ELSTER zeigt zu wenig an?
Hallo,
ich bin gerade dabei die Steuererklärung meiner Mutter mit dem Programm ELSTER zu bewältigen. Die wichtigste Anlage ist Anlage N und wurde auch soweit korrekt ausgefüllt.
4 km an 280 Tagen bei 24 Krankheits-/Urlaubstagen. Das Jahresabo des ÖPNV hat 761€ gekostet. Die Steuerlast betrug etwas über 1600€.
Müsste sie nicht, da der tatsächlich aufgewendete Preis des ÖPNV über der Entfernungspauschale liegt, die vollen 761€ erstattet bekommen? Oder gar 1000€, was das Finanzamt scheinbar ohne Nachweise erstattet als Pauschale?
Unten rechts im Programm werden nur knapp 100€ als Erstattung angezeigt.
Ich bin für jeden Rat sehr dankbar!
3 Antworten
Nein, das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten. Und der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auch nicht ausgezahlt, sondern mindert bereits vorab die zu zahlenden Steuern.
Daher führen Fahrtkosten (und sonstige Werbungskosten) unterhalb von 1000 Euro pro Jahr in der Regel zu keiner Steuererstattung.
Sie bekommt nicht die vollen Kosten erstattet. Die Werbungskosten mindern nur das zu versteuernde Einkommen.
Das passt auch zur Steuerlast, offenbar hat Sie aufgrund des geringen Einkommens nur einen geringen persönlichen Steuersatz...
Das Fianzamt erstattet keinerlei Fahrkosten, da liegst du total falsch. Man kann die Kosten nur Absetzen, d.h. man braucht keine Steuer darauf zu zahlen. Und die Pauschale wird natürlich auch nicht erstattet.
Sie bekommt 1000 Euro Pauschalbetrag, weil sie zu wenig Fahrkosten hat, die bekommt jeder und der wird bereits bei den monatlichen Abzügen berücksichtigt und daher gibt es nachträglich nicht nochmal was zurück. Mit den 100 Euro kann sie also schon sehr glücklich sein, wenn sie nichts abzusetzen hat.