Reisekosten bei Montagetätigkeit in Steuererklärung

2 Antworten

Der AG muß Dir die Auswärtstätigkeit genau tageweise bestätigen (Du kannst dann entsprechend Verpflegungsmehraufwand ansetzen sowie Fahrt- und Unterkunftskosten).

Da reicht in der Regel eine Tabelle wo alles eingetragen ist und die vom AG unterschrieben ist.

Von diesen Gesamtkosten sind die auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen steuerfreien AG-Leistungen abzuziehen. Die Differenz ist dann für Dich Werbungskosten.

Du solltest allerdings in Zukunft alles auch selbst festhalten und auch Rechnungen kopieren. Die Bestätigung der Monatgetage wird allerdings meistens immer vom AG verlangt.

Kabelschelle 
Fragesteller
 21.08.2013, 18:53

Vielen Dank,

leider bin ich nur nicht mehr bei diesem Arbeitgeber. Beim nächsten Mal bin ich dann schlauer und führe "Buch".

Danke für die Antwort :)

DerSchopenhauer  22.08.2013, 07:04
@Kabelschelle

Das macht nichts - er muß das auch bestätigen, wenn Du dort nicht mehr beschäftigt bist...

Hallo, kannst du dir nicht von deiner Firma eine Bescheinigung aussellen lassen, worin steht, dass du auswärts auf Montage war und . . . . Reisekosten angefallen sind? Verpflegung käme dann auch noch dazu und Übernachtung.

Kabelschelle 
Fragesteller
 21.08.2013, 19:00

Danke