Straftat wenn ich einen defekten Artikel unbewusst verkaufe?
Ich habe heute eine PS4 verkauft auf Ebay und als einwandfrei beschrieben. Ganz am Ende habe ich auch noch darauf hingewiesen das es keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung gibt.
Der Käufer hat sich nun nach paar Stunden gemeldet und meinte dass das CD Laufwerk defekt sei. Jetzt will er mich anzeigen und zum Anwalt gehen.
Er wollte die PS4 auch nicht testen
Ist es jetzt eine Straftat was ich gemacht habe oder nicht?
5 Antworten
Ebay oder Ebay-Kleinanzeige? Viele verwechseln beide aber beides sind verschiedne Plattformen.
Da du Einwandfrei geschrieben hast, kann man als Käufer davon ausgehen das alles in Ordnung ist und Funktioniert. Wenn du das Gerät zb. Monate lang nicht genutzt hättest und unsicher bist ob alles Funktioniert hättest du es so schreiben müssen.
Wobei hast du Fotos von der Seriennummer? Oder irgendwas wo die draufsteht? Kann auch sein das er versucht sein Kaputtes Gerät durch ein Funktionierendes zu tauschen und, viele denken nicht daran und geben das Geld zurück und bekommen ein kaputtes Gerät was einem vorher aber nicht gehörte.
Wenn es aber dein Gerät ist solltest du eine Rückabwicklung anbieten, weil du geschrieben hast das es einwandfrei ist aber in wahrheit nicht wusstest ob es noch funktioniert.
Ich habe heute eine PS4 verkauft auf Ebay und als einwandfrei beschrieben.
Der Käufer hat sich nun nach paar Stunden gemeldet und meinte dass das CD Laufwerk defekt sei.
Heute verkauft und schon beim Käufer?
Ist so erst einmal nicht zu glauben.
Der Käufer hat ein Recht auf erfüllung der einwandfreien Ware, wie im Angebot beschrieben.
Es gibt nun 2 Wege
- Rücknahme durch den Verkäufer und Geldrückgabe an den Käufer
- Nachbesserung durch den Verkäufer
Ansonsten, kanne s ein Betrug gem. § 263 StGB sein.
Das kann sein, sind aber 2 verschiedene Portale. Aber es ändert nichts an dem Straftatbestand
Meinte mit kann so sein nicht das man bewusst nichts defekts Verkaufen kann sondern meinte damit eher das der Handel so schneller abgeschlossen ist, habe es korrigiert da es ungünstig klang. Wenn er es bewusst als Funktionierend Verkauft obwohl es Defekt ist, ist es Betrug. Kann auch sein das das Gerät ewig rum stand und vor dem Verkauf nicht kontrolliert wurde ob noch alles geht, dann war es seine Fahrlässigkeit und er sollte auch da die Rückabwicklung anbieten.
Das habe ich auch so verstanden. Deswegen hat er ja auch noch 2 Möglichkeiten aus der Sache heraus zu kommen.
Rücknahme oder Reparatur auf seine Kosten
Es liegt keine Straftat deinerseits vor.
Ob du die Gewährleistung ausschließen kannst ist zudem fraglich, unter Umständen ist dieser unzulässig, das müsste man aber im Einzelfall prüfen.
Ist der Gewärleistungsausschluss rechtens, dann hat der Käufer keine Ansprüche gegen dich.
Wenn es so ist wie Du es beschrieben hast, dann nein.
Außerdem hätte er das ja auch erstmal so sagen können, Du hättest ihm anbieten können das er das zurückschickt und Du ihm die Kosten erstattest.
Was genau er mit einem Anwalt will oder einer Anzeige.... keine Ahnung. Bissel übertrieben, auch kostentechnisch.
Bei der neuen Zahlungsabwicklung hat der Käufer jeder Bezahlart Käuferschutz.
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Und wenn er einen Käuferschutzfall eröffnet, dann wirst Du den vermutlich verlieren, da eBay sehr käuferfreundlich entscheidet.
Ist es jetzt eine Straftat was ich gemacht habe oder nicht?
Nein, das lässt sich zivilrechtlich regeln.
Vermutlich meint er Ebay Kleinanzeige, da kann das so sein, das der Kauf schnell geht.