RMV Karte vom Kontrolleur eingezogen - wann bekomme ich sie wieder und wie?
Hallo,
Ich hatte mir für ein paar Tage von einem Freund sein Schülerticket geliehen, da er auf Klassenfahrt war. Früher hat er das auch schon ein paar mal gemacht und es ist auch bei allen Kontrollen alles gut gegangen bis zu besagtem Mal.
Die Kontrolle war ungefähr letzte Woche Dienstag circa 21 Uhr. Ich gab dem Kontrolleur die Karte, dieser wollte dann von mir zusätzlich meinen Ausweis sehen. Da ich natürlich nicht den Ausweis von meinem Freund, sondern nur meinen eigenen hatte, zog er die Karte ein und meinte, ich müsste jetzt ganz normal die Schwarzfahren-Strafe bezahlen. Er meinte auch, die Karte wird wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurück kommen.
Meine Frage: wie lange dauert das nun? Müsste mein Freund (der Eigentümer) sie persönlich abholen oder einen Ersatz beantragen und eine Gebühr bezahlen? Oder könnte ich die Karte in seinem Namen mit Vollmacht ? Oder wird sie ihm per Post an seine Adresse zugesandt? Wenn ja wie lange dauert das circa erfahrungsgemäß?
LG
6 Antworten
Kann durchaus ein paar Wochen dauern.
Wenn die Karte an den ursprünglichen Eigentümer zurück geht, wird der sicher Post bekommen, entweder mit der Karte, oder der Info, dass sie gefunden wurde und abgeholt werden kann. Das kann dann theoretisch auch ein Dritter mit Vollmacht, wäre aber dämlich von ihm (so ist es einfach nur Schwarzfahren, ist halt blöd, 60€ zahlen müssen is nicht schön, kommt aber raus, dass er dir die Karte überlassen hat, wenn du selbst die Karte wieder mit Vollmacht abholst, könnte das Unternehmen auch eine Anzeige erstatten, gegen ihn wegen Beihilfe zu einer Straftat (Betrug/Erschleichen von Leistungen) und gegen dich dann ebenfalls...
Die Karte wurde wegen missbräuchlicher Nutzung eingezogen und ist damit weg.
Wenn dein Freund sie zurück haben will, wird er sie als gestohlen oder verloren melden müssen.
Du hast also schon mehrmals beschissen. Deinen Freund erwartet auch zumindest eine Strafpredigt, er hat dir seine Karte ja in betrügerischer Absicht überlassen. Jetzt glaube nicht, dass er ungeschoren davonkommt und du die Karte abholen könntest. Da muss er sich schon selbst kümmern.
Dir wird man sie garantiert nicht aushändigen, das wäre bei dir ja Beihilfe zu einer Straftat.
Dein Freund darf sie schön abholen, wobei er vermutlich auch noch nen Einlauf bekommt, sowas verstößt gegen den Vertrag.