Mahnung vom Steuerberater, droht mit Mahnbescheid?

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Monaten meine Steuererklärung bei einem Steuerberater machen lassen. Laut seinem Schreiben bekäme ich 1000€ rückwirkend für 4 Jahre. 100€ für letztes Jahr bekam ich 4 Wochen später. Für die anderen Jahre hab ich bis heute nichts bekommen (es handelt sich NUR um fahrgeld). Das ganze hatte dem Steuerberater maximal eine Stunde Arbeit gekostet geh ich davon aus, dafür verlangt er 200euro. Diese Forderung gab er DIREKT an ein Inkasso/Rechtsanwalt ab, welches mir direkt mit ner Mahnung kam.

Ist es normal, dass ich zahlen muss bevor ich von Finanzamt das Geld bekommen hab? Ich gehe davon aus er verlangt 20‰ von meiner Rückzahlung, allerdings ist ja nicht sicher dass es 1000€ sind.

Mittlerweile droht mir das Inkasso mitm Mahnbescheid, da ich finanzielle notlage hatte und bis jetzt nichts zahlen konnte. Hab die angeschrieben dass ich noch Zeit brauche einen Monat.

Meine frage: muss ich vorher eine Leistung zahlen bevor das finanzamt zahlt, oder kann ich die Zahlung verzögern bis das Finanzamt zahlt?

Und sind diese 200€ gerechtfertigt (sind ja mehr als 200€ Stundenlohn für bisschen fahrgeld ausrechnen). Wir haben vorher nichts ausgemacht da ich ihn von einem guten Freund empfohlen bekommen habe, dachte preislich wirds mich nicht viel kosten da er auch Freund von meinem Freund ist, nun sowas. Ist meine erste Steuererklärung gewesen, wusste nicht dass ich nur fahrgeld absetzen kann und ich es auch alleine hinbekommen hätte.

Sorry für den langen Text, hoffe jemand kann mir weiterhelfen, danke

Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Inkasso, Mahnbescheid, Steuerberater
Was kann man bei der Lohnsteuer alles falsch machen?

Ich habe meine Lohnsteuer Ende Mai 2019 eingereicht. Bislang habe ich vom Finanzamt nichts gehört. Der Lohnsteuerhilfe, über die ich eingereicht habe, kommt das ganze auch schön langsam komisch vor.

Ich hatte früher die Lohnsteuer von jemand anders machen lassen. Der nahm es aber nicht so mit den Angaben bezüglich der Fahrtkostenerstattung genau und als ich die Lohnsteuer zurückerstattet bekommen habe, musste ich leider feststellen, dass er gegen meiner ausdrücklichen Anweisung die Fahrkarte, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe, nicht angegeben hat. Darauf hin habe ich mich selbst beim Finanzamt angezeigt und nachbezahlt.

An den Fahrkosten kann es nicht gelegen haben, denn ich habe alle Angaben rückwirkend bis 2013 angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Dann habe ich auch Kapitalerträge. 2015 löste ich den Bausparer auf und musste 865 Euro an das Finanzamt zahlen. Das scheint er nicht unterschlagen zu haben - zum Glück. Für 2016 habe ich überhaupt keine Kapitalertragssteuer gezahlt. Ich denke, ich bin da einfach nicht drüber gekommen. Bei diesen derzeitigen Zinsen müsste ich viel mehr Kohle haben. 2017 bezahlte ich 65 Euro.

Eigentlich dürfte mir nichts anbrennen. Ich denke bezüglich der Fahrtkosten und den Kapitalerträgen dürfte ich "safe" sein. Trotzdem kommt es mir komisch vor, dass ich nach 5 Monaten noch nichts vom Finanzamt gehört habe.

Kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund meiner Selbstanzeige die Lohnsteuer genauer unter die Lumpe nimmt? Gibt es Dinge, die der Bekannte falsch angegeben haben könnte, die mir zum Verhängnis werden könnten? Wenn ja, was käme hierfür in Frage?

Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Finanzamt fragt nach Mitverältniss wie soll ich mich verhalten?

Hallo, ich habe hier gerade eine Situation bei der ich nicht ganz weiß wie ich damit umgehen soll oder was ich tun soll. Kurz vorweg mein Vater hat gestern einen Brief erhalten vom Finanzamt in dem steht das zwischen ihm und mir seit anfang 2010 ein Mietverhälltniss besteht und er sich dazu äußer soll.

Jetzt mal die ganze Situation von Anfang an. Ich wohne in dem Haus von meinen Großältern, was offiziell auch noch meinem Vater gehört, hier bin ich Anfang 2010 eingezogen.

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete. Dieser war aber nur obligatorisch und Miete wurde auch nie gezahlt. Ich habe immer nur die normalen Kosten also Strom, Wasser, Heitzung etc. gezahlt, da das Haus aber auf den Namen von meim Vater läuft gehen die Kosten auch von seinem Konto ab, das Geld habe ich ihm immer in Bar gegeben jeden Monat hat sich bei uns so eingebürgert und ist auch noch bis heute so da wir das Haus noch nicht umgeschrieben haben.

Zu Meiner Beruflichen Situation, ich war 2010 ca. 2,5 Jahre lang selbstständig was sich dann aber Finanzeill nicht getragen hat, danach ca. ein halbes Jahr arbeitslos wo ich meiner Meinung nach auch Geld für diesen Mietvertrag erhalten habe, die wollten den damals sehen wo ich mich gemeldet hatte und hab mir nichts bei gedacht und diesen eingereicht.

Seit dem Arbeite ich wieder ganz normal wohne hier und gebe halt meinen Vater wie immer die Fixkosten jeden Monat.

Jetzt hat er aber dieses Schrieben bekommen und ehrlich geagt wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen, weil reich rechtlich besteht dieses Mietverhälltniss ja wirklich seit 2010 da es diesen Vertrag gibt.

Und selbst wenn ich dieses halbe Jahr arbeitslos zurückzahlen müsste währe das ok das währe für mich kein finanzeller Ruin, nur weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, da wir angst haben eine 10 jährige Steuerforderung über mehrere 10T Euro zu erhalten oder generell strafrechtliche probleme bekommen könnten.

Miete, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Jobcenter, Mietverhältnis
Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student
Wann gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb rein juristisch als aufgegeben?

Hallo,

wir stehen bei uns vor folgendem Problem:

Wir hatten früher bei uns eine Land- und Forstwirtschaft zuhause, bei welcher 2005-2007 Insolvenz angemeldet wurde und alles, also Betriebsgebäude (Kuhstall), 90% der Flächen und Maschinen verkauft wurde. Es war auch nie beabsichtigt wieder einen Betrieb aufzunehmen. 3 übriggebliebene kleine Flächen ( es wurde davon ausgegangen, dass nichts übrigbleibt um die Schulden zu tilgen) wurden dann verpachtet. Vom ursprünglichen Betrieb sind also nur noch ca. 2-3 ha verpachtete Wiese übrig. Für uns war immer klar, dass die Landwirtschaft aufgegeben wurde, da ja nichts mehr vorhanden ist womit man eine reale Landwirtschaft betreiben könnte.

Zusätzliche kam noch die schwere Krankheit der Mutter seit 2001 hinzu (sie war Eigentümer des Betriebs) welche dann 2010 starb, sie konnte den Betrieb also auch zu keinem Zeitpunkt selber führen und es war auch nie daran zu denken. Ziel war immer die Entschuldung durch den Verkauf der kompletten Landwirtschaft.

So jetzt wollten wir eine Wiese an die Stadt verkaufen, da sie dort Bauland erschließen will. Und jetzt kommt das Finanzamt und behauptet dass der Betrieb ja offiziell nie aufgegeben wurde und die 2 übrigen ha von der Landwirtschaft noch im Betriebsvermögen wären. Das heißt wenn wir die Wiese an die Stadt verkaufen müssten wir erstmal 150.000€ steuern zahlen, da Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Auch wussten wir damals nicht dass man eine offizielle Aufgabe erklären müsste. Wir waren natürlich vor den Kopf gestoßen, da eigentlich ein Blinder mit Krückstock sehen müsste dass damit keine reale Landwirtschaft mehr betrieben werden kann.

Gibt es ohne offizielle Auflösung des Betriebs noch andere Anzeichen um juristisch zu klären, dass der Betrieb aufgegeben wurde?

Wohne in Südbayern, falls das Recht hier anders ist, hoffe mir kann wer weiterhelfen.

Geldanlage, Landwirtschaft, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Finanzberater, Steuerberater, Steuerrecht
Fahrtkosten von der Steuer absetzen (Duales Studium)?

Ich bin seit August Beamter auf Widerruf. Damit ich pünktlich zur Arbeit komme, wohne ich übergangsweise bei meinem Onkel. Mein Erstwohnsitz ist aber immer noch mein altes Zuhause. 

Von meinem Onkel aus fahre ich mit dem Bus zur Ausbildungsstätte (nicht Hochschule). Eine einfache Fahrt kostet 6€. So bezahle ich in der Woche 60€ nur für die Bustickets. 

1. Frage: Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen? Und mache ich das anhand des Ticketpreises oder anhand der Entfernungspauschale? Muss ich die Entfernung von meinem Onkel zur Arbeit angeben oder von meinem Erstwohnsitz zur Arbeit?

Um nach Hause zu kommen (Erstwohnsitz), fahre ich mit der Bahn. Es sind ca 300km und eine Fahrt kostet ca 50€.

2. Frage: Kann ich eine Fahrt von meinem Onkel aus bzw. von meiner Arbeit von der Steuer absetzen? Und von Zuhause wieder zu meinem Onkel, um am nächsten Morgen rechtzeitig mit der Arbeit zu beginnen? 

Mein Studienort liegt ca 150km von meinem Zuhause entfernt. Wohnen tue ich in der unmittelbaren Umgebung. Am Wochenende fahren aber, wie alle in ihre jeweiligen Heimatorte, zurück.

3. Frage: Kann ich die Fahrt mit dem Auto bzw. mit der Bahn dorthin mit der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen, wenn ich am Freitag ebenfalls nach Hause fahre und am Sonntagabend wieder dorthin anreise?

Ich denke das waren zunächst erstmal die wichtigsten Fragen :)

Vielen dank 

Steuern, Bahn, duales Studium, Steuererklärung, Beamte, beamtenrecht, Fahrtkosten, steuerberatung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad

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