Steuererklärung - Kosten geltend machen, die von Fremdkonto überwiesen wurden?

4 Antworten

Hier habt ihr ein Problem. Generell kann er nur die Aufwendungen geltend machen, die ihm auch tatsächlich entstanden sind. Es wäre besser gewesen, wenn du ihm das Geld gegeben hättest und er es dann von seinem Konto aus überwiesen hätte.

Du kannst nur versuchen, die Sachen so einzureichen und hoffen, dass das Finanzamt die Beträge akzeptiert. Evtl. könnt ihr das auch über einen schriftlichen Kreditvertrag regeln.

Ratsuchende1984 
Fragesteller
 06.09.2014, 13:26

Aber sind ihm die Kosten nicht trotzdem entstanden? Ich habe das Geld für ihn überwiesen, klar, aber er schuldet mir diese Beträge ja jetzt. Es handelt sich also um einen Privatkredit, den wir ja auch schriftlich fixieren können. Müsste es demnach nicht ok sein, diese Kosten, die ja nachweislich entstanden sind, geltend zu machen?

Interesierter  06.09.2014, 14:11
@Ratsuchende1984

Wenn du die Beträge bezahlt hast, sind ihm keine Kosten entstanden. Anders sieht es bei einem Kreditvertrag zwischen euch aus. Dann hätte es ja über den Kredit und dein Konto eine mittelbare Zahlung gegeben.

Ja ich würde es auch mit einem Privatkredit lösen (kurz oder langfristige Verbindlichkeit) somit ist ein Zusammenhang gegeben warum Du seine Rechnungen gezahlt hast.

Was abgesetzt werden kann ist meines Wissens nach auf jedenfall eine belegte Überweisung von ihm an Dein konto, wo er dann die Verbindlichkeit zurückzahlt (natürlich alles dokumentieren und alle Belege aufheben wo Du diesen Betrag bereits ausgegeben hast)

Eine Frage, zwei Meinungen ;-).

Vielleicht haben wir ja jemanden da draußen, der sich begründet für eine der beiden Varianten entscheiden kann? Vielleicht einen Fachmann oder eine Fachfrau, der bzw. die das ganz sicher weiß?

ellaluise  06.09.2014, 18:52

wfwbinder ist wohl vom Fach!

Glaub ihm ruhig.

Natürlich kann er die abziehen.

Er hat das ja als Verbindlichkeiten bei Dir.

Vermutlich macht er eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Einfach abziehen. (wenn er seine Schulden bei Dir tilgt ist das natürlich dann nciht abzugsfähig.

Sollte er bilanzieren einbuchen über Verbindlichkeiten ......

Ratsuchende1984 
Fragesteller
 06.09.2014, 15:03

So kommt mir das Ganze auch logisch vor, vielen Dank!

wfwbinder  06.09.2014, 18:08
@Ratsuchende1984

Es ist so, auch meine Mandanten haben mal von Freund, Freundin, Ehefrau usw. etwas auslegen lassen.