Zahnspange als außergewöhnliche Belastung?

7 Antworten

Die Höhe der prozentualen Belastung am Einkommen ist meines Wissens nach je nach Kinderanzahl ausschlaggebend. Bei 3 Kindern liegt dieser Satz glaube ich bei 2%, dass heisst, dann wären die Spangenkosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Wie das bei 2 Kindern ist weiß ich nicht.

Siehe:

Bei einem unverheirateten Steuerzahler ohne Kinder liegt die Grenze zur Unzumutbarkeit – abhängig vom Bruttoeinkommen – zwischen 5 und 7 Prozent. Bei ein oder zwei Kindern sinkt die Grenze zur Unzumutbarkeit, auch hier in Relation von Zahnarztkosten und Bruttoeinkommen. Bei drei oder mehr Kindern beläuft sich die Grenze dann auf 1 bis 2 Prozent. Der zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte umfasst neben Gehalt auch Rente, Miet- und sonstige Einnahmen.

https://www.deutsche-familienversicherung.de/ratgeber/artikel/zahnzusatzversicherung-von-der-steuer-absetzen/

Das würde ich auf alle Fäller versuchen. Elster bzw. Wiso rechnet dir das aus, ob sich das lohnt einzureichen.

Die 2% (habe ich nicht nachgeprüft, ob die stimmen) sind der Eigenanteil an allen agB des Jahres.

Falls außer der Zahnspange keine weiteren agB vorliegen (keine Medikamente? keine Zusatzkosten beim Zahnarzt?), dann wirken sich nur die verbleibenden 1000 € steuermindernd aus.

Aber Obacht: Wenn die Versicherung einen Teil zahlt, muss der Teil abgezogen werden.

Und wenn die Versicherung erst im nächsten Jahr zahlt, obendrein diese Zahlung noch ungewiss ist, dann wird das ein Fall für den Steuerberater.

Woher ich das weiß:Hobby

Im Zweifel würde ich Außergewöhnliche Belastung/Krankheitskosten immer erklären auch wenn sie sich aktuell nicht steuerlich auswirkt. Gesetze können sich ändern :)

Insoweit .. eintragen und verarbeite lassen.

Außergewöhnliche Belastungen werden nur insoweit steuerlich berücksichtigt, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Maßgebend für die zumutbare Belastung ist ein %-Satz des Gesamtbetrags der Einkünfte.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

TomRichter  27.09.2019, 17:54

Ich glaube, den Satz hat der Fragesteller auch gelesen, aber nicht ohne Hilfe verstanden.

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