Klausur – die neusten Beiträge

Krankschreibung nicht möglich?

Hallo,

folgende Situation: Am Freitag sollte ich eine Prüfungsleistung für die Uni abgeben, aber war krank. Mein Hausarzt hat nur bis 11:30 Uhr geöffnet und daher habe ich es nicht mehr geschafft dahinzugehen bzw. habe mich auch nicht wohl genug gefühlt.

Die Uni wollte, dass ich am gleichen Tag ein Attest einreiche, spätestens aber 3 Tage später. Also am Sonntag bzw. allerspätestens Montag. Die Frage war, wo ich am Wochenende ein Attest herbekomme wenn alle Arztpraxen geschlossen haben. Ich kann ja schlecht in die Notaufnahme oder so gehen nur um ein Attest zu bekommen oder? Aber heute, am Montag, ist Feiertag. Also kann ich wieder nicht zum Arzt gehen. Erst morgen kann ich gehen, aber das ist dann schon 4 Tage später als Freitag und soweit ich weiß geht eine Krankschreibung bis maximal 3 Tage später.

Also wie ist das in so einem Fall geregelt, wenn es durch Wochenende und Feiertage praktisch nicht möglich war diese 3-Tages-Frist einzuhalten? Das muss ja irgendwie geregelt sein, da es nicht wirklich die Schuld vom Studenten (oder Arbeitnehmer, wie auch immer ist).

Ich hatte daran gedacht, mich online von einem Arzt krankschreiben zu lassen aber nachdem ich das einmal gemacht habe und es die Arztpraxis noch nicht einmal gab, wollte ich das vermeiden. Sonst wird einem noch Betrug wegen falschem Attest oder so vorgeworfen.

Ich hoffe, die Uni versteht die Situation und lässt mich die Prüfung normal neu schreiben.

Wer hier Erfahrung oder Tipps hat, vielen Dank!

Prüfung, Arbeitsrecht, Arzt, Feiertag, Jura, Klausur, Krankschreibung, Attest

Aufgabenstellung in Deutschklausur schlecht was tun?

Wir haben heute eine Deutschklausur geschrieben bzw. wir sollten die Materialen vorarbeiten (Teil 1) und anschließend damit ein Kommentar verfassen.

Im Unterricht haben wir die Vorarbeit Stichpunktartig geschrieben, wie sie es von uns damals gefordert hatte. Sie hat die Aufgabenstellung in der Klausur so formuliert: ,,Arbeitet die Materialien so vor, wie im Unterricht". Zu/Nach Beginn der Klausur (um diesen Dreh) schrieb sie an die Tafel: ,,In ganzen Sätzen schreiben"

Nun haben einige in Stichpunkte geschrieben, andere haben die Intention nicht, andere haben die Materielien auf die Verwendung für die Schreibaufgabe nicht beurteilt, einige haben eine ganze Zusammenfassung zu allen Materialen, usw. ... chaotisch halt. "Wie im Unterricht" kann vieles bedeuten.

Für eine Prüfung, wo das Adrenalin durch die Adern fließt, ist die Aufgabenstellung unserer Meinung nach (die Mehrheit der Klasse) zu undeutlich gewesen.

Zusätzlich konnten wir gar nicht unsere Meinung im Kommentar (der Sinn dieser Lernreihe) richtig zum Ausdruck bringen, da nur Argumente einer Ansicht erwähnt wurden.

Ich bin (tatsächlich) nicht der einzige dem das negativ aufgefallen ist. Im Falle der Fälle, falls die Mehrheit der Klasse schlecht abgeschnitten hat, was kann man dagegen tun? Es kann nämlich nicht sein oder einfach aktzeptiert werden, dass diese Aufgabenstellung in Ordnung ist/war, wenn mehr als die Hälfte (wortwörtlich) das Thema verfehlt hat.

Deutsch, Lernen, Schule, Noten, Unterricht, Abitur, Aufgabe, Beschwerde, Klassenarbeit, Klausur, Meinung, Oberstufe

Latinum - was sind die genauen Vorgaben?

Hallo!
ich bin Schüler der EF an einem Gymnasium in NRW (G8) und mache seit der 6. Klasse das „Drehtürmodell“, das heißt ich hab anstatt nur Französisch oder nur Latein beides, jedoch mit der Hälfte der Stunden und muss auch jeweils nur die Hälfte der Arbeiten schreiben.

Jetzt in der EF erwartet meine Schulleitung, dass ich alle Lateinarbeiten mitschreibe.

Laut ihr wäre es nicht rechtskonform, wenn ich nicht an allen Lateinarbeiten teilnehme!

Ich habe mal gehört, dass es so etwas wie eine zentrale Latinum Überprüfung gibt, die man mit mindestens ausreichend bestehen muss, somit wären die Anzahl der mitgeschriebenen Latein Klausuren doch egal oder?

Mein Schulleiter begründet, die OberSchulAufsicht und die Bezirksregierung würden es nicht genehmigen, nur einen Teil der Latein Klausuren zu schreiben.

Ich zitiere:

Hallo!
ich bin Schüler an einem Gymnasium in NRW(letzter Jahrgang G8, Jahrgang EF) und mache seit der 6. Klasse das „Drehtürmodell“. Das heißt, ich nehme anstatt Französisch oder Latein beides, nehme aber nur an der Hälfte der Unterrichtsstunden und der Klausuren jeweils teil.

Jetzt erwartet meine neue Lateinlehrerin in der EF von mir aber, dass ich alle Lateinarbeiten schreiben muss, da es rechtlich gesehen der einzige Weg ist, um das Latinum rechtens zu erhalten.

Ich habe mal irgendwo gehört, dass es eine zentrale Latinum Überprüfung gibt, was ja heißen würde, dass es egal ist wie viele Arbeiten ich schreibe oder nicht, solange ich diese zentrale Prüfung mit mindestens ausreichend abschließe.

Ausserdem sei es nicht durch eine sogenannte Oberschulaufsicht genehmigt, das Drehtürmodell wie gewohnt in der Oberstufe weiterzuführen.

Ich zitiere:

Zentral für die Entscheidung ist Apo-GoSt "§ 14 Beurteilungsbereich „Klausuren“ und „Projekte“ (1) In der Einführungsphase sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu schreiben."

Weiß jemand etwas genaueres von einer MindestAnzahl von geschriebenen Latein Klausuren oder einer zentralen Überprüfung? Wenn möglich, bitte auch die Quellen angeben. :- )

Das würde mir sehr helfen!
Schon mal vielen Dank!

G8-Gymnasium, Gymnasium, Klausur

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