Fernbeziehung? Hauptwohnsitz in Nebenwohnsitz ummelden?

Hallo zusammen,
ich führe seit etwa 1,5 Jahren eine Fernbeziehung.
Ich wohne und arbeite in NRW. Mein Partner lebt und arbeitet in Hessen.

Ich wohne mittlerweile mehr bei ihm als bei mir, bin in meiner Wohnung in NRW nur noch während der Woche (wegen meines Jobs). Ich pendel in der Regel montags früh hin (nach NRW) und Freitag Abend wieder zurück. Je Strecke sind das ca. 260 km.

Unsere Überlegung ist nun mich bei meinem Freund anzumelden (Hauptwohnsitz) und meine Wohnung in NRW als Nebenwohnsitz weiter laufen zu lassen.

Lt. meiner Recherchen ist es ja so, dass man in der Regel mehr als die Hälfte der Zeit am Hauptwohnsitz verbringen muss - es allerdings eine Ausnahme bei Berufstätigen gibt, die aufgrund des weiter entfernten Jobs unter der Woche am Arbeitsort wohnen und nur die freie Zeit an ihrem eigentlichen Lebensmittelpunkt verbringen können.

Ich habe an meinen aktuellen Hauptwohnsitz eine Mietwohnung. Bei meinem Partner beteilige ich mich aktuell nicht an den Wohnraumkosten, jedoch selbstverständlich an meinem Leben dort, Einkäufen, Aktivitäten, Anschaffungen für das Haus etc.

Meine Fragen:
1) Spricht etwas dagegen dn Hauptwohnsitz bei meinem Partner anzumelden?
2) Wie sieht das steuertechnisch aus? Doppelte Haushaltsführung fällt ja vermutlich flach, weil ich mich aktuell nicht an seinen Wohnraumkosten beteilige. Aber wie sieht das mit der Angabe der Fahrten aus? Sprich die Fahrten Montags (Hin) und Freitags (zurück)?

Steuern, Recht, Steuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fernbeziehung, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz
Handel mit Feuerzeugen?

Hallo danke an alle die mir Helfen.

Ich hab da so eine Idee.

Ich bin Hobbymäßig Designer & Logo gestalter

Ich bin auf das Partnerprogramm von Amazon FBA gestoßen.

Ich bin in einer Musikszene und kenne mich dort mit der Thematik gut aus. Man sammelt dort auch ziemlich gerne Feuerzeuge. Egal ob man diese je benutzt

MEINE IDEE JETZT:

Ich kombiniere meine Logos mit den sehr begehrten Feuerzeugen. (Auf amazon unter "Clipper" zu finden)

Ich habe bei Alibaba recht günstige aber auch Qualitativ gute Feuerzeuge gefunden die man auch bedrucken lassen kann.

So. Der Preis pro stück beträgt 0,07€ mit Versandkosten und alles ddum und dran.

Jetzt will ich mir 20.000stk kaufen mit meinem Logo.

Macht gesamt 1400€ ausgaben bis die Feuerzeuge bei mir sind.

Auf Amazon werden 4er sets um 8,90€ angepreist.

Wenn ich jetzt aus den 20k Feuerzeuge 4sets mache, habe ich nurmehr 5000stk zu verkaufen.

Angenommen ich verkaufe sie um 5€=1x4er set.

Habe ich 25.000€ umsatz.(+20%Mwst 30.000€)

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Was muss ich noch beachten?

Was wird noch abgezogen?

Werbung via Facebook/Instagram ~200€

Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde. (Handelsgewerbe?)

Wenn ich das alles bei Amazon & evtl. An Trafiken verkaufe.

Was muss ich monatlich zahlen wegen dem Gewerbe?

Ich kann nicht alles verkaufen und mit den ~25k mal kurz Urlaub machen und arbeiten wieder wenn es mir gefällt oder?

Natürlich etwas in neue Produkte investieren.

Die genaue Definition von Jahresumsatz & Jahreseinkommen?

Eventuell wichtiger Punkt: ich arbeite nebenbei Vollzeit. Verdiene netto 1800€

Was muss ich beachten?

Finanzen, Business, Feuerzeug, Steuererklärung, gewerbe anmelden, Gewerbeanmeldung, Handel, Steuerrecht, Amazon FBA
Steuererklärung Einkommen?

Hey leute,

bin gerade dabei, meine Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr fertig zu machen. Dafür nutze ich das Wiso steuer start Programm. Hab soweit alles aufgefüllt, aber einige Fragen stellen mir sich noch. Erstmal zu mir: Ich hatte dieses Jahr bis Ende Februar noch in meiner Ausbildungsfirma als Junggesellin gearbeitet (direkt nach der Ausbildung dort als Verfahrensmechanikerin weitergearbeitet) und dann zum Ende des Februarmonats auch gekündigt. Anfang März habe ich dann eine komplett andere Ausbildung begonnen. Bin also seit dem 02.03. in der schulischen Ausbildung zur Physiotherapeutin die voraussichtlich bis zum 28.02.2023 gehen wird. Meine erste Frage ist: Was gebe ich im Programm bei "Art/Grund der Fortbildung" an? Die schulische Ausbildung gilt ja jetzt soweit ich das richtig verstanden habe als "Fortbildung", da ich ja vorher eine normale betriebliche Ausbildung absolviert habe. Ist es dann die Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, die Fortbildung ohne inhaltlischen Bezug oder gar Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte gerne die Fachliteratur, Schulgebühren sowie ein PC Setup von den Steuern absetzen, die ich für die Schule brauche. Meine zweite Frage: Unter dem Punkt "Fortbildungskosten" sind die Unterpunkte "Arbeitsmaterialien" und "Fachliteratur". Trage ich dort die ganzen für die Ausbildung gekauften Sachen ein? Oder trage ich die ganzen Sachen bei dem Punkt am Anfang des Formulars "Ausgaben (Werbungskosten) - Arbeitsmittel ein? Oder ist es egal? Wenn ich es nämlich beim Anfangspunkt "Arbeitsmittel" eintrage, kann ich dort direkt auch die Nutzungsdauer mit einrechnen lassen. Bei "arbeitsmaterialien" unter dem Punkt Fortbildungen kommt sowas nicht.

Ich denke man merkt mir die Nervösität etwas an . Ist meine erste Einkommenssteuererklärung. Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten

Liebe Grüße,

Lisa

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Wirtschaft und Finanzen
Steuern zahlen auf Fiverr oder als Freelancer?

Bitte beantwortet diese Frage ausführlich. Es gibt im Internet nicht viel dazu und das was es gibt widerspricht sich. Auch auf Gutefrage.de gibt es einen Artikel dazu, aus dem man aber nicht 100% schlau wird. Falls Sie nicht antworten lassen Sie doch bitte eine Begründung zurück fals es an Informationsmangel meinerseits liegt. Wenn Sie nur keine Ahnung haben können Sie natürlich einfach nicht antworten.

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt und Schüler in der 11. Klasse, mir bleiben also noch zwei Jahre als Schüler.

Wenn ich 18 werde möchte ich auf Fiverr als Freelancer Geld verdienen.

Jetzt ist die Frage welche Steuern muss ich zahlen?

Meine Tätigkeiten dort werden Kontentschreiber und Logodesigner sein. Ist es für die Steuern überhaupt wichtig welche Tätigkeit man dort ausübt?

Mein verdienst wird nicht über 450€ pro Monat steigen und was passiert, wenn er das doch tut?

Kann ich mit Zustimmung meiner Eltern auch jetzt schon damit anfangen?

Wie zahle ich Steuern, falls ich welche zahlen muss?

Ich habe gelesen als Freelancer muss man keine Steuererklärung machen sondern nur seine Ein und Ausgaben offenlegen und dafür gibt es Vorlagen im Internet richtig?

Wie hoch sind die Steuern die ich zahlen müsste (prozentual) ?

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen und bin jetzt auf dem Stand, dass ich keine Umsatz- aber Einkommensteuer zahlen muss. Um das zu tun muss ich auf diese Vorlage aus dem Internet, ich weiß gerade nicht wie dieses Formula heißt, meine ein und Ausgaben eintragen, diese dann dem Finanzamt zukommen lassen und dann wird der Steuerbetrag festgelegt. Wie zahle ich diesen dann?

Was würde passieren wenn man einfach so ohne Steuern mit Fiverr anfängt und dann nach ein paar Monaten bemerkt, dass man Steuern zahlen muss? Kann man das dann nachreichen beim Finanzamt oder richtet das mehr Schaden an als die paar hundert Euro Steuern zu hinterziehen?

Wie ist es eigentlich wenn man ausversehen Steuern hinterzieht aus Unwissen so wie im letzten Absatz beschrieben und das Finanzamt das merkt. Machtan sich dann Strafbar oder muss man die Steuern dann nur nachzahlen?

Vielen Dank

Steuern, Steuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, Freelancer, Freiberufler, Steuerhinterziehung, fiverr, Wirtschaft und Finanzen
Etsy - Gewerbeanmeldung nach 410€?

Ich würde gerne bei Etsy einen Shop eröffnen und etwas aus meinen Hobby-Kreationen anbieten. Beispielsweise Gestricktes oder Schmuck wie Armbänder. Ich habe mich nun etwas durch die Sache mit der Gewerbeanmeldung gelesen und habe zu folgenden Regelungen Fragen:

a) Wenn man nicht mehr als 410€ im Jahr verdient, muss man kein Gewerbe anmelden.

b) Man kann das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Wochen anmelden.

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Frage 1: Gilt die 410€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?

Frage 2: Ich möchte wirklich nichts professionelles aufbauen und hohe Gewinne erzielen, sondern nur hin und wieder ein paar Dinge aus meinem Hobby anbieten und anderen eine Freude bereiten. Daher kann es gut sein, dass ich unter der 410€-Grenze bleibe. Angenommen ich bleibe 2 Jahre unter dieser Grenze, verkaufe aber dann ab dem dritten Jahr mehr. Dann sind die 60 Wochen seit Start des Shops schon vorbei. Muss ich den Shop dann schließen und einen neuen erstellen, nachdem ich das Gewerbe angemeldet habe?

Frage 3: Gilt die 410€-Grenze nur für dieses Gewerbe oder allgemein für jeglichen selbstständigen Verdienst? Also wenn ich beispielsweise später ein anderes Gewerbe anmelde, aus einer komplett anderen Kategorie (sagen wir mal eine IT Firma). Gilt die 410€-Grenze für meinen Hobby-Shop immernoch?

Online-Shop, Steuererklärung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuerrecht, Etsy
Wie genau prüft das Finanzamt (Betriebsprüfung, Buchhaltung)?

Seit einigen Tagen mache ich mir Sorgen und leide unter schlaflosen Nächten... Vermutlich bekomme ich auch jetzt die moralische Keule ab und habe sie sicher auch verdient. Thema Buchhaltung.

Seit April diesen Jahres (also seit knapp 7 1/2 Monaten) habe ich ein angemeldetes Einzelunternehmen und verkaufe im Online- und Einzelhandel hochpreisige Waren. VK ca. 1.500€ pro Artikel (EK ~ 1.300€). Insgesamt habe ich ca. 100 Artikel von April bis Juni verkauft (dabei die letzten Monate gar nichts aufgrund des Virus = keine Nachlieferungen).

Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten. Trotzdem muss ich natürlich meine Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen machen, was ich bis jetzt leider komplett versäumt habe. Das Finanzamt weiß aber natürlich aufgrund der Gewerbeanmeldung und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von mir bescheid (auch von dem voraussichtlichen Jahresumsatz von ca. 150.000€) Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Nach internen Zählungen und Vergleich der Eingangs- und Ausgangsrechnungen fiel auf, dass ich für 8 der insgesamt verkauften Artikel keine Rechnungen geschrieben habe (Barzahlung, Abholung, Eingangsrechnungen vom Lieferanten vorhanden aber kein dazugehöriger Ausgang = Steuerhinterziehung?). Asche auf mein Haupt. An wen und wann verkauft worden ist, weiß ich leider gar nicht mehr.

Nächste Untat: Viele Kunden zahlten bar bei Abholung. Dieses Bargeld wurde gesammelt und irgendwann eingezahlt. Nun ist mir für die nachträglichen Buchungen gar nicht mehr ersichtlich, wann, welche Zahlungen von wem, zu welcher Rechnung bar eingingen und wann ich diese eingezahlt habe. Ganz ehrlich: Glaubt ihr, das Finanzamt reißt mir den Kopf ab (oder merkt es überhaupt), wenn ich einfach am Rechnungsdatum Bank an Forderungen buche? Oder muss es wirklich genau zu dem Datum sein, an dem das Geld laut Kontoauszug einging?

Und noch ein Problem: Ich habe ein PayPal-Konto, über das häufig bezahlt worden ist. Bei den Buchungen habe ich immer das gleiche Konto verwendet (PayPal = Standard-Bankkonto). Vermutlich ist dies auch falsch und ich muss ein extra Buchungskonto für PayPal anlegen und genau verfolgen, wann von wem gezahlt worden ist?

Nun ist meine Sorge, dass all diese Fehler bei einer Betriebsprüfung auffallen und ich mit harten Strafen rechnen muss :-(

Was soll ich tun?

Ab heute werde ich auf jeden Fall sehr strikt meine Buchhaltung führen und immer noch bestens am gleichen Tag alle Buchungen erfassen, um nicht wieder wie jetzt zu enden. Mit der Selbständigkeit wird es wahrscheinlich eh nichts, weil ich keine Ware mehr bekomme und meine Miete kaum noch zahlen kann... 9 to 5-Job here we go!!

Aber meine Frage: Wie genau muss ich jetzt alles nachholen? Muss ich mit einer Betriebsprüfung im ersten Geschäftsjahr rechnen oder reicht es, wenn ich ab jetzt alles ordnungsgemäß durchführe? Sind es eher kleine Fehler für die es keine Strafen gibt? Wie läuft so etwas?

Vielen, vielen Dank für eure Antworten!

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Mach dir keine Sorgen... 0%
Finanzen, Buchhaltung, Steuern, Selbständigkeit, Rechnung, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerhinterziehung, betriebspruefung
Trennung von gewerblicher & freiberuflicher Tätigkeit unbedingt notwendig?

Ich habe im Frühjahr ein Gewerbe angemeldet (betreibe einen Online Shop) und falle noch unter die Kleinunternehmerregelung.

Nun möchte ich neben dem Gewerbe noch als Transkriptionist (Schreibkraft) im Internet tätig werden, was dann auf freiberuflicher Basis geschehen würde.

Mir kommen einige Fragen dazu auf:

  • Muss ich diese freiberufliche Tätigkeit jetzt unbedingt extra beim Finanzamt anmelden und erhalte ich dann dafür auch noch eine eigene Steuernummer?
  • Kann man die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit auch einfach zusammen unter der Steuernummer vom Gewerbe betreiben? Also, dass der Freiberuf auch mit unter "gewerbliche Tätigkeit" läuft?

Denn ich muss dem Unternehmen, bei dem ich als Schreibkraft tätig werden möchte, meine Steuernummer vorweisen, sobald ich mit der Tätigkeit starte und ich bin mir nun unsicher, ob ich dafür jetzt extra noch eine seperate Steuernummer brauche oder einfach die vom bereits bestehenden Gewerbe dafür nehmen kann. Es sind ja eigentlich 2 unterschiedliche Bereiche.

  • Könnte man beides dann auch über nur ein Geschäftskonto laufen lassen?
  • Muss steuerlich dann beides getrennt gehandhabt werden oder kann man da auch einfach beides zusammen "in einen Topf stecken" und nur eine Steuererklärung abgeben?

Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen, vielen Dank!

Steuern, Selbständigkeit, Steuererklärung, Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbe
Amazon Flex Gewerbe Freibeträge?

Hallo Leute,

Auch wenn die Frage zu oft kam, wurde ich dadurch nicht schlauer.

Ich bin Student und fange voraussichtlich im Oktober bei Amazon Flex als Lieferant an. Dazu muss man bekanntlich ein Gewerbe bzw. Nebengewerbe eröffnen. Der Steuerfreibetrag liegt ja bei 9000 €.

  1. Werden meine Einkommen in diesem Jahr angerechnet?

Ich habe dieses Jahr von meiner "alten" Beschäftigung ca. (bis Ende diesen Monats also September) 1735€ verdient
2. Ich erhalte Bafög, wird dies angerechnet?
Ich habe ca. 2844€ an Bafög bis August bekommen, ein Folgeantrag liegt vor. Mit September wären dies 3318€.

3.Für Juli habe ich 400€ an Überbrückungshilfe bekommen, wird diese auch als Einkommen auf die 9000€ jährlich angerechnet? Im September werde ich voraussichtlich 500€ bekommen, dann wäre man bei 900€.

4.Zählen eigentlich Bargeldeinzahlungen auf mein Konto als Einkommen?

5.Wie sieht es mit PayPal Einzahlungen aus? Habe nämlich in diesem Jahr ein Verkauf bei PayPal mit einer Summe von 380€ abgewickelt.

6.Wenn ich in diesem Jahr noch flexe (Oktober,November,Dezember), wie viel darf ich dann noch verdienen wenn ich voraussichtlich noch bafög bekomme?

7.Ich würde im Monat ungefähr 600-700 Euro verdienen, in diesem Jahr aber auch Anfang nächsten Jahres, mein Bafög läuft im Februar ab, somit hätte ich kein Einkommen falls das angerechnet wird. Wenn ich über 450 verdiene, muss ich dann meine Versicherung selber bezahlen? Zurzeit bin ich Familienversichert. Wie sieht es denn aus wenn ich z.B. 01.2021 1500€ durch Flex verdiene und dafür im 02.2021 und 03.2021 gar nichts? Muss ich die Versicherung immernoch selber bezahlen?

8.Mein Vater Kriegt Rente und Hartz 4 bis Oktober. Sollte er es weiterbekommen, muss ich irgendwie Abstriche in Kauf nehmen?

Wenn ich meinen Lohn und Bafög zusammen addiere komme ich auf 5053€ an Einkommen bis September sofern die Ü-Hilfe und meine Bargeldeinzahlungen nicht mit einberechnet werden. Hätte ich dann ca. 4000€ Spielraum bis Ende des Jahres um bei Flex zu arbeiten? Das wären mit 4 mal Bafög 6853€ also könnte ich ca. 2150€ verdienen oder? Und solange ich die 3 Monate von 2020 unter 450 verdiene kann ich familienversichert bleiben oder?

9.Wird ein Gesundheitsbonus von 500 Euro von der AOK als Einkommen angerechnet?

Ich wäre dankbar für jede Beantwortung aller Fragen, da ich keine Ahnung habe wo ich mich erkundigen kann.

MfG

Steuern, Amazon, Recht, Steuererklärung, FLEX, Gewerbe, Studentenjob, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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