Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Hi zusammen,

ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und muss mich nun erstmals mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Diese Tätigkeit ist nur vorübergehend und ich bin leider kein ambitionierter BWLer, sodass ich mich in diesen Themen nicht besonders gut auskenne.

Meine Frage bezieht sich auf den Bemessungszeitraum der Steuer. Ich habe die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2016 begonnen (und sie wird voraussichtlich bis Mai 2017 andauern).

Im Internet ist mehrfach zu lesen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 ende am 31.Mai 2017. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Einkünfte aus den Monaten Juli-Dezember 2016 versteuert.

Was mich nun etwas verwirrt ist, dass ich im Fragebogen zur Vorsteuerlichen Erfassung in Zeile 125 (Punkt 4 - Angaben zur Gewinnermittlung) bei dem Punkt "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" JA angekreuzt und den Beginn des Wirtschaftsjahres mit 01.07.2016 datiert habe (vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung).

Demnach liefe der Steuerbemessungszeitraum dann ja vom 01.07.2016-30.06.2017 (?)

Nun gibt es ja den Steuerfreibetrag von 17.500,- EUR, den ich im Jahr 2016 (Juli-Dezember) nicht überschreite. Demnach müsste ich dann auch keine Umsatzsteuer zahlen. Im Jahr 2017 (Januar-Mai) wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter der Freibetragsgrenze von 17.500,- EUR. Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag.

Nun die eigentliche Frage, da ich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nur ca. 6 Monate arbeite, müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden, sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle oder habe ich durch ein falsch gesetztes Kreuz veranlasst, dass der Steuerbemessungszeitraum der Zeit von Juli 2016 bis Juni 2017 entspricht?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen, für mich selbst ist dieser Bereich großes Neuland und ich wäre für eine hilfreiche Antwort äußerst dankbar!

Vielen Dank und mit besten Grüßen

Martin

Steuern, Steuererklärung, Freiberufler
Steuererklärung Student mit Arbeitslosigkeit und Ausbildung im selben Jahr - WISO-Steuersoftware?

​Hallo zusammen und fröhliche Weihnachten, ich nutze die Zeit um mich in das Thema Steuererklärung einzuarbeiten. Dazu habe ich mir nun Steuer:Mac 2015 gekauft (um die Erklärung für 2014 zu erledigen)

Nur stellt mich direkt das erste Jahr, für das ich mir nun die Abgabe der Lohnsteuererklärung vorgenommen habe, vor ein Problem mit dem ich nicht umgehen kann. Mein Jahr 2014 bestand aus Abschluss meiner Berufsausbildung am 18. Juni 2014, dann dreimonatiger Arbeitslosigkeit und Anfang Oktober dem Beginn meines Studiums. Ich beabsichtige die Kosten für mein Studium als Verlustvortrag geltend zu machen (Werbungskosten da Zweitausbildung, wenn ich richtig informiert bin), damit ich meine Ausgaben in den Jahren in denen ich irgendwann (toitoitoi) gute Arbeit haben werde, steuermindernd angerechnet bekomme. Nun gibt es ja den Zeitraum vorm Studium, nämlich Arbeitslosigkeit und Ausbildung. Sind diese Posten mit anzugeben? Wenn ja, dann müsste ich im WISO-Steuerprogramm einzelne "Lebensabschnitte" anlegen? Immerhin habe ich während der Ausbildung auch schon Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli abgeführt? Während der Arbeitslosigkeit habe ich nichts abgeführt. Oder kann ich die Erklärung sozusagen nur für Oktober bis Dezember erstellen und den Zeitraum davor außen vor lassen?

Es wäre nett, wenn mir als Newbie jemand helfen kann, wenn nicht, kann ich das aber auch gut verstehen smiling smiley Vielen Dank.

Studium, Steuererklärung
Finanzamt fordert Nachweis und Belege - Was wenn ich diese nicht erbringen kann?

Ich habe wie so viele meine Einkommenssteuererklärung 2015 gemacht, da man als Student ja Vorteile draus Ziehen kann. Das ganze habe ich über studensteuererklärung.de gegen Bezahlung gemacht, da einem dort vieles vorgeschlagen wurde. Dabei habe ich unter anderen wie empfohlen Fahrten zur Bibliothek meiner Universität sowie Lerngemeinschaften angebeben. Außerdem auch wie empfohlen Fahrten zu meinem Praktikumsbetrieb, wobei dieser 300km entfernt war und ich 10 Fahrten insgesamt dorthin hatte (mit Zug und teilweise mit Auto). Weiterhin habe ich Telefonkosten angegeben. Nun habe ich eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Ich soll sämtliches Nachweisen bzw. jeweils eine Aufstellung meiner Fahrten abgeben.

Ich weiß nicht mehr genau an welchem Tag ich zb. in die Unibibliothek gefahren bin. Dies war an unterschiedlichen Wochentagen, daher hatte ich 1 Tag pro Woche angegeben. Wollen die jetzt ganz genaue Daten der Tage haben ? Was ist, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringen kann ? Bei meinem Praktikum soll ich zb. neben der Aufstellung der Fahrten auch eine Bescheinigung vom Praktikumsgeber vorlegen : Ist damit der allgemeine Praktikumsnachweis gefragt oder die Bescheinigung meiner Fahrten vom Arbeitgeber??? Letzteres wäre ja wirklich ne Tour...

Neben der Fragen ist meine Hauptfrage eigentlich diese: Was passiert, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringe? Werden diese Sachen dann einfach nicht berücksichtigt? Oder kann es sein, dass sie mir dann wegen vermeintlicher Falschangabe Betrugsversuche unterstellen?? Wie gesagt, ich habe keine falschen Angaben gemacht, es ist für mich nur sehr schwierig, teilweise Fahrten zu rekonstruieren oder einen Nachweis vorzulegen.

Eine Weitere Frage wäre folgende : in einem Semester habe nicht ich den Semesterbeitrag überwiesen, sondern meine Mutter (da eine Frist eingehalten werden musste und ich nicht genug Geld auf dem Konto hatte). Kann dies trotzdem Steuerlich von mir angesetzt werden oder geht das nicht, da das Geld nicht von meinem Konto, jedoch aber in meinem Auftrag überwiesen wurde (wie kann ich das nachweisen?). Vielen Dank schonmal

Steuern, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Student, estg
Gutschein und Absetzung der Werbungskosten / Verzicht auf Steuerrückzahlung?

Hallo, ich bin (Master-)Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Soweit ich weiß kann man einen Notebookkauf als Werbungskkosten bis zum Maximalbetrag von 410€+Mwst (~487€) beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Nun habe ich 2 Fragen:

1) Ich habe einen Gutschein für einen PC-Shop geschenkt bekommen und würde mit diesem gerne mir ein Notebook kaufen. Dieses Notebook würde ohne Gutschein über dem Maximalbetrag von 487€ liegen und müsste so über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mit dem Gutschein liegt er jedoch unter dem Grenzbetrag. Wie setzt das Finanzamt den Gutschein an? Muss ich denen den Kaufbeleg meines Freundes vorlegen, der den Gutschein gekauft hat oder rechnen die wirklich nur mit dem reduzierten Preis, da der "Gutschein" nicht zum Anschaffungspreis gehört und sie annehmen müssen (!) es wäre ein Geschenk gewese

2) Falls ich keinen Gutschein einlösen würde und ich den Grenzbetrag überschreiten würde, könnte ich dann auf die "höhere" Steuerrückzahlung über 3 Jahre verzichten und nur den Maximalbetrag von 487€ in der Steuererklärung ansetzen, sprich auf den restlichen Betrag der Rückzahlung der anderen 2 Jahre verzichten um die Rückzahlung in einem Jahr zu erhalten oder muss das Notebook dann zwangsweise über 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe LG

Steuern, Studium, Notebook, Steuererklärung, Steuerrecht, Student, Werbungskosten
Steuerrückerstattung nach der Hochzeit, Gemeinsame Steuererklärung?

Hallo :) Mein Mann und ich haben im August geheiratet und die Eheurkunde gleich bei seinem AG abgegeben. Ich bin Student. Nun hat sein AG ihn gestern angerufen und gemeint sie könnten die Steuerklasse nicht wechseln, dass kann nur das Finanzamt. Jetzt hat er mit dem FA telefoniert und die waren total entsetzt, dass sie noch nicht mal wissen, dass er verheiratet ist. Das sollte eigentlich vom AG kommen...

Tja, nun schicken sie uns ein Formular für den Steuerklassenwechsel zu. Das Weihnachtsgeldern diesen Monat fällt dann wohl geringer aus als gedacht.... Meine Frage ist nun, bekommt man die zu viel gezahlte Lohnsteuer zu 100% zurück oder wird das nur anteilig berechnet? Wird die Steuerklasse 3 bei meinem Mann dann auch für das komplette Jahr 2016 genommen oder nur 4 und nur für Dezember die 3, weil wir es jetzt erst umgemeldet haben?

Da fällt mir gerade noch etwas ein. Ich habe in den letzten Jahren einige Rückstellungen durch mein Studium gebildet. Wir müssen ja nächstes Jahr eine gemeinsame Steuererklärung machen und ich würde gerne wissen ob die dadurch gemindert ausgezahlt werden, also für uns negativ mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet, oder ob wir die volle Summe dieser Rückstellung einfach zusätzlich erhalten? Unser Steuerberater hat zumindest immer gesagt, wenn ich mal richtig arbeite, bekomm ich das zurück, aber wie sieht es mit mit einer gemeinsamen Steuererklärung aus :/

Vielen Dank!

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?

Hallo liebe Community,

vor ca. 4 Wochen habe ich ein Gewerbe bei der örtlichen Gemeinde angemeldet und im gleichen Zug auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Diesen habe ich dann beim örtlichen Finanzamt eingereicht und man versicherte mir, dass ich nach ca. 2 Wochen eine Antwort erhalte (USt-ID etc.). Jetzt, 4 Wochen später, habe ich mal freundlich nachgefragt: Der Eingang meines Fragebogens wurde bestätigt aber mir wurde mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung durch "unerwarteten Rückstand" um weitere 2 Wochen verzögert.

So weit so gut bzw. auch schlecht: Da ich fest davon ausgegangen war, dass ich nach ca. 2 Wochen (jetzt schon 4 Wochen) meine USt-ID erhalte (oder zumindest irgendeine Rückmeldung), habe ich bereits mit zahlreichen Kunden Kontakt aufgenommen und diesen den baldigen Start des Verkaufes meiner Produkte zugesagt. Wenn ich diese jetzt noch weitere 2 Wochen "sitzen lasse" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich z.B. Kunden verliere.

Meine Frage: Kann ich im Vorfeld schon Verkäufe tätigen und die Umsatzsteuer abführen sobald ich meine USt-ID erhalte o.ä.? Immerhin habe ich ja bereits alles angemeldet und auf offiziellem Wege eingeleitet, nur das Finanzamt hängt eben mit der Bearbeitung hinterher... Ist es möglich, die Steuern dann rückwirkend zu zahlen, wie gesagt, ich unterschlage dem Finanzamt ja nichts, sondern warte auf dessen hinterherhängende Bearbeitung meines Antrags.

Außerdem ist erwähnenswert, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle (das habe ich zumindest angekreuzt), also eigentlich keine USt zahlen muss, wenn ich unter 17.500 € Umsatz in diesem Jahr bleibe (was 100% der Fall ist).

Ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen. Viele Dank für Eure Antworten im Voraus!

Gruß,

Max

Finanzen, Steuern, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen
Sind einmalige Befördungskosten (Taxi) zum Kindergarten als Betreungskosten steuerlich absetzbar?

Hallo, wir hatten in 2015 3 Monate eine besondere Situation:

Unsere 2 jährige Tochter (und ihr Bruder 6 Jahre) wurden von mir auf dem Weg zur Arbeit in die KiTa gebracht. Nachmittags wurde Sie von einem Taxiunternehmen abgeholt!

Grund der Aktion:

  1. Wir hatten ein Neugeborenes (2 Monate) und zusätzlich 1 Schulkind (7 Jahre) welches Nachmittags nach Hause kam.
  2. Kindergarten war in der Stadt ( ca. 6 km), da dort ein Platz frei war und die großen Geschwister bereits dort waren
  3. Mein Frau konnte in dieser Zeit die Kleine nicht holen, a) war Sie Betreuungsperson unserer Schülerin und b) gab es noch kein Schlaf-Wach Ryhthmus des Baybs
  4. Oma und Opa sind nicht verfügbar
  5. Ich selbst Berufstätig - konnte die Kleine auch nicht holen
  6. Der Zeitraum war begrenzt, bis wir nach den Sommerferien einen KiTa Plat im Ort hatten

Frage: 1. Können die 304 EUR für die Beförderung als "Betreuungskosten" steuerlich angegeben werden (auf der Fahrt wurden Sie ja betreut, dies war extra mit dem Personal zuvor abgesprochen und mit dem KiTa welche Fahrer sie befördern dürfen)? (Für Oma & Opa wären ja Fahrtkosten ansetzbar) 2. Sollten diese lieber als "Haushaltsnahe Dienstleistung" angegeben werden? (Beides wirkt sich vom Betrag gleich aus) 3. Sollte dazu extra ein Antrag geschrieben werden, oder nur auf Nachfrage (Steuererklärung mit Elster/ TaX 2016)

vielen Dank!!!

Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Kindergarten, betreuungskosten

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuererklärung