Motorrad Führerschein A mit 21?

Hallo,

ich bin momentan 21 Jahre alt und würde gerne große Motorräder fahren.

Für den A Führerschein muss man aber bei Direkteinstieg 24 Jahre alt sein, während der A2 Führerschein mit 18 schon machbar ist.

Was mir auf meiner Recherche auffiel ist, dass man für den A Führerschein 21 Jahre alt sein muss, wenn man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren möchte.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/voraussetzungen-fuer-die-fahrerlaubnis-und-geltungsdauer.html

Könnte ich jetzt bei der Fahrschule "angeben" ich möchte dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, um letztendlich den A Führerschein vor 24 zu machen und dann die großen Motorräder zu fahren? (Soweit ich weiß werden die Übungsstunden und sogar Prüfungen auch auf großen Motorrädern gemacht)

Es ist anzumerken, dass es den Führerscheinvermerk 79.03 (= Nur dreirädrige Fahrzeuge) gibt. Würde dieser dann bei mir drinnen stehen? Grundsätzlich habe ich dann ja einen "A" Führerschein, aber mit Vermerk heißt das ich darf dann auch keine kleiner Maschinen (A1/A2) fahren? Muss ich später eine weitere Prüfung trotz A Führerscheins machen, um den Vermerk entfernt zu bekommen? Oder darf ich einfach gedrosselte große Motorräder fahren bis ich 24 Jahre alt bin, da ich ja den A Führerschein habe?

Irgendwie steht dazu nirgends was... Habe ich ein Schlupfloch gefunden oder bilde ich mir das nur ein?

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Parken im Wendehammer wer ist zuständig Gemeinde oder Landkreis?

Hallo, ich wohne in einem Baugebiet. Wir haben einen Wendehammer am Ende der strasse. Dieser sorgt seit 4 Jahren für Ärger, Diskussionen und diversen Einsätzen von Gemeinde, Polizei und Landkreis. Eine Familie terrorisiert die Nachbarschaft in dem sie alle die dort parken ( es gibt keine verbotsschilder oder sonstige Einschränkungen Platz ist ebenso ausreichend vorhanden) bei der Gemeinde anschwärzt. Diese hat mehrfach Briefe verschickt mit Ermahnungen das dort nicht gepakrt werden solle aus Rücksichtnahme etc. Ich habe nun ebenfalls Fotos der Fahrzeuge der Familie gemacht, welche sich ständig beschwert, denn auch sie parken immer wieder an den betroffenen Stellen. Nach mehreren Briefen an die Gemeinde hat sich der Bearbeiter geändert. Antwort Anfang Januar war. Wir werden regelmäßig kontrollieren und die Mail an den Landkreis senden da dort die Zuständigkeit liegt. Was für mich ein Widerspruch ist. Warum kontrolliert die Gemeinde wenn sie doch nicht zuständig ist. Ich habe mich dann an dem Landkreis gewandt und um Bewertung der Situation gebeten. Eine Antwort kam. Und die habe so nicht wartet die Polizei sieht im allgemeinen keinen Verstoß und auch der Landkreis schreibt nun das ausreichend Platz ist und keine Behinderung durch die Fahrzeuge die dort parken entstehen. Wer hat nun recht die Gemeinde die einerseits sagt wir sind nicht zuständig, trotzdem kontrollieren will und der Ansicht ist parken ist dort nicht erlaubt oder der Landkreis ?

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