1% Regelung umgehen als selbstständiger?

2 Antworten

Naja die 1% Regel ist ja schon die ohne Fahrtenbuch. Das heißt du suchst die bei dieser einen repräsentativen Zeitraum raus mit wenig privaten Fahrten und musst einmalig für 3 Monate ein Fahrtenbuch führen (das ist dann aber auch nicht so extrem an die regulären Vorgaben gebunden). Mit dem musst du nachweisen das du den PKW mindestens 51% betrieblich nutzt. Dann kannst du zukünftig für dieses Fahrzeug die 1% Regel anwenden ohne ein Fahrtenbuch zu führen.

Die Alternative wäre eben das Fahrtenbuch. Das ist am günstigsten wenn du überwiegend betriebliche Fahrten hast. Die Regelungen sind da jedoch nicht ganz einfach. Zu Unterstützung gibt es da aber auch Apps die sobald du das Auto stoppst eine Fahrt verzeichnen.

Ohne das alles kommst du meines Wissens nur hin wenn der PKW überwiegend privat genutzt wird dann kann man diesen jedoch auch nicht in den Betrieb nehmen und ich denke mal nicht das du das willst. Man muss selbst für elektro Fahrräder eine Art Fahrtenbuch führen da denke ich nicht das das Auto davon befreit ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Griesuh  07.11.2019, 18:25

Ergänzung: bei der 1% Reglung muss er sich jeden Monat 1 % an Geldwert von dem Neuwert eines gleichen Fahrzeuges zu seinem Gewinn zurechnen.

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Bei der 1% Reglung musst du jeden Monat 1 % an Geldwert von dem Neuwert eines gleichen Fahrzeuges zu seinem Gewinn zurechnen.

Nutzt du das Fahrzeug das über die Firma läuft, privat und geschäftlich, musst du auch ein Fahrtenbuch führen.

Die privaten fahrten musst du dann als privatentnahme verbuchen.

Du kannst das Fahrzeug auch Privat anmelden und geschäftl. nutzen.

Dann musst du aber auch Fahrtenbuch führen und kannst dir die geschäflichen KM in Rechnung stellen.

Oder du lässt es ganz sein und nutzt das fahrzeug nur privat. Dann brauchst du kein Fahrtenbuch und keine 1% Reglung anwenden.

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