Ebay Handy verkauft?

2 Antworten

Wo hast du es verkauft und zu welchen Bedinungen?

Bei ebay-kleinanzeigen hätte der Käufer überhaupt keinen Anspruch, wenn du nicht explizit mit ihm über den Zustand geredet hast und die Kratzer verschwiegen.

Hast du gelogen und gesagt, es hat keine Kratzer, dann hat der Käufer Anspruch auf eine Beseitigung der Schäden. Ob die 150€ beim Fachhändler gerechtfertigt sind, muss man sich genauer anschauen, sie sind es aber vermutlich.

lukasm1021010 
Fragesteller
 11.12.2021, 17:07

Ich habe gesagt ,,oben am Bildschirm ist ein Kratzer, es sind aber noch mehr Kratzer, die beim benutzen nicht auffallen.“

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Ecaflip  11.12.2021, 17:19
@lukasm1021010

Also dass die Reparatur nicht billig ist, sollte dir bewusst sein. Du hättest so an sich nicht nachgeben müssen, denn 'beim Benutzen nicht auffallen' ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Wenn du das Geld jetzt schon nicht mehr hast, dann ist es ja nun zu spät um noch mit ihm zu diskutieren. Dann solltest du eine Einigung finden, oder mit Paypal reden.

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Jetzt hat er !!!250€!!! von Paypal bzw. Mir erhalten, damit er das Display tauschen kann.

Prima, dann hat der von Dir bezahlte Käuferschutz ja funktioniert.

Und gerade deshalb hast Du ja auch PayPal angeboten, richtig?

meiner Meinung nach sehr lächerlich, es war ein Fehler, das nicht komplett rein zu schreiben, ganz klar trotzdem lächerlich.

Es ist ja wirklich schön, dass Du uns das alles mitgeteilt hast, aber hast Du auch eine Frage dazu?

lukasm1021010 
Fragesteller
 11.12.2021, 17:08

Meine Frage wäre, ob ich da gegen jetzt noch was machen kann, dass der die 250€ bekommen hat. Denke ist beim lesen des Textes auch selbst erklärend.

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Ratefuchs007  11.12.2021, 17:13
@lukasm1021010
Denke ist beim lesen des Textes auch selbst erklärend.

Nein, das ist es nicht.

Hat PayPal die 250 € bezahlt, nachdem er einen Käuferschutzfall eröffnet hat oder hast Du ihm die per PayPal bezahlt?

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Ratefuchs007  11.12.2021, 17:31
@lukasm1021010

Tja:

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.

Und jetzt siehst Du ja, wozu das geführt hat:

PayPal hat dem Käufer das Geld in Deinem Namen ausbezahlt.

Auch dem hast du zugestimmt.

Es bleibt Dir natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen den Käufer zivilrechtlich durchzusetzen.

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