Ist das steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Habs in der Praxis noch nicht probiert da mir entsprechende Kunden fehlen. Aber aus dem Bauch heraus würde ich es probieren. Niemand wird anzweifeln das Sicherheitsmitarbeiter in Selbstverteidigung geschult sein müssen. Insoweit würde ich Kurse hier persönlich als realisitsch ansehen (Vereine .. hm das klingt ggf zu sehr nach Freizeitgestaltung und würde ich ggf. anzweifeln)

Am einfachsten wäre es würde dein Arbeitgeber dir hier entgegen kommen. Während der Arbeitszeit die Kurse durchführen, bestätigten das du im Rahmen deiner Tätigkeit "Etnwaffnen 2.0" Kurs belegt hast oder dergleichen. Oder Kosten übernehmen aber dann hättest du ja keine Werbungskosten mehr :D

Ob es Entscheidungen / Urteile dies bezüglich gibt weiss ich allerdings nicht ggf wurde darüber auch mal entschieden und man kann der Entscheidung folgen.

Das riecht nach dem Abzugsverbot des §12 EStG, eine persönliche Mitmotivation kann nicht ausgeschlossen werden.

Immerhin neigen die Finanzbehörden zu einem begrenzten Entgegenkommen. Es gibt keinen Grund, es nicht zu versuchen.

Bereite einen Schrieb für deinen Arbeitgeber vor, in dem die potentielle Gefährlichkeit deiner Tätigkeit bestätigt wird. Beschreibe die typischen Situationen und die statistische Unfallwahrscheinlichkeit. Vielleicht hat er auch gerade die Gefahrklasse der Berufsgenossenschaft zur Hand bzw. ruft seinen Steuerberater an.

Lass dir das Schreiben stempeln und unterschreiben.

Wenn die Finanzverwaltung sich sträubt, biete einen Anteil an.

Viel Glück

lschecker90gf 
Fragesteller
 02.09.2019, 17:51

Ok Danke.
Werde das dann entsprechend berücksichtigen.

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Grds. kannst Du nur bei einer lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung etwas bei der Steuererklärung als Werbungskosten zum Abzug bringen. (Nicht bei Mini/Midijob.

Vereinsbeiträge sind nicht abzugsfähig.

Kurse nur, soweit eine 100%ige Zuordnung zum Beruf sichtbar ist. (So ist die Gesetzeslage)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bin zwar bei meiner Steuer Klausur (BWL) durchgefallen aber das sollte schon absetzbar sein wenn du es wirklich für deinen Job brauchst.

Nein ist deine Freizeitbeschäftigung

lschecker90gf 
Fragesteller
 02.09.2019, 15:32

Welches aber in den beruflich angewendet werden kann.

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buffalo23  02.09.2019, 15:33
@lschecker90gf

Du kannst auch gesundes Essen nicht Absetzen obwohl du ohne das deinen Beruf auch schlächter ausüben könntest

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IntKing  02.09.2019, 15:35

Wenn man es für den Beruf macht sicher nicht...

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