KfW Schulden absetzen?

2 Antworten

Die Tilgungsraten für einen Bildungskredit sind steuerlich nicht
absetzbar - weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder als
außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt auch für ein BAföG-Darlehen, wie
der Bundesfinanzhof im Februar 2008 entschied

Allerdings lassen sich die Schuldzinsen des Bildungskredits steuerlich geltend
machen und zwar - wie die Kosten der Ausbildung - entweder als
Sonderausgabe oder Werbungskosten. Das gilt auch, wenn du das Darlehen
erst nach dem Abschluss zurückzahlst.