Durch die Fischereischeinprüfung gefallen – wie geht es weiter?

1 Antwort

(Hessische Fischereiverordnung - HFischV) Vom 14. April 2023 § 24 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis

(1) Die Prüfung ist mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten.

(4) Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden.

Mehr steht da nicht. Also nur die Prüfung muss wiederholt werden, nicht der Lehrgang.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-FischSchutzVHE2023pP26