Studiengebühren im Nachhinein noch absetzbar trotz schon abgegebener Steuererklärung?

2 Antworten

Ich denke, dass Du Steuerbescheide erhalten hattest, die inzwischen unanfechtbar geworden sind.

Außerdem wirst Du doch wohl die gesamte gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen.

Etwaige Werbungskosten könnten nur zu Einkünften von 0,00 € führen und würden Deine steueliche Situation nicht verbessern.

Lamoura 
Fragesteller
 29.05.2018, 17:01

Okay, das glaube ich nämlich auch...
Doch, man kann einen Verlustvortrag beantragen, sodass die Studienkosten als Steuern absetzbar sind, sobald man richtig Steuern zahlt.

SeherHorsti2  29.05.2018, 17:24
@Lamoura

Ein Verlustvortrag ist aber leider nur dann hilfreich wenn du mehr ausgaben als Einnahmen hattest. Hast du also Einkommen gehabt musst du erst diesen Wert verloren haben und hast danach effektiv verlust gemacht. Diesen Verlust kannst du dann als Verlustvortrag übernehmen.

in der Regel, wenn du etwa 8k verdient hast brauchst du es gar nicht mehr versuchen...

wurzlsepp668  29.05.2018, 19:55
@Lamoura

du willst also allen Ernstes helmuthk erklären, dass er falsch liegt?

helmuthk ist Steuerberater ......