Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

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Verdacht auf Geldwäsche & Finanzamt?

Hey Leute

ich hab seit langem nichts mehr gefragt allerdings hab ich heute besuch vom Finanzamt & der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei bekommen. Der Grund ist Verdacht auf Geldwäsche.

Ich weiß nicht wieso so viele Leute Auge machen aber irgendeiner meinte wohl eine Meldung zu machen.

Es geht konkret darum das ich meine Wirtschaftlichen Verhätnisse nicht nachweisen kann und trotzdem "wohlhabend" allein mit 19 lebe.

Außerdem führen die weiter aus das ich ein aufälliges Verhalten habe, weil ich kein Bankkonto habe keine Kreditkarte keine Verträge außer die nötig sind z.B kein Handyvertrag somit keine Handynummer ... und noch zur Schule gehe und trotzdem Objekte in vier stelligen Zahlenraum besitze.

Ich hab ihn erzählt das ich alles mit BTC kaufe und das diese mir donatet werden über eine eigene Seite mit jeweiles einer BTC Adresse pro Spende.

Als sie mich aufforderten Ihnen das zu zeigen hab ich mich geweigert und die Polizei meinte mein Laptop einzukassieren.

Ich hab Ihn zwar vollverschlüsselt und hardware sowie software mäßige Sicherheitsmaßnahmen vor fremdzugriffen eingestellt.

BTC sind solange ich sie nicht in EUR umwandel noch ein irrmaterielles Wirtschaftsgut also nicht steurpflichtig und wenn ich Gegenstände in BTC kaufe gilt das doch auch oder ?

Kommen Sie in mein Laptop rein ?

Was kann ich jetzt tun ?

LG

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kurzfristige Nebenbeschäftigung - abgerechnet über SK 6?

Ich bin 26 Jahre alt
Angesteller in Steuerklasse 1
Verdiene um die 35.000€ Brutto/Jahr bzw. 23.000 Netto/Jahr.

Ich möchte nebenbei Geld dazu verdienen. Jetzt habe ich einen Vertrag als Flyerverteiler vorliegen für eine App mit Sitz in Berlin.
Das Arbeits-, bzw. Zahlungsmodell sieht wie folgt aus:
- 10€/Std.
- 2 Einsatztage a 4-6 Stunden die Woche. 32-54 Std./Monat
- Bonusmodell: Je mehr % der verteilten Flyer sich durch den Code auf dem Flyer in der App anmelden, desto mehr Bonus kriege ich auf den Stundenlohn verrechnet, dass geht von +1€-+10,20€/Std.
Bedeutet: Ich kann pro Monat 320€ - 1090,80€ verdienen, wobei ich davon ausgehe dass es regelmäßig um die 500-600€ sein werden.

Meine Fragen:
- Wirkt sich die Steuerklasse 6 dann auch auf meinen Hauptberuf aus oder bleibt mein Gehalt im Hauptberuf davon unberührt?

- Bin ich dann gezwungen jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen? Wenn ja, wirkt sich diese Positiv bei meinem Einkommen aus oder muss ich nachzahlen? Ich habe nämlich nichts von den Steuern abzusetzen ausser 5km Arbeitsweg und die Pauschalbeträge.

- Wie viel bleibt mir jeden Monat übrig von den 500-600€? Von dem Nebenjob Arbeitgeber habe ich gesagt bekommen, dass von 50€ immer 7€ an Steuern fällig wären, die ich aber zu 50% in der Steuererklärung absetzen kann.

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Vom Azubi zur Fachkraft - Wie mach ich meine Steuererklärung?

Hallo. Ich habe letztes Jahr am 8. Juli meine Ausbildung abgeschloßen. Somit war ich vom 9. Juli bis 31.12.2019 normale Fachkraft. Da ich jeden Tag knapp 40 km auf Arbeit fahre, will ich eine Steuererklärung machen. Über Elster hat das auch alles ganz gut funktioniert, nur kommen mir da noch ein paar Fragen (alles auf Elster.de bezogen) :

  1. Muss ich irgendwo bei Elster angeben, dass ich noch im Laufe des Jahres 2019 von Ausbildung zum normalen Angestelltenverhältnis gewechselt bin? Und wenn ich das angeben kann, wird dadurch für mich irgendwas berücksichtigt, was sich am Ende auf die Rückgaben auswirkt?
  2. Ich kann bei Elster nur Urlaubs- und Krankheitstage sowie getätigte Arbeitstage angeben. Muss ich irgendwo angeben wie oft ich auf Weiterbildung oder in der Berufsschule war? (Mir wurden in der Ausbildung alle kosten übernommen bis auf einen pauschalen Eigenanteil bei den Berufsschulfahrten) Oder geht es am Ende wirklich nur um die Tage die ich auf Arbeit war?
  3. Ich habe außerdem mitten im Jahr 2019 meine Religionszugehörigkeit gewechselt. Wie gebe ich dies bei Elster an? Denn wenn ich angebe, dass ich beispielsweise von Januar bis Juli evangelisch und von August bis Dezember konfessionslos war, wird mir bei der Vorrechnung am Ende angegeben, dass ich quasi knapp 180 Euro an Kirchensteuer zurückzahlen müsste. Also das würde mir bei den Rückgaben abgezogen werden, was totaler Quatsch ist, weil ich übers Jahr normal meine Kirchensteuer bis Juli gezahlt habe, welche aufgrund meines Azubigehalts jedoch natürlich fast 0 war.

Ich hoffe mir kann irgendjemand bei diesem ganzen Wirrwarr weiterhelfen, denn beim Finanzamt anzurufen hat auch absolut nicht geholfen. 😫

Vielen Dank im Voraus!

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Finanzamt Nachforschung Steuererklärung ebay?

Hallo, ich habe ein Anliegen bei dem ich nicht mehr weiter weiß. Ich fange am besten vorne an und mache es so kurz wie möglich. Mein Vater war Messi wir haben für ihn einen Therapieplatz bekommen den er auch angenommen hat.

In der Zwischenzeit haben ich das Einfamilienhaus entrümpelt, mein Vater hat neben den ganzen Müll auch hochwertige Modeleisenbahnen, Werkzeug, Bekleidung gehortet. Sämtliche Sachen habe ich 2012 bis 2015 komplett verkauft. Es kamen auf ebay etwa 300 bis 350 Bewertungen sprich Verkäufe a 20 bis 70 Euro zusammen. Das waren in Summe mehrere Tausend Euro. Heute wäre ich klüger und hätte es nacheinander eingestellt mir Zeit gelassen aber "damals" ( ich war 18) war es Jjugendliche Dummheit.

Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe es waren ja immer neue Artikel (er hat nur gekauft nie irgendwas ausgepackt geschweige denn benutzt), dazu gleichartige Produkte und es kam ja ordentlich was an Geld zusammen. Und nach allem was ich bisher so gelesen habe greift unser Staat zumindest bei solchen Vergehen rigoros durch.

Soweit die Vorgeschichte, meine Frage an euch: ich habe nun einen neuen Job, der 100km entfernt ist. Ich würde nun gerne erstmals mit 26 Jahren eine Steuererklärung machen nur habe ich Angst damit eventuell schlafende Hunde zu wecken. Wie gesagt wenn ich das Thema Google kommt mehrere gleichartige neue Artikel = gewerblicher Handel, zumindest in meinem Fall dürfte das wohl zutreffen. Was meint ihr sicher gehen und 5 Jahre warten!, dann sind 10 Jahre Verjährung rum oder meint ihr da kommt nichts mehr?

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Steuererklärung - Heimfahrt am Wochenende OHNE doppelte Haushaltsführung?

Guten Abend zusammen,

Gleich Vorab: Es geht hier (soweit ich es verstehe) um KEINE doppelte Haushaltsführng!

Folgender Sachverhalt:

Am 07.01.19 trat ich meine neue Arbeitsstelle in Landsberg am Lech an, 163 km von meinem Wohnort Regensburg entfernt.

Ich habe mich in Landsberg NICHT wohnhaft gemeldet, also keine Zweitwohnung gehabt, da ich hier einen Bekannten habe, bei dem ich vorläufig und kostenfrei unter der Woche übernachten konnte. Logie war frei, verpflegt habe ich mich selbst.

Ich bin jeden Freitag nach Feierabend direkt nach Regensburg gefahren, wo meine Freundin und ich zusammen wohnten, da sie berufsbedingt noch nicht mit nach Landsberg zog.

Im Juni kam meine Freundin nach Landsberg, nachdem sie dort eine Stelle fand. Hier haben wir seither eine gemeinsame Wohnung. Ab hier ist für mich, was die Angaben in der Steuererklärung angeht, alles selbsterklärend.

Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?

Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?

Da ich im Netz nur Situationen vorfand, bei denen den Betroffenen entweder eine Betriebs- oder Zweitwohnung zur Verfügung stand, bin ich nicht sicher, wie es bei mir aussieht, da ich eben mehr oder weniger einfach eine Notunerkunft beim Kumpel hatte.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und wünsche Euch einen schönen Abend! :)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Wohnung, Steuererklärung, Finanzamt

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