Neben Vollzeitjob - Als Aushilfe Amazon Flex?
Hallo,
Ich arbeite zurzeit Vollzeit von Mo-Fr. 40 Std.und würde gerne an Samstagen noch als Amazon Flex Fahrer arbeiten.
Die Frage ist. Wenn man man bei dem Job unter 450€ mtl. verdient dann werden mir doch auch keine Steuern abgezogen oder? Es soll sich ja Lohnen.
Mein Plan wäre nämlich grundsätzlich immer so viel zu arbeiten das es unter diesem Betrag bleibt.
Mfg
6 Antworten
Bei Amazon Flex hast du keinen Minijob sondern wärst gewerbetreibend. Heißt Gewerbe anmelden, Steuererklärungen abgeben und (je nach Gewinn/Umsatz bzw inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG) Steuern zahlen.
Alles, was hier bezüglich Minijob erwähnt wurde ist zwar richtig, jedoch in deinem Fall falsch.
Das wäre nur bei einem Minijob so. Bei Amazon Flex bist du aber nicht bei Amazon angestellt sondern arbeitest als Selbstständiger und musst deine Einnahmen auch versteuern.
Wenn man man bei dem Job unter 450€ mtl. verdient dann werden mir doch auch keine Steuern abgezogen oder?
Es gibt in D keinen steuerfreien Minijob - entweder entrichtet dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich (dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert) oder das Lohnbüro berechnet idividuell nach deiner Lohnsteuerklasse den Minijoblohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=09F9232B2BFB1209953332A9BCAEB875
Gruß siola55
Ich arbeite zurzeit Vollzeit von Mo-Fr. 40 Std.und würde gerne an Samstagen noch als Amazon Flex Fahrer arbeiten...
Mußt du da nicht ein Gewerbe anmelden??? Du arbeitest doch als selbstständiger Fahrer - oder etwa nicht!?
Ohne Gewerbeanmeldung wird das aber nichts. Frag' erst mal, ob die auch Teilzeit-Zusteller einstellen.
Ist der Nebenjob ein Minijob, können Sie bis zu 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Ist das Einkommen aus dem Zweitjob jedoch höher, sind auch hier Sozialversicherungsbeiträge fällig. Bei der Rentenversicherung gilt: Zahlen Sie schon in Ihrem Hauptjob, müssen Sie das nicht nochmal tun. Ist die Nebentätigkeit kein Minijob und wird mit dieser sogar mehr Geld verdient, muss dieses auch versteuert werden. Dafür gilt in der Regel die Lohnsteuerklasse VI mit den höchsten Abgaben.
https://www.capital.de/karriere/diese-5-regeln-fuer-den-zweitjob-sollten-sie-kennen
Ist der Nebenjob ein Minijob, können Sie bis zu 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen...
Stimmt so leider nicht ganz: es gibt keinen steuerfreien Minijob in D :-((
Entweder entrichtet dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich (dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert) oder das Lohnbüro berechnet idividuell nach deiner Lohnsteuerklasse den Minijoblohn!