Schwarzfahren unter 18?

4 Antworten

Jain. Grundsätzlich gilt: Ein Minderjähriger (beschränkt Geschäftsfähiger) kann n.h.M. alleine nicht rechtswirksam in eine Vertragsstrafe einwilligen.

Bei einem Abo, bei dessen Abschluss bereits die explizite Einwilligung der Eltern (auch zu den Beförderungsbedingungen) vorlag, könnte es anders aussehen.

Wenn du ein personengebundenes Ticket innerhalb einer Woche nachzeigst, kostet das ohnehin nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 €. Dahingehend würde ich es nicht auf eine Diskussion ankommen lassen.

Und noch was: Dass eine Vertragsstrafe möglicherweise unwirksam ist, bedeutet nicht, dass du gar nichts zahlen musst. Der normale Ticketpreis kann ggf. als Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Lemmybook  23.03.2023, 11:44

die strafrechtliche Seite bleibt davon ggf unberührt

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Answer1234567  25.03.2023, 20:47
@Lemmybook

Das ist korrekt, die vorsätzliche Leistungserschleichung kann bei strafmündigen Minderjährigen selbstverständlich trotzdem verfolgt werden.

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"das war´es dann.", vielleicht, da gibt´s noch eine strafrechtliche Seite.

Wenn im Zeugnis eine Jugendstrafe aufgeführt wird, kann das viel gravierendere Folgen für den späteren Lebensweg haben als die paar Euro Vertragsstrafe.

Wird der Eintrag nicht gelöscht,sind die Auswahlmöglichkeiten für die Berufswahl schon mal eingeschränkt.

Den Kid´s(auch den großen), sollte klar sein, das "Schwarzfahren" kein Späßchen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Richtig.

Deine Eltern erheben Einspruch gegen das Bußgeld, damit ist das durch das ist aber kein Freifahrtschein die Adresse haben sie ja.

Bei persönlichen Abos kannst du das Ticket nachreichen.

Lemmybook  23.03.2023, 11:45

der Straftatbestand kann aber weiterhin verfolgt werden, dann sind die 60 € das kleinste Problem

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Auch ein unter 18-jähriger muss seine Strafe zahlen oder sein vergessenes Ticket bei der Busgesellschaft möglichst schnell vorzeigen.

MarSusMar  08.02.2023, 21:22

Da er/sie minderjährig ist muss er das nicht. Die Eltern erheben Einspruch Das war es dann. Das gilt leider bis zum 18 geb.

Wer ein Abo hat kann das natürlich nachreichen.

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Lemmybook  31.03.2023, 07:23

"muss" nicht, da gibt es einschlägige Urteile, die Minderjährigen die Kompetenz, (Geschäftsfähigkeit) absprechen, einen Beförderungsvertrag in seiner Gänze zu verstehen.

Strafe trifft es nicht ganz, eher Vertragsstrafe.

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