Darf mein Gewerbe den Firmennamen "Ingenieurbüro (Name) tragen?
Ich studiere derzeit an der Hochschule Bauingenieurwesen im Master und bin nebenbei im Büro eines Professors angestellt und führe selbstständig kleinere ingenieurstechnische Aufgaben aus.
Für die Tätigkeit im Büro habe ich beim Kreisverwaltungsreferat ein Gewerbe angemeldet, wodurch ich solange vom Status als „Kleinunternehmer“ profitiere, wie ich unterhalb der Grenze von 17.500 Euro bleibe.
Bei dieser Konstelation ist mir die Frage aufgekommen, ob ich mit abgeschlossenem Bachelorstudium und dem benannten Gewerbe ein Ingenieurbüro führe.
Ist es mir demnach gestattet den Firmennamen „Ingenieurbüro (Name)“ zu tragen?