Kleinunternehmer 50.000 überschritten - MwSt.?

2 Antworten

Du unterliegst erst ab 2021 der Regelbsteuerung.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Eliesu 
Fragesteller
 14.12.2020, 11:40

Also doch noch keine Nachzahlung der MwSt. in 2020? Ich habe gerade mit einer Steuerberaterin gesprochen und sie sagte, dass die MwSt noch fällig wird 2020 und dass ich es kontrollieren musste, dass ich die 50000 nicht überschreite.

PatrickLassan  14.12.2020, 11:42
@Eliesu

M.E. liegt deine Steuerberaterin falsch.

Wenn du letztes Jahr weniger als 17500€ Umsatz gemacht hast und Anfang des Jahres noch davon ausgehen konntest das der Umsatz dieses Jahr unter 50.000€ liegt, bleibt es dabei das die Steuer nicht erhoben wird. Es findet keine rückwirkende Besteuerung statt sofern diese „fehlprognose“ zu vertreten ist. Das scheint ja der Fall zu sein.

Prüfen wird das Finanzamt dies aber wahrscheinlich. Überlege dir daher genau wie viel Umsatz du wohl gemacht hättest wenn es Corona nicht geben würde. Scheibe das möglichst detailliert auf. Wenn du einen Steuerberater hast (ist auf jeden Fall zu empfehlen) sprich mit dem darüber.

Eliesu 
Fragesteller
 14.12.2020, 12:00

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich lag 2019 deutlich unter 17500€ und Anfang des Jahres lagen meine Umsätze im Schnitt bei 2500€/Monat. Die Steuerberaterin hat Anfang des Jahres gesagt, dass es nicht nötig ist jetzt in die Regelbesteuerung zu wechseln. Gerade habe ich mir Ihr gesprochen und sie meinte, dass ich die MwSt. für 2020 zahlen muss, weil ich die Umsätze kontrollieren sollte, dass ich die 50000€ nicht überschreite.

Ich hätte genauso oder sogar noch weniger Umsatz gemacht, da ich Webdesigner bin und mehr oder weniger mit einem Stundenlohn arbeite. Ebenfalls würde ich auch weiterhin angestellt bleiben. Ich habe auch keine Coronahilfen oder sonstigen vom Staat beantragt noch erhalten. Wenn ich angestellt geblieben wäre, wäre ich bei max. ca. 30.000€ /Jahr.

Stefan1248  14.12.2020, 12:26
@Eliesu

Dann irrt sich deine Steuerberaterin.

in Gesetz steht eindeutig das die Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000€ bleiben müssen . Auch laut Abschnitt 19.1 Abs 3 UStAE ist die Einschätzung zu Beginn des Jahres maßgeblich. Die Erweiterung deiner Tätigkeiten konntest du da noch nicht wissen. Wenn der tatsächliche Umsatz dann doch höher ist, ist das „egal“. Aber wie gesagt Geprüft wird das vermutlich schon. Eine möglichst detaillierte Planung mit was du am Jahresanfang rechnen konntest ist daher mehr als sinnvoll.

oder hast du in 2019 erst angefangen? Dann wäre der Betrag von 17500€ nur zeitanteilig zu berücksichtigen.

ich suche nach einem möglichen Missverständnis zwischen dir und deiner Steuerberaterin. Denn eigentlich kann/darf ein so grober Beratungsfehler wie es hier den Anschein hat nicht passieren

wenn du aber (überwiegend) Unternehmer mit Vorsteuerabzug als Kunden hast könnte ein Verzicht auf die Kleinunternehmer Regelung sinnvoll sein.

Eliesu 
Fragesteller
 14.12.2020, 18:29
@Stefan1248

Ich hatte in 2019 etwa 13000€ Umsatz und in 2018 etwa 11000€.

Ich verstehe es auch nicht warum sie es so gesagt hat.

PatrickLassan  14.12.2020, 14:31
Wenn du letztes Jahr weniger als 17500€ Umsatz gemacht hast

Die Grenze liegt mittlerweile bei 22.000 €.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Stefan1248  14.12.2020, 14:48
@PatrickLassan

Stimmt, hatte ich nicht dran gedacht. Ist ja auch erst seit diese Jahr und im UStAE stehen auch noch die 17.500€.

Für die Frage spielt es hier aber ja wohl keine Rolle.

PatrickLassan  14.12.2020, 14:49
@Stefan1248

War auch nur als Ergänzung gedacht.