Fernstudiumgebühren steuerlich absetzen?
Erststudium zum Bachelor of Arts in Fitnessökonomie an der DHfPG kombiniert mit einem Arbeitgeber im Ausbildungsverhältnis (Vollzeit). Studiengebühren werden mit dem Gehalt direkt verrechnet. Kann man diese dann überhaupt absetzen? (330€ pro Monat; 7 Semester lang)
3 Antworten
Da sie Dir vom Gehalt (vom Nettogehalt vermutlich) abgezogen werden, trägst Du sie wirtschaftlich.
Damit kannst Du sie auch als Werbungskosten abziehen.
Die Studiengebühren werden im monatlichen Gehaltsbrief als Abzug gekennzeichnet. Erste Spalte ist das Gehalt bsp. 900€, dann -330€ Studiengebühren und dann kommt die XY Differenz heraus, die mir dann auch überwiesen wird, nachdem Sozialversicherungen mit abgezogen worden sind.
Hast du die Studiengebühren bezahlt oder der Arbeitgeber?