Uniprofirente kündigen - Steuer?

Hallo, ich wäre sehr dnakbar wenn sich hier jemand etwas auskennt und etwas dazu sagen könnte.

Wenn man die Uniprofirente (Riesterrente von Union Investment) kündigt muss man ja bisherige Zualgen Steuervergünstigungen zurück zahlen.

Laut Zettel soll ich bis jetzt 7400 Euro angespart haben, für die Ausschüttung ab 2054 :D bei monatlich 33 Euro Einzahlung. Das wären faktisch dann knapp 3700 Euro in der Realität bisher eingezahlt. Also 33 Euro Einzahlung mal die Monate seitdem ich einzahle.

Da ich gar nichts davon groß wusste und von der Volksbank abgeschlossen wurde, habe ich das auch immer nur bezahlt. Habe ich da irgendwelche Steuervorteile bkeommen? Nur wenn man es in der Steuererklärung angegeben hat oder? Das habe ich leider nie gemacht.

Meine Frage nun, wenn ich die nie angegeben habe, muss ich dann überhaupt irgendwas zurück bezahlen? oder wurde da anderweitig bei der Rente bzw. Pension irgendetwas vergünstigt weil ich diese Uniprofirente habe?

Mit anderen Worten werde ich viele Steuern zurück zahlen müssen nur weil ich das kündige? Und weiß jemand vielleicht, wie viel ich da noch wiederbekomme von dem Geld was ich eingezahlt habe.

Warum ich das kündigen möchte bleibt mir überlassen, danke :)

Ich möchte anmerken das ganze Renten-Steuer "Gedöns" ist "fast" ein Buch mit sieben Siegeln für mich.

Ich wäre um jeden Rat dankbar.

Grüßle

Steuern, Geld, Rente, Recht, Riester, Steuererklärung, Vorsorge, Pension, union-investment, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Freiberufler im Callcenter als Student? Steuern?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich gestern einen Vertrag Bzw eine Vereinbarung unterschrieben um bei einem Callcenter zu arbeiten. Jetzt bin ich dort als freiberufliche Telefoninterviewerin tätig. Der Verdienst klingt erstmal ganz gut. In der Regel 10€ die Stunde, am Wochenende 12-15€ und nach 20 Uhr 20€ die Stunde. Als armer Student lässt man sich von solchen Aussichten natürlich schnell blenden. Hinzu kommt, dass viele in meinem Bekanntenkreis dort arbeiten und sich dumm und dämlich verdienen. Jetzt habe ich mal recherchiert und herausgefunden, dass ich relativ hohe Steuern zahlen muss und mich selber Krankenversichern muss und zusätzlich muss ich mich beim Finanzamt als selbstständig melden. Da habe ich bei den bekannten mal nachgefragt und da stellte sich heraus dass die Ganoven ihre Tätigkeit einfach nicht angemeldet haben. Jetzt meine erste Frage: wie bescheuert ist es, sich auf die bösen Stimmen zu verlassen und sich auch nicht beim Finanzamt zu melden mit der Ausrede dass der Verdienst viel höher ist und „bisher nie was passiert“ ist?

Und gleich die zweite Frage hinterher: ich würde die Woche die für Studenten zugelassenen 20 Stunden arbeiten und würde dann auf etwa 1100€ im Monat kommen. Ich bin 20, wohne zuhause und bin in der Familienversicherung (falls diese Informationen nützlich sind. Wenn weitere Infos benötigt werden gebe ich die natürlich gerne!) Lohnt es sich überhaupt sich die Mühe zu machen oder werde ich nach Abzügen sowieso nur noch knapp über 450€ sein und kann dann auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen ohne den Stress mit Steuern und co ?

Und eine letzte Frage: ich fange die Tätigkeit jetzt im November an. Ich habe also nur noch anderthalb Monate im Jahr in denen ich verdiene und werde dementsprechend auch nicht über diese 5500€ Grenze kommen. Muss ich das jetz trotzdem angeben/versteuern ?

Verzeiht mir die ganzen umständlichen Fragen aber ich bin eine Niete in sowas und hoffe auf ganz viel hilfreichen Rat. Werde im Notfall natürlich auch zum Steuerberater gehen aber ich habe noch die Hoffnung dass es einfacher sein kann als gedacht.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Steuern, Studium, Geld, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Callcenter, Finanzamt, Freiberufler, Ausbildung und Studium
Brief vom Finanzamt: was kommt auf mich zu?

Hallo,

vor kurzem habe ich einen Brief erhalten vom Finanzamt mit dem Betreff: "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen), land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Vermietungstätigkeit"

In dem Brief geht es darum, dass ich nach Kenntnis des Finanzbeamten eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen habe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.

Zu mir: ich bin seit Beginn 2015 Design Student und beziehe neben meinem BAFÖG auch eine geringe Summe an SGB2 Leistungen.

In den Jahren 2015 bis Mitte 2017 habe ich für einen Freund ab und zu mal Designarbeiten erledigt, wie z.B. Flyers, Logos oder eine Webseite. Diese jedoch meistens unregelmäßig und ohne irgendwie gewerblich damit aktiv geworden zu sein. Als Dank für meine "Arbeit" wurde ich auch von diesem Freund vergütet, jedoch hat er mich darum gebeten ihm dafür eine Private Rechnung auszustellen. Ich war was das angeht erstmal verunsichert, da ich noch nie sowas gemacht habe. Er meinte ich solle lediglich keine Mehrwertsteuer ausweisen, dann sei das auch kein Problem, vor allem da die Summe nicht gerade hoch sei.

Nun belaufen sich die jährlichen Gesamtbeträge, die ich von ihm erhalten habe 2016 insgesamt z.B. auf gerade mal 200€, oder im Jahr 2017 auf 450€.

Ich bin gerade leicht panisch und besorgt darüber was auch mich zukommt. Am Telefon meinte der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass ich den Fragebogen ausfüllen soll und dazu halt "Gewinne und Ausgaben" der letzten Jahre nennen soll. Ich bin doch kein Unternehmer, ich habe leider nicht einmal mehr die Privatrechnungen vorhanden, lediglich die von diesem Jahr noch. Kontoauszüge sind jedoch alle vorhanden.

Ich habe nun Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt und dem Arbeitsamt bekomme und am Ende der Geschichte Geldstrafen oder sonstiges auf mich zukommen könnten.

Ich wäre sehr dankbar über jeden Rat hier, da ich gerade echt nicht mehr weiter weiß. Leider ist man nachher immer erst schlauer.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Arbeitsamt, Finanzamt, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

Finanzen, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen
Wie verhält es sich mit der Mwst beim Einkauf einer GBR?

Hallo! Wir sind drei Freunde und wollen eine GBR gründen, da wir ein- bis zweimal im Jahr kleinere Konzerte veranstalten. Wir haben für ein Konzert ein Angebot ausgehandelt und wollen jetzt bevor der Vertrag unterschrieben wird das Gewerbe anmelden.

Bisher waren wir von der so genannten Kleinunternehmerregelung überzeugt, da es uns viel Arbeit erspart und wir das eher hobbymäßig betreiben. Bei 2 Konzerten im Jahr erwarten wir etwa 10000 bis 15000 Euro an Umsatz.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Unser "Geschäftspartner" verlangt für den Auftritt seines Künstlers Summe X. Wir hatten bei den Verhandlungen gesagt, dass wir der Summe X zustimmen, wenn diese brutto wäre.

Jetzt verlangt der "Geschäftspartner" unsere Umsatz-Steuer-ID. Da wir diese ja noch nicht haben und eigentlich diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollten, sagt uns der Geschäftspartner, dass er uns ohne Vorliegen einer VAT-Nummer / Umsatz-Steuer-ID nun zusätzlich zur ausgehandelten Summe X die Mehrwertsteuer berechnen muss.

Das verstehen wir nicht so ganz. Kann das mal jemand erläutern?

Also wenn wir uns eine Umsatz-ID besorgen, müssen wir ihm keine Mwst. zahlen, wenn wir keine haben müssen wir Mwst. zahlen?

Und, wenn wir einmal eine Umsatz-Steuer-ID haben, müssen wir ja auch für jedes verkaufte Ticket unserer Konzerte Mwst. abführen, richtig? Darauf wollten wir nämlich verzichten....

Steuern, Recht, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen, Wirtschaft und Finanzen
Catering zuhause als Repräsentationsaufwendungen?

Hallo,wir haben letztes Jahr geheiratet. Da wir "nur" 1 Jahr Vorlaufzeit bei der Planung hatten, waren alle bereits alle Orte an denen wir gerne gefeiert hätten ausgebucht. Unser Caterer machte uns den Vorschlag, die Feier bei uns zuhause abzuhalten. Das war zwar nicht unsere erste Wahl, aber er hatte noch den Wermutstropfen, dass die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß 35a EStG absetzbar wären, weil die Dienstleistung ja bei uns zu Hause erbracht wurde. Erst mal logisch und wenn man den Sachverhalt googelt, wird dieses Vorgehen auch bestätigt.Das Finanzamt hat das nun mit folgender Begründung abgelehnt: Nach Par. 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind Aufwendungen "die mit dem persönlichen Ansehen des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stehen (sog. Repräsentationsaufwendungen)“ steuerlich nicht abzugsfähig. Der private Anlass Hochzeit ist für den Sachbearbeiter ein Indiz für eine derartige Aufwendung.Ich muss schon sagen dass ich von der Kreativität des Finanzamts verwundert, und über die Dreistigkeit verärgert bin, als hätten wir unseren Hochzeitsgästen eine Torte, Kaffee und ein Abendessen angeboten, um unser gesellschaftliches Ansehen zu verbessern. In meinen Augen könnte man diese Willkür beliebig bei fast jeder haushaltsnahen Dienstleistung anwenden. Eine Putzfrau oder ein vom Landschaftsgärtner gemachter Vorgarten können auch dem gesellschaftlichen Ansehen dienen.Hat einer von euch schon derartige Erfahrungen gemacht, ein verwertbares Gerichtsurteil oder eine treffende Gegenargumentation für mich?Schon mal vielen Dank!Peter

Steuererklärung, Einkommenssteuer
Welche Steuerklasse und Freibetrag angeben?

Hallo zusammen,

Es ist soweit: Ich werde meine erste Arbeit antreten. Und kaum geht es an die Unterlagen merke ich doch wie wenig Ahnung ich habe.

Es geht um die Steuerklasse und den Freibetrag.

Ich bin ledig, 22 Jahre alt und Studentin. Werde ab August ein 6 monatiger Praktikum absolvieren, bei dem mein Gehalt 1500 Euro brutto betragen wird.

So wie ich es verstanden habe: - ich bin Steuerklasse 1?

Jetzt soll ich auf dem Bogen für den Arbeitgeber auch Freibeträge angeben: Dort steht: "Freibeträge: 1. Nein 2. Ja --> 3. monatlich , 4. jährlich in Höhe von ....

Ich weiß absolut nicht was ich hier angeben muss! Ich habe etwas von einem Grundfreibetrag für Steuerklasse 1 gelesen. Aber muss ich den hier extra nochmal angeben? Ich dachte das versteht sich doch von selbst wenn ich meine Steuerklasse angebe. Oder gilt dieser Steuerfreibetrag nicht automatisch und muss ich den irgendwo beantragen?

Wenn ich den Freibetrag jetzt hier angeben würde währe es dann "jährlich in Höhe von..." ?

Ich würde ja durch das Praktikum im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 nicht über die Freigrenze kommen? Was bedeutet das dann für mich?

Ich komme mir echt etwas blöd vor, dass ich keine Ahnung von so alltäglichen Dingen habe. Sowas lernt man leider aber während der Schulzeit oder im Studium nicht. ;)

Vielen Dank und liebe Grüße

Arbeit, Steuern, Gehalt, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Finanzamt verliert Steuererklärung und sämtliche Belege?

Wir sind im letzten Dezember umgezogen, haben beim alten Finanzamt direkt nach Ummeldung auch die Aktenübergabe mit unserer neuen Anschrift mitgeteilt.
Am 21.02. haben wir unsere Erklärung online abgegeben, zwei Tage später sind die Unterlagen zu Werbungskosten, etc. mit unterschriebener Erklärung auch auf dem Postweg ans Finanzamt gegangen. Dabei haben wir auch eine neue Steuernummer beantragt.

Nach dem ich bis Anfang Mai nichts gehört hatte, habe ich mal nachgefragt, das Finanzamt am neuen Wohnsitz teilte mir darauf hin mit, dass das alte Finanzamt die Angabe der Steuerakte vor gut einer Woche in die Wege geleitet hat, die neue Steuernummer wurde mir schon einmal mitgeteilt.
Vor zwei Wochen rief mich dann eine sehr nette Mitarbeiterin aus dem neuen Finanzamt an, sie habe unsere Akte nun erhalten, allerdings fehlt unsere Erklärung darin. Ich habe ihr dann noch einmal mitgeteilt, dass diese von uns an das neue Finanzamt gesendet worden ist, samt allen Belegen. Sie wolle sich drum kümmern. Beim alten Finanzamt habe ich nun auch noch einmal angerufen, nein, auch bei denen ist unsere Erklärung nicht.
Letzte Woche, ich hatte nichts mehr von beiden Finanzämtern gehört, habe ich beim neuen Finanzamt nachgeharkt, unsere Steuererklärung und auch unsere Unterlagen sind nicht mehr aufgetaucht. Wo auch immer sie verloren gegangen sind. Weder die elektronisch übermittelte Datei ist da, habe ihr die Telenummer gegeben, nichts... Und was noch schlimmer ist, alle Belege zu den Werbungskosten sind nicht da. Haben per EInschreiben versendet und ich kann ja auch sehen, dass es abgegeben worden ist. Wir sollen die Erklärung noch einmal übermitteln, unterschreiben und mit Belegen zum FA schicken.

Habe ich am selben Tag PERSÖNLICH bei unserem zuständigen Mitarbeiter gemacht. Nun frage ich mich, wie soll da irgendwas anerkannt werden, von den Werbungskosten und Umzugskosten, wenn kaum noch Belege da sind. Habe blöderweise nicht alles vorher kopiert und einige Originale abgegeben. Und wie lange dauert es nun noch, bis sie das bearbeiten. Der Mitarbeiter meinte nur, liegt auf meinem Tisch, da muss noch ne Steuernummer umgespeichert werden und dann macht er das.

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, verloren
Umzug nicht anerkannt in Steuerbescheid: Ist beim Einspruch eine detaillierte Arbeitswegbeschreibung sinnvoll?

Hallo liebe Steuerexperten,

mein Umzug innerhalb Münchens im letzten Jahr wurde vom Finanzamt nicht als beruflich bedingt anerkannt. Ich spare mir dadurch jedoch erheblichen Arbeitsweg ein. Ist es üblich bzw. ratsam, bei meinem Einspruch eine kurze Erläuterung meines Arbeitsweges einzufügen? Zum Beispiel so:

Der Umzug war beruflich veranlasst, da sich durch den Umzug meine tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstelle erheblich verkürzt hat. Vor dem Umzug war eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig, die durch fast tägliche Verspätungen der SBahn und/oder meines Busses durchschnittlich 45 Minuten in Anspruch nahm, im Winter meist bis zu einer Stunde. Nach dem Umzug erreiche ich nun täglich – auch im Winter und bei Regen – meine Arbeitsstelle innerhalb von 10 Minuten mit dem Fahrrad. Dies ergibt bei Hin- und Rückweg eine Einsparung von mehr als einer Stunde pro Tag. Wir bitten Sie, die Aufwendungen zu berücksichtigen und den Steuerbescheid entsprechend zu berichtigen.

Ohne die Erläuterung könnte man vermuten, dass ich nicht mindestens eine Stunde Arbeitsweg einspare. Schaut man zum Beispiel bei Googlemaps nach, wird natürlich ein bisheriger Anreiseweg mit den Öffis mit 30 bis 33 Minuten angezeigt. Da fehlen aber noch die ganzen Verspätungen. Vor allem im Winter war das immer sehr viel, da ich auf die Münchner Stammstrecke (und noch dazu eine Haltestelle am A der Welt) angewiesen war, die ja gerne und häufig ausfällt. Und auch, dass ich nun mit dem Fahrrad quasi zur Arbeit düse, weiß der Finanzbeamte ohne Erläuterung nicht unbedingt.

Was meint ihr? Kann man das so in den Einspruch reinschreiben? Ich freue mich sehr über jede Antwort. :-)

Steuern, Umzug, Steuererklärung
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
Fahrtkosten bei berufsbegleitendem Studium?

Guten Tag,

ich sitze aktuell vor meiner Steuererklärung und es stellt sich mir die Frage, wie ich die Fahrtkosten zu meiner Hochschule geltend machen kann.

Folgende Situation:

  • Ich arbeite an 4 Tagen die Woche. (5km Entfernung)
  • Ich studieren an 2 Tagen die Woche. (70km Entfernung)
  • Das Studium ist berufsbegleitend (duales Studium) und ein Zweitstudium (Ausbildung abgeschlossen).

Nun meine Frage: Ich nehme an, dass ich die Fahrtkosten zu meiner Ersten Tätigkeitsstätte per Entfernungspauschale absetzen kann. Nun bin ich aber noch zwei Tage am Studieren (dies gilt als Arbeitszeit - wenn dies von Belangen ist). Ich fahre dort hin in einer Fahrgemeinschaft. Für Tage, an denen mein Kollege fährt, zahle ich ihm einen von uns festgelegten Betrag. Für Tage an denen ich fahre, zahlt er mir einen festgelegten Betrag. Dazu ist noch zu erwähnen, dass ich mit einem nicht auf mich angemeldetes Auto fahre, für welches ich aber abhängig der gefahrenen Strecke bezahle. Wie kann ich diese nicht unerheblichen Kosten geltend machen? Wäre dies eventuell ebenfalls über die Entfernungspauschale abzusetzen? Gilt dies eventuell ebenfalls als Erste Tätigkeitsstätte an 2 Tagen die Woche? Oder kann ich dies - trotz nicht selbst angemeldetem Auto - als "Werbekosten: Fortbildungskosten" absetzen?

Vielen Dank im Voraus onkeldieter

Steuern, Steuererklärung, Fahrtkosten, berufsbegleitendes Studium

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