Muss man im ÖPNV seine Fahrkarte einem Kontrolleur nur vorzeigen oder ihm die aushändigen?

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Zum Prüfen, auch auf Echtheit, ist in der Regel ein Aushändigen erforderlich. Also ja, man muss sie vorzeigen und aushändigen.


2desmond 
Beitragsersteller
 02.03.2025, 17:34

Ja, ich habe in einer Stadt die Beförderungsbedingungen geprüft. Steht genau so drin.

Meistens genügt vorzeigen. Wenn ihm aber was merkwürdig vorkommt muss man die Fahrkarte auch aushändigen.

vorzeigen sollte reichen außer erschöpft Verdacht auf Betrug

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.

§ 6 (4) BefBedV:

Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__6.html

In den Beförderungsbedingungen steht fast überall drin "der Fahrausweis ist auf Verlangen auszuhändigen".