Wie und wo finde ich die "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte"?

2 Antworten

Hallo jhgw27, hier habe ich dir einen Link gegeben bei dem du alle Steuerformulare findest auch deines.

https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

jhgw27 
Fragesteller
 05.10.2017, 16:12

Vielen Dank. Dort finde ich die
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
und ich suche die
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
a) die finde ich nicht,

b) ist das etwa das Gleiche?

Also ich beantworte es dir mal anders herum, weil nicht genau klar ist, was für ein Formular genau du suchst.

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

Das brauchst du, wenn du eine Beteiligung an einer Personengesellschaft hast, z.b. Mitinhaber einer GbR. Damit wird der Gewinn auf die Beteiligten aufgeteilt.

Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Und das brauchst du, wenn du Einzelunternehmer bist, und dein privater Wohnsitz und dein Geschäftsbetrieb in unterschiedlichen Finanzamts Bezirken sind.

Trifft eines davon auf dich zu?

jhgw27 
Fragesteller
 05.10.2017, 22:39

Vielern Dank. Aber das Finanzamt fordert explizit eine
"Erklärung zur Gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte".
So steht es geschrieben. Auf Nachfrage beim Finanzamt bekam ich die Antwort, dass ich dies nicht mit einem Formular, sondern online über www.meinelster.de machen könne.

Renick  06.10.2017, 08:04
@jhgw27

Ein Formular mit dieser Bezeichnung existiert nicht! Dieses ist auch in Elster nicht vorhanden, sondern nur die beiden vom mir genannten. Wahrscheinlich war es eine ältere Bezeichnung, die früher mal galt.

Zu welchem Zweck brauchst du das Formular denn? Wenn du das verraten magst, kommen wir vielleicht weiter.

Helefant  05.10.2017, 23:30

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

Das brauchst du, wenn du eine Beteiligung an einer Personengesellschaft hast, z.b. Mitinhaber einer GbR. Damit wird der Gewinn auf die Beteiligten aufgeteilt.

Das ist so nicht richtig. Diese Erklärung wird von der Gesellschaft abgegeben. Die Beteiligten tragen ihre Anteile jeweils in der eigenen Einkommensteuererklärung ein.

Renick  06.10.2017, 07:52
@Helefant

@Helefant: Ja schon klar, dass das die Gesellschaft macht. Der Mitinhaber der Gesellschaft macht es im Namen der Gesellschaft. Etwas anderes habe ich nicht gesagt. Aber offenbar scheint es um ein anderes Formular zu gehen.