Wie Fahrten mit dem Privat PKW im Gewerbe steuerlich geltend machen?
Hallo erstmal,
Ich habe eine Frage bezüglich Fahrten mit dem Privat PKW im Gewerbe.
Wir sind zwei Gesellschafter in einer GbR, die in die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 fällt. Für uns ist das Gewerbe nebenberuflich. Da wir als Hausmeister zu verschiedenen Kunden mit unseren privat PKW´s fahren, ist die Frage, in wie weit wir die Fahrtkosten absetzen können und wo wir diese veranlagen. Der PKW wird zu mehr als 50% privat genutzt.
Ist das Vorgehen so richtig?
Eine Liste führen mit den Fahrten, zu unseren Kunden, die ja mit den jeweiligen Rechnungen auch nachgewiesen werden können und diese am Ende vom Jahr in die persönliche Einkommenssteuererklärung mit 30Cent/km angeben, so wie auch bei meinem Hauptberuf. Wäre es hier die einfache oder die tatsächliche Fahrtstrecke?
Danke schon einmal für eure Hilfe und falls Ihr noch Infos braucht, werde ich diese sofort nachreichen.
Gruß
4 Antworten
Entweder ein Fahrtenbuch führen und die Fahrten aus gewerblichem Anlaß als Betriebsausgaben geltend machen oder das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug führen und die 1%-Regelung anwenden.
Danke für deine Antwort.
Das heißt, ich berechne dann einfach die Fahrten mit 30cent/km und schreib das in meine EÜR als Ausgabe?
die Liste mit den Fahrten ist soweit in Ordnung. Ansatz mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
Allerdings haben diese Fahrtkosten NICHTS in der persönlichen Einkommensteuererklärung zu suchen!
die Fahrtkosten sind Betriebsausgabe (oder, nach Wunsch der Gesellschafter, auch Sonderbetriebsausgabe, d.h. die Fahrtkosten werden dem Gesellschafter zugeordnet, der sie geltend macht) in der GbR! sie sind in der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ....
wenn die Fahrtkosten nur direkt in der Einkommensteuererklärung auftauchen wird das Finanzamt diese NICHT anerkennen
Sehr gut, dank dir.
Also hat rein gar nichts mit der persönlichen Einkommenssteuer zu tun = Verstanden ;-)
Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss ich diese Ausgaben dann in der Feststellungserklärung angeben?
Achtung - nur Einschätzung ohne hundertprozentig rechtssicher zu sein:
Ich gebe zu bedenken, dass - falls die Fahrten explizit auf der Rechnung auftauchen und berechnet und bezahlt werden, dann nicht noch einmal in der Steuererklärung zur Anwendung gebracht werden können.
Es gibt wohl auch noch die Möglichkeit, sich Arbeit zu sparen, den Privatwagen vorab als Firmenwagen (teilweise) zu deklarieren und anteilig sämtliche Kosten wie Werkstatt, Steuern, Benzin etc. geltend zu machen.
Bei meinem eigenen nebenberuflichen Gewerbe hätte sich diese Variante aber nur gelohnt, wenn ich einen teuren Neuwagen gehabt hätte. Mit Gebraucht-Kleinwagen ist die Fahrtenbuch-Variante ungleich günstiger.
Perfekt.
Es werden die real gefahrenen Kilometer angerechnet. (Wie das in Elsterformulare einzugeben ist, weiß ich nicht)
Frage: wieso können die Fahrten, wenn sie auf der Rechnung auftauchen, nicht nochmal in der Steuererklärung zur Anwendung gebracht werden? der Kunde bezahlt 100 € Fahrtkosten ... der Aufwand hierzu würde FEHLEN ... somit wird mehr Gewinn versteuert als reell vorhanden ....
Kann sein, wie gesagt, keine Sicherheit bei mir - aber bedenkenswert
Euere Fahrtkosten erscheinen schon in der Gewinn- Verlustrechnung.
Einamal als Einnahme ( bedingt durch den Rechnungsbetrag Fahrtkosten) , dann erscheinen die Fahrtkosten (Fahrzeugkosten) als Ausgabe in der Gewinn-Verlustrechnung.
Somit sind diese schon von euerem Gewinn abgerechnet. Daher gibt es nichts mehr was ihr extra in der Einkommenssteuererklärung eintragen müsst.
Wie schon gesagt, ihr benötigt dirngenst einen Steuerberater.
Absetzen kannst du nichts.
Du kannst die Kosten steuerlich geltend machen in dem diese als Betriebsausgaben verbucht werden und somit den zuversteuerenden Gewinn reduzieren.
Du führst ein Fahrtenbuch, in dem du alle gefahrenen KM, getrennt nach privat Fahrten und dienstlichen Fahrten aufschreibst.
Die dienstlichen Fahrten, kanst du dann euerer GbR in Rechnung stellen.
Diese bezahlt dir die KM aus und diese Kosten werden dann in der Buchführung als Fahrtkosten bei den Ausgaben eingetragen.
Fahrtkosten die auf einer Kundenrechnung auftauchen und berechnet werden, in Form von Anfahrts - oder Hausbesuchspauschale, oder auch KM genau berechnet werden, sind für euch Einnahmen und gehören dann zum Gewinn. Deshalb sind sie steuerlich nicht mehr geltend zu machen.
Du könntest auch das Fahrzeug in die Firma übertragen und du nutzt die 1% Reglung. Dann gehen alle KOsten kompl. in euere Betriebskosten ein. Du müsstest dir aber dann 1% des Listenpreises des Neuwagens als Geldwetes Einkommen auf deinen Lohn schlagen.
Welche variante bei euch die bessere ist, sollte euch ein Steuerberater ausrechnen.
Einen Steuerberater benötigt ihr so oder so wie ich das aus deiner Frage entnehmen kann.
Hey, danke für deine Antwort.
Also die Fahrten sind auf der Rechnung natürlich nicht ausgewiesen. Nur über die Rechnung kann ich ja bezeugen, dass ich dort hin fahren musste, falls das Finanzamt fragt. Das wollte ich damit sagen.