Gehe zum Steuerberater, der wird Dir auch in Fragen nicht steuerlicher Art weiterhelfen. Der kostet ein paar €, ist aber immer noch besser, als Streß mit Behörden und evtl. Strafzahlungen.

In dieser Community wirst Du oftmals falsch informiert.

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Anlage EÜR ist für Gewinnermittlung nach §4(3) EStG. Einnahmeüberschußrechnung.

Nur Einnahme/Ausgabe für Betrieb. (Über Abschreibungen für Wirtschaftsgüter gibt es viele tiefe Regelungen. Informiere Dich im Finanzamt, auf direkt gestellte Fragen erhältst Du Antworten. Oder geh zum Steuerberater.

GuteFrageNet ist hierfür wegen Falschberatung, für die Du selber gerade stehen musst, nicht empfehlenswert.

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Der Steuergrundfrsibetrag ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

Wenn zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde (in etwa durch monatliche Lohnzahlungen in ungleichee Höhe in einem Kalenderjahr) empfiehlt sich eine Einkommensteuererklärung zu fertigen, um zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen.

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Gerade bei einem Steuerbescheid gilt die 3-Tage-Regel. Berechnung der Fälligkeit bei Nachzahlung. "Fällt das Ende der 3-Tage-Regelung auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag gilt der Nachfolgende Werktag. So die "Abgabenordnung" als Gesetzesgrundlage.

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Minijob ist eine Bezeichnung für Arbeitnehmer und Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) bei Unternehmern. Wenn Du gewerblich/selbständig tätig werden möchtest, gehe zur "Neuaufnahmestelle" ins Finanzamt. Dort wirst Du aufgeklärt. Für solch einen heiklen rechtlichen Bereich, informiere Dich besser dort, hier weißt Du nicht, wer Dir evtl. falsche Tipps gibt.

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Solltest Du Rechnungen mit Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausstellen, monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen.

Gewerbe: Jährliche Gewerbesteueretklärung, entfällt bei Freiberuflern. sog. Katalogberufe laut Einkommensteuergesetz.

Einkommensteuer: Jährliche Abgabe einer ESt-Erklärung. Solltest Du einen hohen Gewinn erwarten, lasse ESt-Vorauszahlungen festsetzen.

Auf jeden Fall solltest Du Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen. Es gibt die sog. Neuaufnahmestelle für Unternehmen. Dort bekommst Du grundsätzliche Infos.

Steuern sind brenzlig und kein Fall für dieses Laberangebot.

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Ein Minjob bis 450€/Monat als Nebenerwerb ist pauschal versteuert. Der Arbeitgeber muß die AN dafür bei der Minijobzentrale anmelden.

Dieser Job ist dann in der Steuererklärung nicht anzugeben.

Es gibt noch weitere Regelungen, in einem Chat kann man diese nicht besprechen.

Wenn Du auf StKl. VI gearbeitet hast, mach eine Steuererklärung. Die zu hohen Abzüge bekommst Du dann wieder.

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Es wird zu einem sog. Midijob. Guck ins Internet bei der "Minijobzentrale".

Ich fürchte, hier bekommst Du nur unzutreffende Antworten.

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Geh am besten zum zuständigen Finanzamt. Die haben sog. Neuaufnahmestellen. Deine Frage ist einfach, jedoch gibt es viele weitere Regelungen.

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Ganz wichtige Frage zur Umsatzbesteuerung, Regelbesteuerung oder sog. Kleinunternehmerschaft (Begriff aus der Umsatzsteuer)

Geh zur Neuaufnahmestelle im Finanzamt u d hol Dir Infos. Die gibt es zumindest in NRW.

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Grds. kannst Du nur bei einer lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung etwas bei der Steuererklärung als Werbungskosten zum Abzug bringen. (Nicht bei Mini/Midijob.

Vereinsbeiträge sind nicht abzugsfähig.

Kurse nur, soweit eine 100%ige Zuordnung zum Beruf sichtbar ist. (So ist die Gesetzeslage)

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Als sog. Kleinunternehmen ist man von der Umsatz-/Mehrwertsteuer befreit.

Du darfst keine Rechnung mit der Steuer schreiben, musst dafür aber auch keine an das Finanzamt zahlen.

In dem Fall musst Du nur die jährliche Einkommensteuererklärung machen.

Jede weitere Erklärung an Dich zu diesem Thema sollte nur ein Steuerberater machen. Es gibt Fristen /Betragsgrenzen...

Als Finanzwirt weiß ich, was ich schreibe.

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Moin, erste Frage: Bist Du freiberuflich tätig? Stellst Du Rechnungen aus für Deine Tätigkeit oder bist Du Lohnempfänger?

Als Freiberufler stellen die Aufwendungen eine Betriebsausgabe dar. VR Brillen sind privat noch nicht nutzbar.

Als Lohnempfänger (Arbeitnehmerverhältnis) stellen diese Ausgaben (nicht privat genutzte VR-Brille) Werbungskosten dar.

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Es lohnt sich auf jeden Fall, da die monatliche Lohnsteuer in der Nach-Ausbildungszeit so hoch angesetzt ist, als wenn Du das gesamte Jahr so viel verdient hättest. (Progression)

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Die Zweitwohnungssteuer ist jeweils abhängig von dem Ort des "Zweitwohnsitzes", das kann nur die jeweilige Stadt beantworten, ob überhaupt erhoben wird. Bitte nicht auf Tipps zur Steuerhinterziehung hören, den Ärger bekommst nur Du.

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Hallo, eine Rechnung darfst Du nur als Unternehmerin/Selbständige schreiben. Wenn Du also als Arbeitnehmerin "weisungsgebunden" arbeitest, musst Du Arbeitslohn erhalten und darfst keine Rechnung schreiben. Auf diese Weise könnte sich Dein Arbeitgeber von der Sozialversicherung drücken. (Scheinselbständigkeit)

Genauere Auskünfte erteilt Dir gerne Dein Sozialversicherungsträger...

Die Frage zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer hat sich damit erledigt.

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Die vorherigen Fragen gingen tlw. in die falsche Richtung. Es geht hier nicht um Steuern, sondern um Zulagen "vom Staat".

Als Zulage zu Bausparverträgen gibt es a) vom Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen b) Vom Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage, c) die Wohnungsbauprämie, für die nur ein Anspruch besteht, wenn das Sparguthaben auch für Wohnungsbauzwecke genutzt wird. Um die Berechtigung zu den Zulagen vom Finanzamt festzustellen, ist eine Einkommensteuererklärung nun mal unerläßlich.

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Diese Frage ist zu umfangreich, um hier eine passende Antwort zu bekommen. Vertrau nicht auf die eventl. Antworten von hier sondern geh zu einem Steuerberater. Der kostet zwar, aber für eine falsche Antwort ist er haftbar zu machen!

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