Ist es richtig, dass die Deutsche Bahn erst Tickets und dann die Fahrtkosten erstattet?

2 Antworten

Sorry, sieht eher schlecht aus - die Fahrgastrechte besagen, dass bei Nichtantritt der Fahrt Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte besteht, mehr ist leider nicht drin. Für weitere Ansprüche hättest Du Dich vorher an die DB wenden müssen, die muss sich um Alternativen kümmern bzw. die Benutzung anderer Verkehrsträger gestatten, manchmal ist Eigeninitiative da ungünstig; aber vielleicht hast Du auch den Sachverhalt falsch dargestellt, manchmal muss man aber auch beim Servicecenter Fahrgastrechte reklamieren.

Du warst ja bei weitem nicht der einzige Fahrgast dessen Zug ausgefallen ist, außerdem braucht die DB ja bekanntlich auch mal länger wie du weißt ;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachkraft im Fahrbetrieb
Mianehe 
Fragesteller
 16.02.2023, 21:00

Hast schon recht, aber mich wundert das, dass die das alles nicht an einem Tag erledigen, das Originalticket und der Beleg für die andere Fahrt wurden ja zusammen eingereicht

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anonymler402  16.02.2023, 21:02
@Mianehe

Bis die die ganzen Fahrten die entfallen sind und die Fahrgäste für jene alles zusammengetragen haben dauert es eben ne Zeit

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