Ebay Kleinanzeigen? Garantie? Rücknahme?

5 Antworten

Ich habe ein Verstärker verkauft,

Und zwar vermutlich als funktionierenden Verstärker.

als er beim Käufer ankam ging er nicht mehr, jetzt will er sein Geld wieder.

Selbstverständlich. Der Sachmängelhaftung kann man auch über Privatverkauf / Ebay Kleinanzeigen nicht entfliehen; der Gewährleistung hingegen durch entsprechenden Verweis im Angebot schon.

Darf er das Verlangen?

Ja. Wenn der Artikel unmittelbar bei der Lieferung bereits defekt angekommen ist, handelt es sich um einen Mangel, den der Verkäufer zu beheben hat. Allerdings ist der Käufer in der Beweispflicht, dass dem auch so ist, und es sich z.B. nicht um einen Transportschaden handelt. Nicht zuletzt deswegen sollte sich der Verkäufer immer eines Zeugen versichern, dass ein Artikel im beschriebenen Zustand auf die Reise gegangen ist.

Widerrufsrecht gibts bei privaten Verkäufen zunächst nicht, es sei denn der Artikel weicht deutlich von der Beschreibung ab.

Ist er defekt, so muss auch der private Verkäufer Gewährleistung bieten - dies kann man allerdings im Inserat entsprechend ausschließen (z.B. Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung).

Die Beweisführung, ob der Artikel nun bei Erhalt schon nicht funktioniert hatte oder ob dieser später erst beschädigt wurde, dürfte schwierig werden.

Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen nicht den üblichen Garantieanforderungen. Wer von privat kauft, sollte Ware persönlich beim Verkäufer begutachten, bei Paketversand liegen alle Risiken beim Käufer. Musst es nicht zurück nehmen. Einfach Mails ignorieren. Wenn das Gerät durch den Versand auf dem Wege kaputt ging, hat er Pech gehabt. Ebay Kleinanzeigen rät zu persönlichem Abholen, warum wohl?

Hast du ihm denn vorher mitgeteilt, dass das Ding nicht mehr funktioniert? Auf dem Postweg ist es ja wohl kaum kaputt gegangen.

Es ist ja heute leider auch üblich geworden, irgendwelchen Schrott zu verkaufen, der eigentlich in die Wertstoffentsorgung gehört.

Verlangen darf er alles. Hast du den Verstärker denn korrekt beschrieben? Und die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?