Autoverkauf an Händler?
Hallo, ich möchte mein Auto verkaufen und habe ein gutes Angebot eines Händlers bekommen.
Wer macht denn den Kaufvertrag mit dem Händler? Ich unterschreibe ungern Dinge die ich mir nicht in ruhe durchlesen kann und eine Nacht darüber schlafen kann, sowie Dinge hinterfragen kann. Daher würde ich den Vertrag gerne selbst machen bzw. ein Standardding nehmen. Denkt ihr das ist ok für den Händler?
Kann der Verkauf an einen Händler in irgendeiner Art und Weise Finanziellen/Rechtlichen Ärger machen?
Hat es sonst Nachteile(Außer Preislich) ?
Vielen Dank für die beantwortung!
5 Antworten
Du kannst natürlich auch selbst einen Vertrag aufsetzen, du kannst dir vom Händler aber auch einen aufsetzen lassen und diesen dann erstmal noch in Ruhe durchlesen.
Du hast keinen Zwang unmittelbar einen Vertrag zu unterzeichnen, dir steht es frei einen Vertrag vorab erstmal selbst zu prüfen oder gar prüfen zu lassen. Ein solcher Vertrag wie du ihn wünscht ist bei den Händlern ebenfalls ein Standarddokument welches mit den nötigen Daten gefüllt wird, daher kannst du dir den Vertrag auch z.B. per E-Mail zukommen lassen und ihn dann unterschrieben zurücksenden.
Ich unterschreibe ungern Dinge die ich mir nicht in ruhe durchlesen kann und eine Nacht darüber schlafen kann, sowie Dinge hinterfragen kann.
Wie schon geschrieben gibt es dazu auch keinen Zwang. Beiden Vertragsparteien steht es zu den Vertrag vor Unterschrift zu prüfen und dies sollte man auch immer tun. Wenn der Verfasser des Vertrages auf eine rasche Unterschrift drängt gilt dies (innerlich) zu hinterfragen und sofern Druck aufgebaut wird sollte man von einer Unterschrift absehen.
Wenn du in deinem Beispiel einen Vertrag aufsetzt und diesen zur Unterschrift wünscht wird der Händler diesen ebenfalls erstmal prüfen und nicht sofort unterschreiben, also wieso sollte dir das im umgekehrten Fall nicht möglich sein.
Natürlich kannst du als Verkäufer einen Standarf-Kaufvertrag vorbereiten.
Nachteile beim Verkauf an Autohändler:
der Händler kauft in der Regel Autos an um damit Geld zu verdienen. Dadurch reduziert sich der erzielbare Verkaufspreis im Vergleich zum Verkauf an Konsumenten.
Vorteil beim Verkauf an Gewerbetreibenden (ob es sich dabei um einen Autohändler oder einen E-Bay verkäufer handelt ist dabei unerheblich. Es kommt nur darauf an, dass er das Auto in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender kauft):
Bei gewerblichen Ankauf entfällt für den Verkäufer die Gewährleistungspflicht. Ausgenommen bleiben natürlich arglistig verschwiegenen Mängel. Um die Gewärhleistung auszuschließen ist es natürlich erfoderlich, dass der Kaufvertrag nicht auf Max Mustermann ausgestellt wird, sondern auf Autohändler Max Mustermann.
Die Händler haben in der Regel Standardverträge für den Ankauf. Kannst ja mal fragen ob er Deinen selbstgestricken auch akzeptiert
Jeder seriöse Händler wird Dir den Kaufvertrag mitgeben. Wenn er dann allerdings zwischenzeitlich das Auto verkauft, wäre das dann Dein Problem.
Sollte der Händler das nicht wollen, würde ich da nicht kaufen.
Mhhh. Wenn der Kaufvertrag nicht unterschrieben wurde, gibt es ja nun keinen Kaufvertrag, oder?
Öhmmmm... nöööö,
Der Händler darf überhaupt nicht verkaufen was ihm nicht gehört und mit etwaigen Schadensersatzklagen muss dann der Händler ganz allein fertig werden und nicht der Fragesteller oder unter Inanspruchnahme des Fragestellers.