Die Logik bei der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung?

6 Antworten

Du sollst deine Umsatzsteuer monatlich am 10. des Folgemonats anmelden und abführen. Das wären bei 10.000,- pro Jahr ca. 833,- pro Monat.

Um deine USt.-Zahllast korrekt zu ermitteln, anzumelden und abzuführen hast du nur 10 Tage Zeit. Das ist arg knapp für viele Kaufleute.

Mit einer Dauerfristverlängerung hättest du einen Monat mehr Zeit, deine USt.-Schuld zu ermitteln. Allerdings würde dadurch auch deine Zahlung einen Monat später kommen. Dieses Geld würde dem Fiskus also einen Monat lang fehlen. Das Finanzamt ist aber nicht dein Kreditinstitut.

Darum musst du dir die Dauerfristverlängerung mit der 1/11-Vorauszahlung "erkaufen". Nicht wirklich erkaufen, sondern die um einen Monat aufgeschobene erste USt-Zahlung sollst du durch ein Pfand kompensieren.

Vernünftig erschiene hier 1/12. Das Finanzamt nimmt aber lieber 1/11 (der Grund im nächsten Absatz). Das wären aber - bei einer Vorjahreszahllast von 10.000,- nur 909,- und nicht 1.000,-

Und nun rechne mal:

 1/11 = 909,-

Januar bis November = 11x 833,- = 9.163,-

Dezember zählen wir nicht, weil der erst im Februar des Folgejahres gezahlt wird und darüberhinaus das 1/11 Guthaben verrechnet wird.

Somit hast du über einen Zeitraum von 12 Monaten eine finanzielle Belastung von 10.072,- während du ohne Dauerfristverlängerung eine Belastung von 10.000,- gehabt hättest. Dafür hast du aber einen vollen Monat mehr Zeit, deine UVA zu machen.

Passt ziemlich gut.



hardcoder 
Fragesteller
 08.02.2017, 02:31

Ok, verstehe...

Ja genau, bis zum 10.2 muß ich die Umst VZ für Dez 2016 getätigt haben. Jetzt mal eine andere Frage, da du dich wohl auskennst.

Würde es zu einem Problem führen wenn ich die zu zahlende Umsatzsteuer für Dez 16 um das Guthaben aus der bereits gezahlten Sondervorauszahlung (aus Anfang 2016) senke? Würde sich dann ja alles ausgleichen (und am Ende bei der Umst Erklärung plusminus 0 rauskommen), oder würde das Finanzamt hier rumzicken (bzw geht soetwas in Ordnung)?

privatfoerster  08.02.2017, 02:46
@hardcoder

Praxis-Beispiel: Verrechnung der Sondervorauszahlung

In 01 betrug die Summe der Umsatzsteuer-Zahllast des Unternehmers Hans Groß 8.250 EUR. 1/11 dieser Summe ist 750 EUR. Dieser Betrag ist somit als Sondervorauszahlung zu entrichten und wird in der Dezember-Meldung verrechnet. Hat also Hans Groß im Dezember 2.000 EUR Umsatzsteuer zu zahlen, werden die 750 EUR hiervon abgezogen, so dass er im Dezember nur 1.250 EUR bezahlen muss.
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/umsatzsteuer-vorauszahlungen-7-berechnung-der-111-sondervorauszahlung_idesk_PI11444_HI2133843.html

privatfoerster  08.02.2017, 02:57
@privatfoerster

In der Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 67:
Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung..., in der Regel Dezember

Klaraaha  08.02.2017, 09:13
@hardcoder

Wenn du das tun würdest müßtest du sofort,  also zum 10. Februar die UST für Januar einreichen. Die Vorauszahlung besteht ja nur aus dem Grund, dass du einen Monat später die Steuer zahlen mußt. Daher geht es auch ohne Vorrauszahlung. Diese Vorausszahlungen sind ja auch nur erforderlich, wenn die Steuer monatlich abgegeben wird. Stellt sich nach einem Jahr heraus, dass die gesamte UST weniger als 7.500 pro Jahr beträgt, mußt du ohnehin nur noch vierteljhrl. abgeben. Nur zu Beginn einer Firmengründung muß zwingend monatlich abgegeben werden, danach wenn weniger als 7.500 azugeben waren nur vierteljhrl. oder bei wenigen Umsätzen manchmal auch nur jährlich.

Mojoi  08.02.2017, 12:18
@Klaraaha

Wenn, hätte, würde...

Die Fragestellung scheint mir auf den Regelfall der monatliche VA und Zahlung hinauszulaufen.

Die 1/11 Vorauszahlung bewirkt ja, dass man eben nicht die UVA Januar sowie Zahlung am 10. Februar bewirken muss, sondern erst am 10. März.

"Die Vorauszahlung besteht ja nur aus dem Grund, dass du einen Monat später die Steuer zahlen mußt. Daher geht es auch ohne Vorrauszahlung."

Diesen Satz verstehe ich nicht, bzw. mir ist nicht klar, worauf du hinaus willst.

Wenn man es schafft, seine UVA am 10. des Folgemonats fertigzustellen, dann braucht man freilich keine Dauerfristverlängerung und "spart" sich die 1/11 Vorauszahlung.

Wobei "sparen" hier relativ ist, denn die 1/11 Vorauszahlung nähert sich ziemlich gut an der tatsächlichen Zahllast, wenn man von gleichbleibenden Umsätzen ausgeht.


 

Mojoi  08.02.2017, 12:20
@privatfoerster

Nicht im Dezember, sondern FÜR Dezember, welche im Januar bzw. Februar zur Zahlung fällig wird.

Mojoi  08.02.2017, 12:27
@hardcoder

Sinn und Zweck ist es, am Ende plusminus Null rauszukommen.

In meinem Beispiel wäre eine Zahlung im Februar 909,00 was 106,- zuviel wären (tatsächliche Januar USt. 833,00).

Bei deiner Zahlung im Nachjahresfebruar die sich aus deiner UVA ergibt, zahlst du:

USt. Dezember 833,00

./. 1/11 909,00

- 106,00 (zu verrechnendes oder auszuzahlendes Guthaben)

Im Endeffekt hast du für einen Zeitraum von zwölf Monaten 12x 833,- bezahlt.

Du kannst / musst natürlich im Folgefebruar wieder 1/11 Vorauszahlung leisten, wenn du weiterhin in dem Genuss der Dauerfristverlängerung bleiben willst.

Naja, Genuss...

Ohne Fristverlängerung müsstest du deine Januar Voranmeldung bei monatlichem Voranmeldungszeitraum bis spätestens zum 10.02 übermitteln + bezahlen. Mit der Frist verschiebt sich das natürlich alles um einen Monat -> der Staat bekommt erst im März "sein" Geld.. das 1/11 wird dann mit der Voranmeldung Dezember verrechnet 

Eine Sondervorauszahlung gibt es nicht. Es gibt die vorgelagerte und die nachgelagerte Umsatzsteuer.

Der Unterschied ist der, bei der vorgelagerten Steuer ist die Erklärung mit der Rechnungstellung fällig. Das ist das übliche Verfahren. Kleinunternehmen können die nachgelagerte Versteuerung beantragen, da ist erst mit dem Eingang des Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer zu erklären.

Bei der vorgelagerten Steuer kann aber auch der Zahlungsausfall berücksichtigt werden, sofern alle rechtlichen Schritte durchgeführt worden sind.

wurzlsepp668  08.02.2017, 17:31

"Eine Sondervorauszahlung gibt es nicht. Es gibt die vorgelagerte und die nachgelagerte Umsatzsteuer."

und der erste Satz schon falsch ....

§ 18 Abs. 6 UStG:

(6) Zur Vermeidung von Härten kann das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das
Verfahren näher bestimmen. Dabei kann angeordnet werden, dass der Unternehmer eine Sondervorauszahlung auf die Steuer für das Kalenderjahr zu entrichten hat.

2. ein Kleinunternehmer beantragt garantiert nicht die nachgelagerte Besteuerung (= Istbesteuerung), da ein Kleinunternehmer KEINE Umsatzsteuer ausweist ...

3. erklär mir bitte, wie du bei der vorgelagerten Steuer den Zahlungsausfall berücksichtigen willst

nun das Finanzamt stuft dich ein, nach deinen letzten Umsätzen, danach zahlt man Steuer. Da nun aber das Jahr zählt und danach versteuert wird und man nicht weiß, ob man mehr oder weniger verdient wie das letzte Jahr, kassieren die erstmal Kohle. Man kann aber auch sofort die Vorrauszahlungen mindern und eine Neuberechnung beantragen.

wurzlsepp668  08.02.2017, 07:34

nope ....

für die Umsatzsteuer-Sonder-VZ ist Bemessungsgrundlage die geleisteten Vorauszahlungen des Vorjahres.

das Finanzamt KANN somit die Sonder-VZ nicht herabsetzen

Ich kenn das auch, die Umsatzsteuer wird fiktiv berechnet nach üblichen Vergleichsunternehmen . Weil der Staat Geld braucht und nicht so viel am Jahres ende auf einmal ,was viele Unternehmer nicht berücksichtigen, zu zahlen.

Mit freundlichem Gruß

Blry1914