Geliehenes KFZ von Steuer absetzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, in der Steuererklärung steht: Fahrten zur Arbeitsstätte mit eigenem Auto,

du musst ja auch das Kennzeichen mit angeben, wenn du selber kein Auto hast , kannst du auch keines absetzen. versuchen kannst du es aber trotzdem.

es gibt bei der Penderlpauaschale noch den Teil: Fahrgemeinschaft, dort könntest du die Angaben machen

FordPrefect  04.03.2013, 14:18

Das ist schlicht falsch. Sofern es sich nicht um einen Dienstwagen handelt, ist es für die Anrechnung als Werbungskosten völlig gleichgültig, wer der Halter oder Eigentümer des KFZ ist. Deswegen steht ja auf dem Mantelbogen explizit:

"davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt"

Ist es für mich möglich das geliehene Fahrzeug bei der Steuererklärung anzugeben?

Ja. Das entsprechende Feld auf dem Mantelbogen lautet nicht von ungefähr "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt".

Natürlich - genauso wie bei einem eigenen Auto. Es steht (bei den Werbungskosten, wo Du die KM und Arbeitstage etc. einträgst) sogar dabei "ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug" (sinngemäß), schau mal genau hin. Es spielt keine Rolle, wem das KFZ gehört.

die frage kann telefonisch das finanzamt beantworten.