Lohnsteuerbescheinigung Abzüge Werkstudent?
Ich habe als Werkstudent unter 8000€ verdient, auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung stehen allerdings Beträge bei "Einbehaltene Lohnsteuer", "Kirchensteuer"(!) und unter Punkt 28. Kann das so richtig sein? Ich kann mich nicht erinnern, dass mir irgendwo etwas abgezogen wurde?
3 Antworten
Ja, das wird sogar mit großer Siicherheit richtig sein.
Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, und die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Lohnsteuer wird daher so berechnet, als hätte man den Bruttoarbeitlsohn eines Monats auch in den anderen Monaten gehabt.
Gib eine Einkommensteuererklärung ab, dann bekommst du die überzahlten Steuern erstattet,
dafür gibt es den Lohnsteuerjahresausgleich , der Staat erlaubt sich einen zinslosen Kredit von dir, Kirchensteuer gibt es glaube ich nicht zurück..dafür gibt s Fensterplatz im Himmel
wäre mir neu, ich bin AG habe ich noch nie gemacht.
Kirchensteuerjahresausgleich gibt es das, noch nie gehört?
Kirchensteuer erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung .....
und nur diese kann der Fragesteller einreichen ...
Jedes Mitglied das Steuern zahlt zahlt auch Kirchensteuer, ob im Lohn stehend oder selbstständig (Einkommensteuer)
Der Fragesteller ist Student und bezieht Lohn. Deswegen zahlt er Lohnsteuer und keine Einkommenssteuer.
Für die Lohnsteuer kann man dann einen Jahresausgleich beantragen
die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer ....
ein Arbeitnehmer KANN keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen .... das ist und bleibt eine Einkommensteuererklärung.
ich hatte noch nie 10 Beschäftigte, und die ich habe haben das immer selbst Gemacht
'Die' werden eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.^^
Nein die haben Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, Steht auch in deinem Link darf AG nicht machen wenn AN das getan hat
nein, die haben KEINEN Lohnsteuerjahresausgleich gemacht ....
die Arbeitnehmer haben eine Einkommensteuererklärung abgegeben ..... und, wie bereits genannt, der Arbeitnehmer KANN KEINEN Lohnsteuerjahresausgleich machen
Nein die haben Lohnsteuerjahresausgleich gemach
Dann such mal schön nach einem entsprechenden Antragsfomular. Du wirst nur Vordrucke für Einkommensteuererklärungen finden.
Steht auch in deinem Link darf AG nicht machen wenn AN das getan hat
Das steht nicht in § 42b EStG, dort steht nur, unter welchen Umständen der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich machen darf.
Den Satz, dass der Ag. keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen darf, wenn der Arbeitnehmer beantragt, dass er es nicht tut, hast du offensichtlich falsch verstanden. Ebenso hast du das mit den zehn Arbeitnehmern falsch verstanden. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, einen LStJA durchzzuführen, beschäftigt er mehr als 10 Arbeitnehmer, ist er dazu verpflichtet.
Hast du keine monatlichen Gehaltsnachweis bekommen?
den Lohnsteuerjahresausgleich kann ausschl. der Arbeitgeber durchführen ......
und warum sollte es keine Kirchensteuer zurückgeben? dann dürfte es auch keine Nachzahlungen geben ...