Ab wann Gewerbe Anmelden(unter 18)?
Hey,
ich habe eine kleine App entwickelt und will mit dieser App ein bisschen Geld verdienen.
Aber ab wann muss ich ein Gewerbe Anmelden?
Ich habe mal gehört das man zum Familien Gericht muss wenn man unter 18 ist.
Wie läuft das ab? Was für einen Antrag muss ich dort Stellen?
Ich habe Außerdem das ganze jemanden erzählt, der schon älter ist und der hat gesagt das ein Gewerbe viel zu viel aufwand ist. Deshalb was muss ich bei der Steuer Erklärung bzw. bei der ganzen Gewerbe Sache beachten/machen?
Vielen dank für eure Antworten
Bananenstaude
4 Antworten
paar Infos für dich übrigens, du trägst die Gewährleistung und Garantie über 2 Jahre für deine Produkte
der hat gesagt das ein Gewerbe viel zu viel aufwand ist.
der typ hat alles, nur keine Ahnung. :))
Vielen Dank für den Link (:
Hallo Bananenstaud789,
kann dir leider nicht alle Fragen beantworten jedoch dir bereits vorweg eine Info geben, bis jemand “erfahreneres” antwortet.
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich sobald du gewinnbringend agieren solltest. Das heißt sobald du Werbung / eine Webseite / die App öffentlich stellst ist dringend eine Anmeldung im Gewerberegister erforderlich.
Hoffe das ich dir etwas helfen konnte.
Das Gericht prüft, ob du die geistige Reife hast, eine selbständige Tätigkeit mit allen Konsequenzen auszuüben. Bis du das durch bekommst bist du wahrscheinlich 18
Und VORHER darfst du noch nicht tätig werden. Das wäre Schwarzarbeit. Dann bist du schon pleite, BEVOR du überhaupt angefangen hast
was sonst?? wäre dir Steuerhinterziehung lieber
Du weißt schon noch was Schwarzarbeit ist? Und welche Steuerhinterziehung?
kommt aufs gleiche raus;
ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - auch der kann "Schwarz" an der Steuer vorbei arbeiten
Er ist weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeber. Damit fällt die Schwarzarbeit weg. Er entwickelt Apps und verdient damit ein "bisschen" Geld. Nehmen wir das mal wörtlich. Das wären dann maximal ein paar hundert Euro. Die aber wären nicht zu versteuern. Bleibt der Verstoß gegen die Gewerbeanmeldung. Das wäre bußgeldbedroht. Mehr ist das nicht.
ich habe eine kleine App entwickelt und will mit dieser App ein bisschen Geld verdienen.
er will Gewinne erwirtschaften - ergo Gewerbe § 14 GewO
geht er auf Kleingewerbe - kann keine Mwst in Rechnung stellen, ergo auch keine Ust geltend machen.
und will mit dieser App ein bisschen Geld verdienen.
und auf das Bisschen kommt es an - das läppert sich mit der Zeit.
gebrauchte Sachen bei Ebay und Co ist ne andere Geschichte
Es gibt kein Kleingewerbe. Und ansonsten habe ich doch auch nichts anderes geschrieben.
Nein. Es gibt eine steuerrechtliche Sonder-Behandlung von Gewerben. Aber rein sachlich gibt es kein "Kleingewerbe". Gibt da keinen "Welpenschutz", keine Vorzugsbehandlung, keinen Schutz vor Abmahnungen o.ä. Gewerbe ist Gewerbe.
Finde erstmal heraus, ob sich jemand für deine App interessiert
Schwarzarbeit? Was für ein Unfug.