Kann ich in meiner Steuererklärung die Reinigung der Arbeitskleidung angeben, obwohl ich noch zu Hause wohne?

3 Antworten

Wenn dir diesbezügliche Kosten erwachsen, schon. Aber... wer hat die Wwaschmaschine bezahlt...? Wer bezahlt die Waschmittel...? Wer bezahlt den Strom...? Wird deine Wäsche zusammen mit der Wäsche deiner Eltern gewaschen...? Du musst deine Kosten/Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt beziffern, nachweisen oder glaubhaft machen...

Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung können Werbungskosten darstellen. Allerdings muss es sich dabei tatsächlich um typische Berufskleidung handeln (z.B. Uniform der Polizei, Kostüm einer Flugbegleiterin).
Wenn du also z.B. im Büro arbeitest und dir dafür extra Kleidung angeschafft hast, die du auch nicht privat trägst handelt es sich trotzdem nicht um typische Berufskleidung.

Des Weiteren wird jedem Steuerpflichtigen ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € gewährt. Nur wenn deine Werbungskosten insgesamt diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Angabe von zusätzlichen Kosten aus.

angeben kann man das , wirkt aber erst über den automatischen freibeträgen .