Steuererklärung unverheiratet. Wo soll Kindergeld angegeben werden?
Hallo, folgende Ausgangslage: Kind wurde im August 2016 geboren. Wir sind nicht verheiratet. Ih hatte in 2016 einen Monat Elterngeld (Elternzeit), meine Freundin ist durchgehend in Elternzeit, hat aber bis Dzember noch Geld (Mutterschaftsgeld wg Frühchen) bekommen und bekommt seitdem Elterngeld.
Jetzt sitze ich vor unseren jeweiligen Steuererklärungen. Da wir nicht verheiratet sind, werden wir nicht Zusammenveranlagung machen. Auf unseren Lohnsteuerkarten steht jeweils "KInderfreibetrag 0,5" und wir sind beide in Steuerklasse 1.
Bei wem gebe ich das Kindergeld (wird auf gemeinsames Konto überwiesen) laut Anlage K an?
Rechne ich es bei mir an haben wir "nur" eine Rückzahlung von etwa 90 EUR (was mich auch bisschen wundert, da ich einen Monat ja knapp 800 EUR weniger verdient habe). Rechne ich es bei meiner Freundin an sind es knapp 1.100 EUR.
Wie muss ich das eintragen?
4 Antworten
Das Kindergeld wird bereits durch das Merkmal Steuerklasse 1/0,5 berücksichtigt.
Kindergeld wird in der Lohnsteuerklasse berücksichtigt?
seit wann?
gab es eine Änderung des Einkommensteuergesetzes?
Deine Antwort ist FALSCH!
also wenn ihr zusammen lebt und damit ja gemeinsam für das Kind aufkommt, würde ich das Kindergeld hälftig eintragen, also bei jedem 475 Euro. Bei getrennt lebenden wird das Kindergeld bei der Person eingetragen, bei dem das Kind lebt. Eigentlich dürfte sich da an der Rückerstattung gar nichts gross ändern. Jeder hat ja auch einen halben Kinderfreibetrag und das Finanzamt ermittelt, was günstiger ist, Kindergeld oder Freibetrag und daher will es wissen, ob Kindergeld gezahlt wurde. Bei den meisten ist Kindergeld ja mehr und dann wirkt sich der Freibetrag nur noch auf den Soli und die Kirchensteuer aus, nicht aber auf die Lohnsteuer/Einkommenssteuer.
Rechne ich es bei mir an haben wir "nur" eine Rückzahlung von etwa 90
EUR (was mich auch bisschen wundert, da ich einen Monat ja knapp 800 EUR weniger verdient habe). Rechne ich es bei meiner Freundin an sind es
knapp 1.100 EUR.
Hey benek1984,
ich schätze mal, deine Rückzahlung kommt nicht vom Kindergeld od. Kinderfreibetrag, sondern von deinem weniger an Bruttolohn...
Deshalb auch bei deiner Freundin die höhere Erstattung, da Lohnersatzleistungen steuerfrei sind und sich nur im progressiven Steuersatz auswirken!
Damit sich ein Kinderfreibetrag besser auswirkt als das Kindergeld, müßtet ihr schon ein Grenzsteuersatz von mind. 30% haben...
Gruß siola55
klar macht ihr keine Zusammenveranlagung.
weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind ...
Kindergeld: jeweils bei Vater und Mutter die Hälfte eintragen
So ist es.
Das Ding heißt übrigens Anlage Kind.
Anlage K ist was anderes :)
Also nochmal für doofe (wie mich): wenn wir seit August bis dezember 950 € bekommen haben, dann bei jedem 475 € eintragen?! Und sonst nichts weiter ankreuzen oder so?!