Laptop von Steuern absetzen?

4 Antworten

Das kommt auch darauf an, was Du von Beruf bist. Wenn Du den Laptop auch beruflich nutzt, ist der darauf entfallende Anteil der Kosten (3ß - 50 %) als Werbungskosten abzugsfähig. Kostet der Laptop mehr als 800 €, dann musst Du ihn über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren monatsgenau abschreiben. Unter 800 € handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, dass ihm Jahr der Anschaffung abgesetzt werden kann.

Der kann nur teilweise abgesetzt werden, oder du erbringst dem FA den Nachweis das du diesen LapTop  NUR  dienstlich nutzt.

Das muss dir dann dein Arbeitgeber bestätigen und das machen die wenigsten.

Absetzen kannst du den nur in dem Jahr, wo du ihn angeschafft hast. Wenn du ihn dir nun kaufst, kannst du ihn für die Einkommensteuer 2019 absetzten. Vorrausgesetzt du bezahlst Steuern.

Als Auszubildender ist es schwer so viel zu verdienen, das man dafür dann auch Steuern bezahlt.

Pfingstler02 
Fragesteller
 12.08.2019, 09:47

Ja nächstes Jahr würde ich ja ab Sommer Facharbeiterlohn kriegen.

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Deepdiver  13.08.2019, 10:19
@Pfingstler02
Ja nächstes Jahr

Und da ist dein Problem. Als Azubi zahlst du keine Steuern. Was willst du dann wiederbekommen, wenn du nichts gegeben hast?

0 € Steuern gezahlt => 0 € Steuern erstattet.

Wenn du nächstes Jahr Steuern bezahlst UND dann den LapTop anschaffst UND der Arbeitgeber dir bescheinigt, das du diesen für die Arbeit benötigst, dann kannst du diesen geltend machen.

Ansonsten auch nicht.

Es wird schwer werden diesen zu 100 % abzugsfähig zu bekommen. Ich selber habe meinen auch nur zu 50 % angerechnet, da er ja auch privat genutzt werden kann.

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Das Finanzamt wird annehmen, dass du den Laptop auch privat nutzt. Eine Nutzung zu 50% zu dienstlichen Zwecken wird aber akzeptiert.

Außerdem kannst du den Laptop, egal, wie viel er kostet, nicht auf einmal absetzen, sondern musst ihn über drei Jahre abschreiben.

Nehmen wir also an, dein Laptop kostet 600 Euro. Davon werden 50% als dienstliche Nutzung anerkannt, also 300 Euro. Über 3 Jahre abgeschrieben, sind das 100 Euro pro Jahr. Und da du den Laptop ja wahrscheinlich nicht am 2. Januar kaufst, musst du es noch einmal monatsweise unterteilen.

EUR 100 geteilt durch 12 sind EUR 8,33 pro Monat. Wenn du dir den Laptop also am 01.09.19 kaufst, dann schreibst du für 2019 vier Monate ab, für 2020 und 2021 jeweils 12 Monate, und für 2022 dann noch die restlichen acht Monate.

Bisschen blöd, aber die Regelung stammt noch aus einer Zeit, als Laptops richtig teuer waren.

Übrigens: Peripheriegeräte, die nicht selbständig nutzbar sind (Maus, Drucker ohne Kopierfunktion) schreibst du genauso ab. Wenn der Drucker eine Kopierfunktion hat, ist er "selbständig nutzbar" und du kannst ihn auf einmal abschreiben, wenn er günstig genug ist.

Irgendwie lustig, eine Maus von der Steuer abzusetzen. EUR 19,95, davon 50% geschäftlich, und den Anteil dann über 3 Jahre abschreiben ;-)

wurzlsepp668  12.08.2019, 18:42

ein Laptop mit 300 € anteiligem Kaufpreis wäre GWG und somit sehr wohl im Jahr der Anschaffung abzugsfähig

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Hardware02  12.08.2019, 19:24
@wurzlsepp668

Also soviel ich weiß, gilt diese Regelung für GWG für PCs und nicht selbständig nutzbare Peripherie nicht.

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wurzlsepp668  12.08.2019, 19:27
@Hardware02

ein Laptop IST selbständig nutzbar .....

ganz abgesehen davon:

du willst nicht wissen, bei wievielen Betriebsprüfungen wir auf GWG PC, Schreibtischstühle, normale (!!) Drucker usw. gebucht haben. Beanstandungen: KEINE

da es viel zuviel Aufwand ist, die Wirtschaftsgüter aus GWG herauszunehmen und anteilig abzuschreiben. die Arbeit scheut sogar ein Beamter beim Finanzamt

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Hardware02  12.08.2019, 19:33
@wurzlsepp668

Na gut. ... Mir ist es eigentlich egal. Ich habe bisher meine Laptops ohne Beanstandung über drei Jahre abgeschrieben und werde das daher weiter so halten. Never change a winning system. Und sind ja eh nur Peanuts, weil meine Laptops keine 600 Euro kosten, sondern nur ca. EUR 300 pro Stück.

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Nein, kannst du nicht.