Personalausweis verschlampt - stattdessen mit Rechnung ÖPNV fahren?
Hallo, habe ein Jahresticket bei RMV. Allerdings habe ich mein Portmonee verschlampt, deswegen musste ich alle Karten neu beantragen (außer mein Jahresticket weil das ist immer in meiner Handyhülle) und meine Gemeinde meinte zu mir die können momentan keine vorübergehenden Ausweise ausstellen. So das Problem ist allerdings dass ich in der Zwischenzeit weiter auf Arbeit muss…
Meine Frage wie gesagt war, ob ich mit der Rechnung/ dem Bestellschein der Fahrkarte weiterhin ÖPNV fahren könnte. Also dass ich den dabei habe und wenn mich die Kontrolleure nach meinem Ausweis oder so fragen sollten schildere ich denen die Situation und zeige die Rechnung einfach. Die einzigste Karte die ich ansonsten noch habe wo mein Name draufsteht ist meine Eishockey Dauerkarte, die witzigerweise zusammen mit der Fahrkarte als einzigste nicht im Portmonee waren. Auch wenn ich dann irgendwie bedenken habe dass die Kontrolleure mir misstrauen warum auch immer.
Was meint ihr?
2 Antworten
Deine Gemeinde muss sehr wohl einen vorläufigen Personalausweis ausstellen können, lass Dir keinen Bären aufbinden: https://www.helpster.de/vorlaeufiger-personalausweis-so-bekommen-sie-ihn_64950
Die Eishockey-Dauerkarte ist jedenfalls kein gültiges Identitätsdokument.
Dann hat die Kommune ein Problem und muss für Ersatz sorgen, beispielsweise für einen Express-Reisepass ...
Die dann eben auf Kosten der Kommune gingen, wenn sie das mit dem Perso nicht hinbekommen ...
Das erzähl der Kommune.... Das glaub ich weniger.
Erzähle ich der problemlos - nennt sich Staatshaftung gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Nach dem Personalausweisgesetz ist man ab 16 verpflichtet, einen solchen zu haben, dieser Verpflichtung kann man nur nachkommen, wenn die Kommune diesen ausstellt - wenn sie das nicht kann, ist das ihr Verschulden, dafür muss sie einstehen.
Das würde zutreffen, wenn die ausnahmslose Zuständigkeit bei der einen örtlichen Behörde liegen würde. Tut sie aber nicht.
Ein Ausweisantrag (auch für den vorläufigen) muss von jeder anderen innerdeutschen Ausweisbehörde entgegengenommen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Das die eigentlich zuständige Behörde daran gehindert ist, ist ein solcher.
Zudem hat er Antragsteller eine Schadensminderungspflicht aus 254 BGB. Daher fällt er Expresspass aus, da der vorl. Ausweis im Nachbarort günstiger und schneller wäre.
Der Antragsteller konnte sich also nur die 13 EUR Zusatzgebühr von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Zahlen muss er sie trotzdem erstmal an die andere Behörde. Über die Fahrtkosten zum Nachbarort müsste ein Gericht denke mal entscheiden.
Das mit dem Reisepass war auch nur ein Beispiel ... und die Kommune muss für ihre Amtspflichtverletzung einstehen, jedenfalls einfach nur zu sagen, wir können das nicht, ist definitiv zu kurz gesprungen.
Hast du keinen Reisepass? Krankenkassenkarte und Führerschein auch mit verschlampt?
Vielleicht langt die Rechnung, mit dem Hinweis, dass du, sobald du deinen Perso wiederholt, freiwillig bei der RMV vorzeigen.
Ja muss sie, wenn es aber aktuell nicht geht, geht es nicht. Kann viele Gründe haben... Technik defekt, keine vordrucke, Personalauswahl etc