Ich habe im Internet geguckt und folgende Punkte sind anscheinend ausschlaggebend:
- Wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Ob es nun klappt oder nicht.
- Wenn man regelmäßig verkauft
- Wenn man mehrere ähnliche Artikel anbietet
- Wenn man überwiegend Neuware verkauft
Jetzt finde ich das etwas verwirrend. Man kann ja auch mal Artikel gekauft haben zur eigen Verwendung OHNE die Absicht später teurer weiterverkaufen. Wenn diese Artikel dann im Wert steigen und man es teurer als einst gekauft abgibt hat man Gewinn gemacht. Aber ist das gewerbliche Handeln? Wie oft bis es gewerblich ist?
Jetzt die Regelmäßigkeit. Das kann ja alles bedeuten. Einmal die Woche, einmal am Tag, einmal in Monat. Was ist dann gewerblich. Ist es dann plötzlich egal ob es mit Gewinnabsicht betrieben wird, wenn nicht regelmäßig? Oder kann man ohne Gewinnabsicht gewerblich handeln wenn es regelmäßig ist?
Wie ist das mit den ähnlichen Artikeln? Wenn man jetzt z. B. Seine Sammlung Murmeln verkaufen will und mehrere einzeln verlaufen will? Ohne Gewinnabsicht.
Was ist denn da ausschlaggebend? Reicht es wenn einer dieser Punkte zutrifft, dass ein Gewerbe vorliegt oder muss Gewinnerzielungsabsicht und planmäßige, regelmäßige Tätigkeit immer zutreffen?
Weil wenn jeder einzelne Punkt alleine ein Gewerbe ausmachen kann, dann hat ja beinahe jeder Ebay Kleinanzeigen Nutzer heimlich ein Gewerbe. Weil viele ähnliche Artikel in Mengen anbieten und viele "regelmäßig" verkaufen.