals einen Fachmann beauftragt (ich wohne übrigens seit sechszehn Jahren in dieser Wohnung) . Das Problem sind auch nicht die jährlichen Kosten. Die Frage ist, ob mir irgend ein Nachteil entstehen könnte da ich nie einen Fachmann eigenständig damit beauftragt habe.

Mein Vermieter möchte jetzt auf einmal irgendwelche Quittungen zugeschickt bekommen, für den potenziellen Käufer um einen Nachweis des pfleglichen Umgangs mit dem Wohneigentum vorweisen zu können. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich mit dem Mietrecht nicht sehr vertraut bin.

Danke im voraus für eure Antworten.

Mietrecht, Heizung, Mietvertrag, Wartung, Wartungskosten, Warmwasser
Küherdicht im Kühlmittelkreislauf? Wärmetauscher zugesetzt?

hi, ich hab nen alten Toyota Stalet P8 bJ: 1990 habe im sommer ne menge kühlmittel verloren da der kühler leckgeschlagen war.... hab vor dem einbau des neuen kühlers ne menge kühlerdicht reingehauen(fast ne ganze flasche). So jetzt ist der neue kühler drin habb den kreislauf odentlich gespühlt... aber die heizung geht nicht mehr.... jatzt hab ich den wärmetausche abwechselnd mit nem gartenschlauch von links nach rechts bearbeitet(also beides einlass und auslass) eigentlich müsste jetzt alles freigängig sein(kam auch echt dreck raus bis) jetzt geht die heitzung immer noch nicht.... hab jetzt spühlmaschinenreiniger in VE-wasser aufgelöst und nochmal den kreislauf damit ausgespühlt. Jetzt fahr ich schon ne weile damit rum und im ausgleichsbehälter wirds immer dunkler und bröckeliger... meine Frage: kann ich so noch ne weile rumfahren; bringt das was mit dem reiniger (bleichmittel haltig 10-12%, und ein paar tenside) oder mach ich mir jetzt was kaputt??

Wie bekomm ich das zeug aus dem kühlsystem( also das kühlerdichtmittel...)

Optionale Informationen: Marke (Hersteller): Toyota Modell: Stalet P8 Jahr (Erstzulassung): 1994 Motor (Optional): 2E-E

Schon probiert: ausspühlen des kühlmittelkreislaufs mittels Gartenschlauch, ausspühlen des wärmetauschers(heizung) mittels Gartenschlach; durchspühlen mit VE-wasser/spühlmaschinenreiniger(auf bleichmittelbasis 10-12%) = 5 liter/ 180g

Auto, KFZ, Heizung, Wartung, Wärmetauscher
Wie stelle ich die Heizungsanlage richtig ein?

Nachdem ich meine Öl-Heizung vor einigen Tagen das erste mal habe warten lassen, habe ich einen massiven Anstieg der Warmwassertemperatur festgestellt. Man konnte an den Wasserhähnen gerade mal auf leicht warm stellen. Wenn man den Warmwasser-Hahn voll aufgedreht hat, kam richtig heissen dampfendes Wasser aus der Leitung. SO heiß muss das Wasser für mich nicht sein. Auch hat natürlich dementsprechend oft die Heizung geheizt.

Nun bin ich selber nicht vom Fach und die Firma die die Wartung macht erst in einigen Tagen wieder bei mir. Da ich aber gerne auch ohne fremde Hilfe meine Heizungsanlage einstellen möchte (zumindest soetwas wie Warmwasser) habe ich mir die Anleitung mal genaustens angeguckt. Zuerst habe ich den Kippschalter (Bild 1 - zweite Schalter von rechts) vom "Handsymbol" auf "AUT" geschaltet. Hier direkt meine erste Frage, worin sich die beiden Stellungen genau unterscheiden? Ich habe das so verstanden, dass bei "AUT", die von mir eingestellten Warmwassertemperaturen und Heizzeiten verwendet werden. Nur wofür ist das "Handsymbol" und warum hat die Heizungsfirma die Heizungsanlage auf diesem "Handsymbol" eingestellt gelassen?

Nachdem ich den Kippschalter auf "AUT" eingestellt habe, war die Warmwassertemperatur merklichst geringer und auch die Heizintervalle spürbar weniger. Also eigentlich so wie gewünscht. Allerdings wird das Wasser nun zwar warm aber nicht wirklich heiß (z.B. zum Geschirrspülen oder fürn schön heißen Bad reicht es nicht). Die Temperaturanzeigen (Bild 2) halte ich für die Anzeige der Warmwassertemperaturen für Vor- und Rücklauf? Doch egal welche Warmwassertemparatur ich bei der Heizungsanlage einstelle, diese Temperaturanzeigen bleiben konstant bei knapp unter 40°. Auch als der Kippschalter noch auf dem "Handsymbol" eingestellt war, waren diese Temperaturanzeiger nicht höher. Oder liege ich falsch, dass diese beiden Temperaturanzeigen für das Warmwasser ist?

Wenn es hier einen Fachmann gibt, der mir diese Fragen, gleich nochmal kurz zusammen gefasst, beantworten kann, würde mir das eine Menge Kopfzerbrechen sparen :)

Also hier nochmal die Fragen in Kurzform:

1.) Was ist der Unterschied zwischen der Kippstellung "Handsymbol" sowie "AUT"? 2.) Warum zeigen die Temperaturanzeige nie mehr als die 40° an? 3.) Sind diese Temperaturanzeigen u.U. garnicht fürs Warmwasser? Wofür dann? 4.) Wie hoch ist i.d.R. das Warmwasser eingestellt (bei mir momentan 45°). 5.) Kann man die Warmwasserbereitung stundenweise ausstellen (das Haus ist werktags von 8-16h menschenleer, aber die Heizung bevorratet natürlich permanent die 45° - oder wäre das garnicht wirtschaftlich, weil das erneute hochheizen des dann abgekühlten Wassers mehr Energie verbraucht)?´

Ich danke allen vorab, die sich die Mühe gemacht haben diesen "Roman" zu lesen. :)

Bild zu Frage
Haus, Handwerk, Einstellungen, Heizung, buderus, Heizungsanlage, Ölheizung, Wartung
Wartung der Heizung Mieter oder Vermieter

Hallo zusammen, Ich bin Mieter und die Wartung der Heizungsanlage steht an. in Meinem Mietvertrag steht ich habe dies zu erledigen, Jetzt kommt aber mein Vermieter an und möchte mögliche Termine für eine Wartung haben. sprich er will jetzt eine Heizungsfirma beauftragen. Darf er das oder ist das quatsch? die andere Sache ist muss er mit mir absprechen was das für eine Firma ist oder nicht er wohnt ca. 60 km. von meinem Mietshaus weg. und er würde eine Firma beauftragen die in seiner Stadt ist. dadurch gibt es Große Anfahrtskosten. Darf er das auch Verlangen oder wie schaut das aus ? Ich habe eine Firma in der Stadt wo ich wohne und es wäre einfach nicht so teuer damit das gemacht wird. und noch eine Sache er möchte auch das alle Heizkörper im Haus überprüft werden auf Dichtheit und Funktion. wer kommt dafür auf? es gibt keine Anzeichen auf Undichtigkeit und Heizen auch einwandfrei. und wen es das möchte muss er dabei sein da er dann bei allen zimmern schauen will was der Monteur begutachten würde, irgendwie hab ich auch ein Recht auf Privatsphäre ,oder sehe ich das falsch? Mein Vermieter sucht nur Gründe um zu sehen was hier im Haus / die Räume los ist. muss ich das zulassen oder hab ich das recht die Wartung ohne dem Vermieter durchführen zulassen? Danke schon mal für die Antworten.

Gruss

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Heizung, Mietvertrag, Heizungsanlage, Wartung

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