Ab wann Gewerbe Anmelden(unter 18)?

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https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html#:~:text=Wenn%20sowohl%20die%20Erlaubnis%20der,Jugendliche%20dann%20die%20unbeschr%C3%A4nkte%20Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit.

paar Infos für dich übrigens, du trägst die Gewährleistung und Garantie über 2 Jahre für deine Produkte

der hat gesagt das ein Gewerbe viel zu viel aufwand ist.

der typ hat alles, nur keine Ahnung. :))

Bananenstaud798 
Fragesteller
 28.12.2020, 20:45

Vielen Dank für den Link (:

Hallo Bananenstaud789,

kann dir leider nicht alle Fragen beantworten jedoch dir bereits vorweg eine Info geben, bis jemand “erfahreneres” antwortet.

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich sobald du gewinnbringend agieren solltest. Das heißt sobald du Werbung / eine Webseite / die App öffentlich stellst ist dringend eine Anmeldung im Gewerberegister erforderlich.

Hoffe das ich dir etwas helfen konnte.

Das Gericht prüft, ob du die geistige Reife hast, eine selbständige Tätigkeit mit allen Konsequenzen auszuüben. Bis du das durch bekommst bist du wahrscheinlich 18

Und VORHER darfst du noch nicht tätig werden. Das wäre Schwarzarbeit. Dann bist du schon pleite, BEVOR du überhaupt angefangen hast

NonNam  28.12.2020, 20:42

Schwarzarbeit? Was für ein Unfug.

peterobm  28.12.2020, 20:44
@NonNam

was sonst?? wäre dir Steuerhinterziehung lieber

NonNam  28.12.2020, 20:52
@peterobm

Du weißt schon noch was Schwarzarbeit ist? Und welche Steuerhinterziehung?

peterobm  28.12.2020, 20:54
@NonNam

kommt aufs gleiche raus;

ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - auch der kann "Schwarz" an der Steuer vorbei arbeiten

NonNam  28.12.2020, 21:01
@peterobm

Er ist weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeber. Damit fällt die Schwarzarbeit weg. Er entwickelt Apps und verdient damit ein "bisschen" Geld. Nehmen wir das mal wörtlich. Das wären dann maximal ein paar hundert Euro. Die aber wären nicht zu versteuern. Bleibt der Verstoß gegen die Gewerbeanmeldung. Das wäre bußgeldbedroht. Mehr ist das nicht.

peterobm  28.12.2020, 21:45
@NonNam
ich habe eine kleine App entwickelt und will mit dieser App ein bisschen Geld verdienen.

er will Gewinne erwirtschaften - ergo Gewerbe § 14 GewO

geht er auf Kleingewerbe - kann keine Mwst in Rechnung stellen, ergo auch keine Ust geltend machen.

und will mit dieser App ein bisschen Geld verdienen.

und auf das Bisschen kommt es an - das läppert sich mit der Zeit.

gebrauchte Sachen bei Ebay und Co ist ne andere Geschichte

NonNam  28.12.2020, 21:47
@peterobm

Es gibt kein Kleingewerbe. Und ansonsten habe ich doch auch nichts anderes geschrieben.

NonNam  28.12.2020, 21:58
@peterobm

Nein. Es gibt eine steuerrechtliche Sonder-Behandlung von Gewerben. Aber rein sachlich gibt es kein "Kleingewerbe". Gibt da keinen "Welpenschutz", keine Vorzugsbehandlung, keinen Schutz vor Abmahnungen o.ä. Gewerbe ist Gewerbe.

Finde erstmal heraus, ob sich jemand für deine App interessiert