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MVV Semesterticket Mitnahme von Kindern Abzocke?

Heute ist mir folgender Hinweis auf der MVV Webseite aufgefallen:

(Quelle)

Das Solidarticket muss verpflichtend über einen Semesterbeitrag erworben werden, sonst wird man exmatrikuliert (Preis ab SoSe 2023 77,30€). Mit diesem verpflichtenden Solidarticket kann man den ÖPNV im MVV Bereich nur während der oben genannten Zeiten nutzen.

Interessant finde ich diese Neuerung, die ohne große Ankündigung während eines laufenden Semesters eingeführt wurde, vor allem aufgrund des geplanten 49€ Tickets. Das MVV Semesterticket ist nämlich ab SoSe 2023 effektiv teurer als das 49€ Ticket, gilt aber nur im MVV Bereich. Studenten, die das 49€ Ticket kaufen, müssen trotzdem dieses verpflichtende Solidarticket für 77,30€ im Semester bezahlen, zusätzlich zu den 49€ im Monat, obwohl das Solidarticket für sie völlig nutzlos ist. Alle Leistungen des Solidartickets sind nämlich auch vom 49€ abgedeckt, bis auf diese neu eingeführte Mitnahme von Kindern eben.

Meine Vermutung für die Einführung der Mitnahme von Kindern ist, dass der MVV dadurch behaupten kann, dass das Solidarticket nicht völlig nutzlos ist, wenn das 49€ Ticket eingeführt wird, weil man damit ja zu bestimmten Zeiten theoretisch Kinder mitnehmen dürfte. Somit können die weiter abkassieren.

Wie viele Studenten haben denn bitte eigene Kinder oder sogar Enkelkinder?? Die allermeisten dürften nicht mal Geschwister in diesem Alter in München haben oder mit irgendwelchen Kindern befreundet sein, die sie mitnehmen könnten. Weil München 2 Exzellenzuniversitäten hat (TUM und LMU), gibt es hier viele internationale Studenten und auch viele, die aus Restdeutschland für ihr Studium nach München gezogen sind. Die interessieren sich nicht für irgendwelche Kinder. Und selbst wenn jemand jüngere Geschwister hat, haben die sowieso ein 365€ Ticket, weil alle in dem Alter noch zur Schule gehen...

Meiner Meinung nach ist das völlige Abzocke und grenzt schon an gewerbsmäßigen Betrug. Ich bin aber nicht überrascht, dass der MVV so eine Aktion abzieht. Wahrscheinlich kommen die damit auch noch durch.

Wie seht ihr das?

Bild zum Beitrag
keine Abzocke 73%
Abzocke 27%
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60 Euro Strafe trotz gültiger Fahrkarte?

Moin,

ich wurde letztens in der Bahn nach’m feiern kontrolliert. Bei uns gibt es für Schüler, wie ich es bin, eine Jugendnetzkarte für 15 Euro, welche in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte als legitim gilt.

Ich hab leider vergessen die Kundenkarte neu stempeln zu lassen, also erneut die Gültigkeit bestätigen zu lassen, indem ich zum Kundenzentrum gehe und dort eine Schulbescheinigung vorlege welche mir die Berechtigung zusagt.

Diese Jugendnetzkarte an sich gilt einen Monat und muss dann einfach neu gezogen werden, die Kundenkarte gilt n paar Monate.

Jetzt wurde ich erwischt mit einer gültigen Fahrkarte aber keinem Stempel auf der Kundenkarte. Die Kontrolleurin meinte das ich das einfach nachreichen kann das ich Schüler sei und die Kundenkarte einfach stempeln lassen solle.

Hab ich dann gemacht, weil ich bin ja berechtigt sie zu benutzen, und hab sie mir dann neu stempeln lassen.

Jetzt meint aber die nette Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgeld das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig, jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin) und deswegen jetzt 60€ zahlen muss, anstatt nur 7 Euro für die Bearbeitungskosten.

Ist das von denen so korrekt mir 60 Euro in Rechnung zu stellen? Ich meine, ich habe jetzt meine Kundenkarte aktualisiert und kann nachweisen das ich auch zum Zeitpunkt der Kontrolle noch Schüler war, und nur vergessen hatte sie neu stempeln zu lassen. Eine Gültige Fahrkarte für 15€ hatte ich mir ja sogar noch direkt vor der Fahrt gekauft.

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Rheinbahn, App-Abo kann nicht kontrolliert werden?

Hallo

ich habe seit letztem Jahr (nach Ende des 9€ Tickets) ein Jahresabo bei der Rheinbahn. Das habe ich digital über deren App abgeschlossen: man bekommt also keine Karte sondern der Zugang ist nur über die App möglich.

Die Rheinbahn entschied sich die funktionierende App auszutauschen, durch eine komplett fehlerhafte und nicht funktionierende App.

Über die neue App (die seit 01.01. verpflichtend ist, die alte wurde abgeschaltet) kann ich nun für mein Abo kein QR-Code-Ticket mehr abrufen.

Wie es kommen musste wurde ich natürlich direkt gestern kontrolliert. Ich konnte zwar meine Abo-Buchung in der App vorlegen (Buchungsnummer, Zeitraum, Rechnung usw.) aber das hat den Kontrolleur nicht interssiert: Ohne QR-Code kann er nichts scannen und für ihn ist das schwarz fahren - sei ja meine Pflicht als Kunde, dass das funktioniert.

Guckt man sich die Bewertungen im Playstore an (1.8 Sterne, ca. 100 Beschwerden das Tickets nicht abgerufen werden können) sehe ich das nicht als meinen Fehler und auch nicht als meine Pflicht.

Meine Daten wurden nun aber aufgenommen und es würde eine Anzeige gestellt: muss ich mir nun irgendwie Sorgen machen oder sogar was zusätzlich bezahlen?

Wie gesagt: ich hab ein gültiges Abo, das ich ja auch nachweisen konnte. Es gibt eben nur kein QR-Code. Aber das ist ja nicht meine Schuld?

Recht, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Gesetzeslage, Rheinbahn, Schwarzfahren, VRR

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