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BMW 1Er 118i Steuerkette?

Gute Tag ich hab da mal eine kleine Frage oder suche Tipps,

Und zwar hab ich seit ca 3 Wochen einen 1er BMW 118i Vom Baujahr 2011 mit ca 120.000km. Direkt nach dem ich das Auto geholt hatte ging schon nach ca 150 km die Leuchte an, dachte mir gut kann ja mal vorkommen, habe auch direkt den händler Kontaktiert er meinte nur kann ja wieder zu ihm fahren zum anschauen.. die leuchte war dann für ca 2 wochen konplett weg, nur die woche Montag fing es auf dinmal wieder an und das Auto machte schon 2 3 mal komische Geräusche beim Starten, als würde die Zündung länger dauern bis das Auto angeht. Zwischen durch ging die Leuchte mal wieder ein paar Tage aus aber dabn wieder an, Kurz drauf hin war ich in einer Werkstatt wo man mir den Fehler ausgelesen hatte (aber leider und das bereue ich im Nachhinein zu sehr) hab ich mir den Fehler nicht ausdrucken lassen... es hieß irgendwas mit Nockenwellen, der Meister erklärte es mir so das es sein kann das die Steuerkette gelangt ist.

So leider Wurde der Fehler gelöscht und in einer Anderen Werkstatt konnte man au nicht mehr herausfinden wie genau der Fehlercode hieß..

Der Meister dort meinte zwar es kann schon gut möglich sein das es die Kette ist, aber sowas kann man ohne den Motor auseinander bauen ja nicht feststellen sprich es wäre ja wieder teuer und das Auto hab ich ja erst recht neu und viel gezahlt und TÜV hat er ja au ganz neu bekommen.

Also er meinte ich kann versuchen vorsichtig zu fahren und auf alle Veränderungen achten, wenn die Leuchte wieder kommt lesen Sie es direkt aus und dann haben wir ja das Problem.

Jz zu meiner indirekten Frage;

Habt ihr schon mit sowas Erfahrung gemacht?

Wenn ja, wie schnell kann so eine Kette den reisen/raus springen und habt ihr eine Idee was ich sonst machen kann..? Der Händler ist ca. 150km Entfernt soweit will ich echt nicht mehr fahren bei dem Verdacht...

Oder soll ich einfach direkt bei mir in der Stadt zu BMW und fragen? Aber das kostet ja auch bestimmt wieder unmengen...

Und ich finde das ganze komische, mit dem Auto bin ich vlt 500 km bis jetzt gefahren und schon solche Probleme... hab zwar keine Garantie aber Gewährleistung gibt's ja immer bei nem Händler oder.?

Wäre Dankbar für Antworten oder falls jmd mal sowas erlebt hat und mir von Berichten könnte.
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Automatikgetriebe, Händler, bmw-1er, Motorkontrolleuchte, steuerkette

Fahrzeugverkauf, Gewährleistungsausschluss, Händler, Hilfe!?

Guten Abend,

ich bräuchte mal ein eure Meinung/ Hilfe dazu.

Vor ca. 2 Monaten haben wir an einen Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes Cabrio aus dem Jahre 2016 privat verkauft mit ca. 88tkm.

Dem Händler haben wir mitgeteilt das die Frontschürze mal nachlackiert wurde wegen Steinschlägen sowie die Heckschürze da vor ca. 1 Jahr eine Dame mit dem Einkaufswagen daran hingen blieb.

In meiner Besitzzeit hatte ich mit diesem Fahrzeug keinen Unfall!

Fahrzeug gaben wir an einem Freitag ab, Montags telefonierte ich nochmal mit dem Händler ob alles in Ordnung sei bzw. ob er das Fahrzeug jetzt endgültig kaufen möchte?!

Händler antwortete das er das Fahrzeug nimmt und überwies mir den Betrag unverzüglich.

Der zweite Besitzer von dem Fahrzeug war ich.

Gegenüber dem Händler füllten wir einen Kaufvertrag aus mit folgende Klausel:

,, Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung , im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge frühere Unfälle."

Der Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, da 2 Besitzer.

Jetzt knappe 2 Monate später meinte der Händler das Fahrzeug hätte einen größeren Schaden gehabt bzw. das Heck wäre sogar von einem anderem baugleichen Fahrzeug drangeschweißt worden.

Droht dauernd mit einem Anwalt, schwere Betrug etc. und möchte knapp 5000€ Schadensersatz.

Wie würdet Ihr weiter mit diesem Händler verhandeln?

Auto, Recht, Gewährleistung, Händler, Privat, Verkauf, Auto und Motorrad

Verbindliche Bestellung, raus aus der Bestellung nach 10 Tagen?

Guten Tag,

am 04.05.2022 entschied ich mich bei einem (Vertrags-)Händler für ein gebrauchtes Motorrad im oberen vierstelligen Preisbereich, man unterhielt sich kurz darüber das der Händler ja sowieso 14 Tage mit der Lieferung warten würde bis das Widerrufsrecht abgelaufen sei (Fernabsatz greift hier doch gar nicht?), ich wies ihn daraufhin das ich entweder per Überweisung oder bar zahle, aufgrund des schlechten Wetters kam eine Probefahrt an besagtem Tag nicht zustande, zumal das Motorrad gerade mal 3 Jahre alt und in der Anzeige von Anschlussgarantie die Rede ist (Screenshots mehrfach vorhanden), eine Probefahrt wird dennoch zeitnah gemacht.

Ich habe eine verbindliche Bestellung zu einem spezifischen Fahrzeug (inkl. Fahrgestellnummer) unterschrieben, auf der Rückseite ist geregelt das man 10 Tage gebunden ist, der Händler sprach bereits von mindestens 14 Tagen bis überhaupt geliefert wird, weil Service und TÜV neu gemacht wird und ich ja auch nicht der einzige Kunde bei denen bin, was bei 1 1/2 Mechanikern in der Werkstatt wohl auch ein wenig länger dauert, ich wies darauf hin das ich das Motorrad natürlich schnellstmöglich haben möchte. 

Ich warte eigentlich auf die 10 Tage Ablauf ohne eine Rückmeldung vom Händler da ich nun gerne bei einem anderen Händler für einen "geringen" Aufpreis ein neues Motorrad erwerben würde was der aktuelle Händler angeblich nicht bestellen kann, bei einem anderen Händler sind diese aber auf Lager.

Ich wurde am selben Tag nochmal angerufen das mir per Mail eine Rechnung zugeschickt wird mit Bankverbindung und Anweisungen wie ich zu überweisen habe, diese kam bisher auch noch nicht.

Ich sagte das ich bisher keine Händlererfahrung habe und er mir sozusagen alles Schritt für Schritt erklären muss damit alles läuft.

Die Frage lautet nun, bin ich am 14.05.2022 aus der verbindlichen Bestellung raus und kann ihm einen Brief in den Briefkasten werfen das die Bestellung sich für mich erledigt hat oder muss ich nach Ablauf der 10 Tage erst eine Frist setzen zur Lieferung?

Ich wünsche einen schönen Sonntag und Danke bereits im voraus allen sinnvoll Antwortenden.

Motorrad, Recht, Bestellung, Händler, Kauf, vor Ort, Auto und Motorrad

Gebrauchter Wagen (Bastlerauto) ohne Garantie gekauft?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich finde hier Hilfe. Unzwar hat mein Mann mir einen gebrauchten BMW 116i gekauft. Als er vor Ort war und den Kauf abgeschlossen hat, sagte der Händler ihm, dass der Wagen keine Garantie hat, außerdem wurde dies und der Zusatz, dass es ein Bastlerauto ist im Vertrag geregelt.

Ich bin wenns hochkommt 700 km bisher mit dem Wagen gefahren und er hat bereits 2 x die Motorleuchte blinken lassen. Beim ersten Mal haben wir es ausschalten lassen (nach Werkstattbesuch) und beim zweiten Mal war mir unwohl bei der Sache und wir habens woanders kontrollieren lassen, da sich der Wagen wirklich GARNICHT mehr fahren ließ. (Hat gerüttelt wie ein Traktor, Gas hat kaum funktioniert, Motor war nach 10 Meter Fahrt am glühen und es war einfach schrecklich). In der Werkstatt wurde nur ein Schaden von 1400 € ermittelt. (Steuerkettensatz etc.). Dort sagten sie ebenfalls, dass der Schaden vom Händler vertuscht wurde und wir verarscht wurden, durch die Klausel mit dem Bastlerauto und keiner Garantie.

Zu meiner Frage:

Haben wir auf irgendwas einen Anspruch? Es schmerzt sehr für mich so eine Summe zahlen zu müssen ..

Muss der Händler trotz Klausel, keine Garantie und Bastlerauto uns gesetzlich trotzdem die Garantie gewähren?

Ist es ein arglistig verschwiegener Mangel? (Kennzeichen Bastlerauto war ja vorhanden, mein Mann kannte die Bedeutung nicht und der Händler hat es ihm falsch erklärt)

Gibt es Gesetzesauszüge die mein Recht stützen würden?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!!

Auto, Recht, Garantie, Händler, Reparaturkosten, Täuschungsversuch, Auto und Motorrad

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