Kann man die fahrtkosten zum ferienjob von der steuer absetzen?
Das meinte zummimdest eine kollegin von mir. Ich fahr jeden tag knapp 80 kilometer umd dann würde sich das schon lohnen. Stimmt das den?
4 Antworten
grundsätzlich absetzen kann man die Fahrkosten schon, allerdings muss man dafür genug Steuern zahlen, also mit dem Verdienst über die Freibeträge kommen (sonst kriegst du gezahlte Steuern ja eh zurück) und auch mit den Fahrkosten über die 1000 Euro Werbungskostenpauschale kommen.
Wenn du sagen wir mal 3 Monate gearbeitet hast als Ferienjob, dann wären das ca. 60 Tage x 40 km (einfache Fahrt) x 30 Cent = 792 Euro. Also unter 1000 Euro und da kannst du nichts absetzen bzw extra zurück bekommen.
Wirst Du denn mit Deinem Ferienjob mehr als 9.168 € verdienen? Das ist der Grundfreibtrag wenn Du im ganzen Jahr nicht mehr verdienst, bekommst Du sowieso die ganze einbehaltene LSt zurüc,k, egal, wie hoch Deine Werbungskosten sind!
wenn keine Lohnsteuer einbehalten wird, dann hat sich das mit der Steuererklärung und den Werbungskosten sowieso erledigt. Wird Lohnsteuer einbehalten, dann machst Du nächstes Jahr eine Einkommensteuererklärung und bekommst die ganze Lohnsteuer wieder erstattet, weil Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Gegenfrage: rentiert sich denn überhaupt dieser Ferienjob, wenn der Arbeitsplatz 40 km vom Wohnort entfernt ist?
Da du im Jahr niemals über 10k kommt ist das irrelevant
Ja zahlst du überhaupt Lohnsteuern?
Die müsste ich eigentlich zurück bekommen da ich ja unter dem freibetrag bin
Nein da bin ich aufjedenfall drunter