2 Autos, das zweite Auto als Firmenwagen absetzen zu 100%?

10 Antworten

Ja aber privat hätte ich gerne ein Cabrio und beruflich ein Geländewagen.

Also wenn du doch gleich mit 2 Autos (Cabrio + Geländewagen) deinen Fuhrpark aufmotzen willst, dann werden doch noch ein paar Kröten für den Steuerberater übrig sein - kannst du doch steuerlich geltend machen ;-)

PS: Steuerberatung in dieser Community ist übrigens verboten :-((

Gruß siola55

Steuerlich maßgeblich für die Besteuerung der Abschreibung - als Absetzung durch Abnutzung sind die AfA-Tabellen der Finazverwaltung

Berechnung des jährlichen Berechnungsbetrags:

Anschaffungswert (netto) / Nutzungsdauer = Abschreibungsbetrags

Die Abschreibungsdauer für PKW beträgt 6 Jahre.

Bei einem Fahrzeugwert von 30.000,- EUR kannst du also jährlich 5.000,- EUR steuerlich geltend machen. Außer im 1. und im 6. Jahr.

Der Grund:

Wenn du das Fahrzeug erst im April anschaffst, nutzt du es ja auch nicht das ganze Jahr, sondern nur 9 Monate.

30.000,- EUR / 12 x 9 = 3.750,- EUR im 1. Jahr.

Nach 6 Jahren hast du den Wagen komplett abgeschrieben und kannst ihn noch zu einem vernünftigen Preis weiter verkaufen.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Leasingvertrag auch schon 4 Jahre läuft, solltest du vielleicht mal überlegen, ob eine Finanzierung über eine Bank nicht günstiger ist als ein Leasingvertrag?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie viele Mitarbeiter hast du denn und ist dein Firmensitz gleich dein Wohnsitz?

Wenn du Einzelunternehmer bist, gilt nach wie vor das Steuerrecht. Entweder 1% Regelung oder Fahrtenbuch. Du wirst mit -nur dienstliche Fahrten- beim Finanzamt nicht durchkommen.

Was verstehst du unter zu 100% absetzen?

Kann es sein das du keinen wirklichen Plan zum Steuerrecht hast. Du fragst unter anderem an wie du beim Firmenleasing das mit der 1% Regelung machen sollst. Was hat das Eine mit dem Anderen zutun.

Du willst auch nur eine Firma gründen, hast lustige Ideen wie du an Geld kommen willst und planst gleich mit 2 Autos loszulegen.

Weißt du eigentlich so richtig was 1% Regelung bedeutet, was fällt denn da alles rein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
derhorst79 
Fragesteller
 28.03.2019, 13:54

Zur Info, ich bin als Einzelunternehmer seit 2004 tätig aber konnte mir meine Autos bisher immer kaufen. Nun dachte ich an zwei Autos. Also Umsatz mache ich seit Jahren genug, lass das mal meine Sorge sein. Nur wäre es unnötig zwei Autos zu kaufen von dem ich eins sowieso nur geschäftlich nutze. Seither dachte ich über Leasing nach, damit der Firmenwagen eben so wenig wie möglich Geld kostet. Und eine 1% Regelung geht bei einem Leasingvertrag, von daher verstehe ich deinen blöden Kommentar nicht. Und wie kommst du auf die bescheuerte Idee das ich eine Firma gründen will?

DerHans  28.03.2019, 14:19
@derhorst79

Du hast danach gefragt, was dich ein Steuerberater kostet, wenn du eine GmbH gründest.

derhorst79 
Fragesteller
 28.03.2019, 14:51
@DerHans

Richtig, aber ich bin bereits seit Jahren selbständig. Möchte nur meine Rechtsform ändern weil ich meine Haftung beschränken möchte und mittlerweile so viel verdiene das eine GmbH mit den Fixsteuersätzen für mich attraktiver wäre.

HoskevonBerg  28.03.2019, 15:16
@derhorst79

Die Antwort zur Firmengründung hast du mittlerweile, dazu noch die Frage nach Spendengeldern für eine Gründung, passt schon. Klingt wirklich clever, aber was soll es.

https://www.gutefrage.net/frage/mit-ev-spenden-sammeln-zur-gmbh-gruendung-geht-das

Die 1%Regelung geht bei Kauf, bei Leasing, bei Gebrauchtwagenverkauf, das ist nicht das Thema. Da reden wir vom Steuerrecht und das kannst du nicht umgehen.

Wenn du eine GmbH gründest, wirst du dich als GF eintragen wollen, dann ist das Fahrzeug halt dein Dienstwagen. Als Einzelunternehmer ist das nicht viel anders, aber dennoch musst du bei der Einkommenssteuer natürlich auch den Dienstwagen versteuern.

Ein Leasingvertrag hat nichts mit der 1% Regelung zutun, man kann aber die Raten gegen die Einnahmen rechnen, da dieses Fahrzeug dann zum Firmenkapital gehört.

Du hast immer die 1% vom Neuwagenpreis (auch bei einem Gebrauchten oder bei Rabattaktionen) und die 15 Fahrten von der Firma nach Hause. Daher meine Frage nach dem Firmensitz, was aber ein Einzelunternehmer eigentlich wissen müsste. Alternativ führst du ein Fahrtenbuch, aber da musst du schon sehr genau sein (und nicht einfach nur mit einer App), damit das Finanzamt das akzeptiert.

Und zum Leasing, seit wann kostet dann ein Auto weniger Geld, nur weil man eine überschaubare Rate im Monat hat, sowas wie Einmalzahlungen kennst du wohl nicht. Du schiebst nur die Summe vor dir her das ist alles.

Wenn ich mich nicht irre haben die Idee schon andere gehabt. Fimenwagen der S600 und Privatfahrzeug Fiat Panda. Konnte dem Finanzamt nicht glaubhaft gemacht werden das der Firmenchef privat wirklich nur den Panda fährt und nicht sein s600.

Hast du dazu z.b eine Partnerin wird es ebenfalls schwerer dies Glaubhaft zu machen.

Natürlich ist es nicht unmöglich 100% betriebliche Nutzung durchzubekommen. Aber man muss sich mühe geben das es wirklich glaubhaft ist, tendentiell durch fahrtenbuch belegt.

derhorst79 
Fragesteller
 28.03.2019, 11:47

Denkst du das wäre mit einem Vimcar Fahrtenbuch möglich, denn der Wagen wäre wirklich zu 100% nur gewerblich. Was das elektronische Fahrtenbuch ja dann beweisen könnte. Und an den Wochenenden wird er ja auch nur still stehen.

zonkie  28.03.2019, 12:00
@derhorst79

fahrtenbücher helfen hier sicher. ich habe einen mandant mit 100% betrieblicher nutzung aus fahrtenbuch. Wurde vor 1 jahr geprüft, sogar die fahrtenbücher nachgerechnet und so akzeptiert.

Wenn du nur die realität beweisen musst ist es nicht so schwer. oft wird hier ja versucht zu beschei......en, entsprechend misstrautisch sind die prüfenden Menschen und erfolgreich ^^

derhorst79 
Fragesteller
 28.03.2019, 12:19
@zonkie

In meinem Fall nicht. In meinem Fall soll der Privatwagen ein Cabrio sein und der Firmenwagen ein Geländewagen mit Platz.

zonkie  28.03.2019, 12:26
@derhorst79

Wenn du nur die Realität nachweisen musst ist es wie gesagt nicht so schwer.. Aber du musst dich eben drauf gefasst machen das jemand nachfragt. (eventuell wirds auch nie geprüft kann auch vorkommen ^^) Das Fahrtenbuch wird dir dabei sehr helfen.

Stelle ich mich nun aber z.b. als sturer Prüfer hin schmeiss ich dir an den Kopf "und was machen sie mit dem Wochenendseinkauf oder wenn sie mal Möbel kaufen oder in Urlaub fahren mit 3 Koffern? im Cabrio das glaube ich nicht".

So Fragen müssen natürlich nicht kommen aber sie können es. Die Prüfer sind ja nicht Dumm und tendnetiell misstrauisch (zurecht ^^). Alles reine Theorie bzw Fantansie die ich grade abspiele. Im Zweifel kommts anders :D Und wenn du glaubhaft alles hast sollte das auch nicht zum Thema werden.

Unserem Mandant wurde keine Frage gestellt. Fahrtenbuch angesehen, nachgerechnet, haken dran, weiter gemacht. Keine Fragen nach privaten Fahrzeug oder dergleichen.

Das Finanzamt könnte auf die Idee kommen, warum brauchst du geschäftlich einen Geländewagen ? Musst du geschäftlich Wohnwagen oder Boote von A nach B bringen ?

Aber sonst ist das schon alles möglich wenn du wirklich getrennt fährst.

Ich würde dir aber auch eher noch zu einem Steuerberater raten. Nur der kann das einigermaßen richtig beantworten.