Muss man im ÖPNV seine Fahrkarte einem Kontrolleur nur vorzeigen oder ihm die aushändigen?
6 Antworten
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Zum Prüfen, auch auf Echtheit, ist in der Regel ein Aushändigen erforderlich. Also ja, man muss sie vorzeigen und aushändigen.
Ja, ich habe in einer Stadt die Beförderungsbedingungen geprüft. Steht genau so drin.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bahn, Deutsche Bahn, ÖPNV
Meistens genügt vorzeigen. Wenn ihm aber was merkwürdig vorkommt muss man die Fahrkarte auch aushändigen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ÖPNV
vorzeigen sollte reichen außer erschöpft Verdacht auf Betrug
Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.
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Bahn, Deutsche Bahn, Fahrkarte
§ 6 (4) BefBedV:
Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.
In den Beförderungsbedingungen steht fast überall drin "der Fahrausweis ist auf Verlangen auszuhändigen".