Auslands-BAföG in Steuererklärung angeben und wie?

2 Antworten

Suche einen Steuerberater auf - das kostet Dich weniger als wenn Dich das Finanzamt übern Tisch zieht.

Während die erste Frage noch offensichtlich ist (für Dich ein Grund mehr, zum Steuerberater zu gehen), da Stipendien nach Ziffer 11 nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

kommt es bei Unterkunft und Verpflegung auf kluge Argumentation an, damit diese nicht als Lebenshaltungs-, sondern als Fortbildungskosten gelten.

Woher ich das weiß:Hobby

Das Bafög musst du komplett angeben. Dazu reichst du dann deine ganzen Werbungskosten ein (studienkosten, Gebühren, etc...) die Unterkunftskosten kannst du als doppelten Haushalt ansetzen, wenn das dein Zweitwohnsitz ist. Ebenso kannst du die wöchentlichen Heimfahrten geltend machen.

es ist abzusehen, das unterlagen dazu angefordert werden, von daher würde ich gleich alles einreichen um Zeit zu sparen.

LG