Ganzkörperbadeanzug als Sonnenschutz eine gute Idee?

Nun ist es fast soweit und bald beginnt die Badesaison. Leider kriege ich am Strand und Freibad relativ schnell einen Sonnenbrand. Habe womöglich auch eine leichte Sonnenallergie nach meinem letzten Sonnenbrand entwickelt.

Sich vollständig mit Sonnencreme einzuschmieren ist zeitaufwending, man kommt nicht überall hin und man müsste sich auch immer wieder nachcremen, vor allem wenn man im Wasser war.

Nun kam mir die Idee, dass ich mir doch auch einen Ganzkörperbadeanzug mit UV- Schutz kaufen könnte. Bzw. einen langärmeligen Badeanzug der wie ein Surferanzug aussieht. Müsste somit nur mein Gesicht und Hände eincremen bzw. auch die Beine bei einem langärmligen Badeanzug (Surferanzug).

Aber würde das nicht irgendwie dämlich aussehen? Würde ich nicht die Kuriosität des Strandes sein und alle Blicke auf mich ziehen? Viele würden wohl auch denken ich sei Muslima oder hätte nicht alle Tasten im Schrank.

Was haltet ihr davon?

Wünsche euch zudem noch einen schönen Tag.

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Gute Idee! Würde jedoch den Anzug ohne Beine nehmen. 47%
Gute Idee! Würde den Ganzkörperbadeanzug nehmen. 21%
Niemals! 18%
Würde es aus Vernunft anziehen, erste Wahl wäre es nicht. 8%
Eigentlich wäre es Vernünftig, wäre mir jedoch zu peinlich. 6%
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Muss ich den Sonnenschutz am Balkon in der Mietwohnung entfernen?

Hallo,

ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, 2015 wurde für 2 Eigentümer die Genehmigung für eine Markise erteilt. Daraufhin hatte ich meinen Vermieter gefragt ob er uns eine Markise bezahlt oder einen Teil übernimmt. (Als Mieter möchte ich keine 3000-4000 € investieren) Dies hat er verneint, "wir können aber dran machen was wir wollen", war seine Aussage. Dieses Jahr haben wir uns dann für eine Seilspannmarkise entschieden und diese, ohne zu bohren und ohne nochmaliges Nachfragen beim Vermieter am Balkon angebracht. Vorgestern erhielten wir ein Schreiben der Hausverwaltung, dass wir diesen Sonnenschutz entfernen müssen. Die Anbringung hätte abgestimmt werden müssen und würde nicht den Voraussetzungen entsprechen. Es wäre nicht zulässig, da eine Veränderung der Ansicht der Fassade durch die Eigentümergemeinschaft zu genehmigen sei.

Muss ich den Sicht/-Sonnenschutz nun tatsächlich entfernen? Es liegt hier ja keine bauliche Veränderung vor, da wir diese Vorrichtung nur am Geländer verschraubt haben. Meiner Meinung nach verändert das auch nicht die Ansicht der Fassade, zumindest nicht schlimmer als 4-5 unterschiedliche Sonnenschirme auf dem Balkon.

Hab ich irgendeine Chance das dran lassen zu dürfen? Gibt es dazu Gerichtsurteile, die mir helfen können? Oder ist die Sachlage anders weil es eine Eigentümergemeinschaft gibt?

Ich freue mich auf eine Antwort und sag schonmal Danke!

Mietwohnung, Mietrecht, Sonnenschutz, markise, Balkon

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