Gutscheine für eigenes Unternehmen von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Meiner Auffassung nach stellt der Erwerb des Gutscheines nur einen Tausch von Zahlungsmitteln dar. Der Gutschein ist somit eine Forderung gegen das Elektronikunternehmen und wird bei Einlösung verrechnet. Die 10 € Gutschrift würde ich als Bonus behandeln, der die Anschaffungskosten mindert.

Du packst den Betrag, den du für den Gutschein ausgibst, auf ein Verrechnungskonto. Ich versuche es mal zu erklären: Nehmen wir mal an, dein IPad kostet 400€ und du hast einen Gutschein im Wert von 50€ gekauft.
Du buchst beim Kauf des Gutscheins Verrechnungskonto gegen Kasse 50€.

Beim Kauf des IPads GWG gegen Kasse 350€, GWG gegen Verrechnungskonto 50€.

Damit erfasst du im Prinzip die richtigen Anschaffungskosten des IPads. Dass der Gutschein diese mindert ist nicht richtig. Nicht, wenn dir kein Rabatt gewährt wird, sondern du lediglich das Geld in Papier umtauschst.