Kann man die fahrtkosten zum ferienjob von der steuer absetzen?

4 Antworten

grundsätzlich absetzen kann man die Fahrkosten schon, allerdings muss man dafür genug Steuern zahlen, also mit dem Verdienst über die Freibeträge kommen (sonst kriegst du gezahlte Steuern ja eh zurück) und auch mit den Fahrkosten über die 1000 Euro Werbungskostenpauschale kommen.

Wenn du sagen wir mal 3 Monate gearbeitet hast als Ferienjob, dann wären das ca. 60 Tage x 40 km (einfache Fahrt) x 30 Cent = 792 Euro. Also unter 1000 Euro und da kannst du nichts absetzen bzw extra zurück bekommen.

Wirst Du denn mit Deinem Ferienjob mehr als 9.168 € verdienen? Das ist der Grundfreibtrag wenn Du im ganzen Jahr nicht mehr verdienst, bekommst Du sowieso die ganze einbehaltene LSt zurüc,k, egal, wie hoch Deine Werbungskosten sind!

Lolxd597 
Fragesteller
 17.08.2019, 11:07

Nein da bin ich aufjedenfall drunter

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Steuerscherge  17.08.2019, 14:52
@Lolxd597

wenn keine Lohnsteuer einbehalten wird, dann hat sich das mit der Steuererklärung und den Werbungskosten sowieso erledigt. Wird Lohnsteuer einbehalten, dann machst Du nächstes Jahr eine Einkommensteuererklärung und bekommst die ganze Lohnsteuer wieder erstattet, weil Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Gegenfrage: rentiert sich denn überhaupt dieser Ferienjob, wenn der Arbeitsplatz 40 km vom Wohnort entfernt ist?

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Da du im Jahr niemals über 10k kommt ist das irrelevant

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja zahlst du überhaupt Lohnsteuern?

Lolxd597 
Fragesteller
 17.08.2019, 11:09

Die müsste ich eigentlich zurück bekommen da ich ja unter dem freibetrag bin

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