Guten Abend Leute!
Diese Frage richtet sich an die "Steuerrechtler" unter Euch.
Wenn man eine Wohnung und 3 Kfz-Stellplätze kauft, muss man dann die Anschaffungskosten der Stellplätze mit den Anschaffungskosten der Wohnung zusammen mit 2% abschreiben? 2 Stellplätze sind oberirdisch und 1 Stellplatz in der Tiefgarage. Die Anschaffungen sind im selben Vertrag und auf der selben Straße.
Ich hätte jetzt das Gebäude mit 2% jährlich abgeschrieben und die Stellplätze seperat mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren (5% jährliche Abschreibung). Nur die Tiefgarage ist zusammen vermietet mit der Wohnung. Die beiden anderen Stellplätze an andere Mieter.
Würde das so gehen?
LG und vielen Dank im Voraus!